Meine persönliche Witzigkeitserklärung - Aufnahmeantrag für ein App'l & 'n Ei
Ich beantrage die Mitgliedschaft in der SPASSPARTEI. Ich erkläre, keiner anderen Partei anzugehören und bin bereit, den Jahresbeitrag (0,01 Euro online durch Bannerklick zahlbar) gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.
(Die mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.)
(Bitte einen Kontakt von den mit + gekennzeichneten Feldern (am besten E-Mail) angeben, da derzeit noch keine Aufnahmebestätigung per Post erfolgen kann.)
Oder wünschen Sie die Fördermitgliedschaft "Roberto Blanco-Cheque"?
Hinweise:
Berechnung des Mitgliedsbeitrages
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt EUR 0,01 pro Jahr und wird per Klick auf ein Werbebanner in der Rubrik "Mitgliedsbeitrag zahlen" entrichtet. (Siehe: Homepage der Bundespartei) Weiteres regelt die Finanz- und Beitragsordnung der Partei.
Steuerliche Informationen
Spenden (und Mitgliedsbeiträge) an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3067,75 Euro im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6135,50 Euro, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. Für die ersten 1533,88 Euro bzw. 3067,75 Euro werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1533,88 Euro bzw. 3067,75 Euro nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung über Ihre Spende geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.
Datenschutz
Die SPASSPARTEI verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei. Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der SPASSPARTEI erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
