ÖKUMENISCHE
ARBEITSGRUPPE HOMOSEXUELLE UND KIRCHE (HuK)
RIEGIONALGRUPPE
STUTTGART
Offener Brief an den Vorsitzenden des Rates der EKD
Herrn Präses K o c k
Ihr Schreiben an die Gliedkirchen
der EKD vom 18.9.2001 Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
Ihr Brief in Sachen kirchlichen
Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften stösst bei den Mitgliedern
unserer Gruppe auf ganz entschiedenen Widerspruch. Wir sind sicher, dass Sie
dies interessieren wird, auch wenn wir nicht die Adressaten sind.
1. Sie pochen mit Nachdruck auf die "Orientierungshilfe
'Mit Spannungen leben' Und Sie wollen den Entwicklungsprozess, den progressive
Kirchen wie Ihre Rheinische Kirche
vorzeiten in Gang gebracht haben, abbremsen. Dabei sahen sich alle anderen
Landeskirchen, die in der Frage sich zu Wort meldeten, doch
auch Schrift und Bekenntnis verpflichtet. Will also die Kirchenkonferenz die
"Orientierungshilfe" zum Zwecke der Einheitlichkeit kirchlichen
Handelns instrumentalisieren? Wir, die HuK, sind uns einig, dass dies das Ende
der Diskussion der bedeuten würde.
Damit, sehr geehrter Herr Präses,
stellen Sie die Intention der "Orientierungshilfe" auf den Kopf. Ihr
Vorgänger hat sie im Vorwort eindeutig als "Beitrag zur gegenwärtigen
Diskussion" bezeichnet. Die Kirchenkonferenz verdreht den Sachverhalt,
wenn sie meint, in einem Diskussionsbeitrag eine Grundlage für einheitliches
Handeln in der Gemeinschaft behaupten zu dürfen. Sie haben vergessen, dass
"Mit Spannungen leben" nicht nur uns Lesben und Schwulen zumutet,
Spannungen auszuhalten, sondern ebenso und kein Jota weniger der Gemeinschaft
der Gliedkirchen abverlangt, mit den Spannungen unterschiedlicher Einsichten
und Bewertungen leben zu müssen.
2. Eine Fortsetzung der Diskussion
ist nicht nur wegen der Sache und den Menschen notwendig, sondern wegen der
Glaubwürdigkeit der Kirche auch geboten. Sowohl innerhalb der HuK wie auch bei
Kontakten mit der kirchlichen Basis machen wir ständig die Erfahrung, dass dies
nicht zu vermitteln ist: Einerseits soll uns die Annahme durch Gott bezeugt
werden, aber für Partnerschaften könne eine Übereinstimmung mit dem Willen
Gottes "so" nicht behauptet werden. Damit verharrt Kirche auf der
uralten Position, dass Gott den Sünder liebt, aber nicht die Sünde.
Damit wird deutlich, dass das e i
g e n t 1 i c h e Problem der ungelöste Streit um die Hermeneutik ist. Diese
Ansicht wird durch die Beiträge von Prof. Johannes Fischer (Zürich) in Deutsches
Pfarrerblatt 7/96, S.371 f., und in "Homosexualität und Kirche -
eine unendliche Geschichte" aus "Handlungsfelder angewandter
Ethik" (Kohlhammer 1998) bestätigt. Aus unserer Sicht sieht alles danach
aus, dass die von Fischer angemahnte Diskussion von "grundsätzlichen
Fragen der Schrifthermeneutik und des Verhältnisses von Bibelaussagen und
wissenschaftlichen Erkenntnissen" von der übrigen Theologie bisher
verweigert wurde. Fischer hat die "Orientierungshilfe" im Blick, wenn
er von einer "Schieflage" ihrer Argumentation spricht: wenn
"homosexuelle Praxis einerseits gegen Gottes Willen ist und andererseits
ethisch gestaltet werden soll", resultiere dies daraus, "dass der
heutige Erkenntnisstand über Homosexualität nicht schon bei der Exegese der
einschlägigen Bibelstellen in Rechnung gestellt wird, sondern erst bei der
Frage, wie die Betroffenen mit ihrer Prägung leben sollen."
3. Wir fordern von Ihnen, sich
dieses grundlegenden Streits anzunehmen. Württembergische Pietisten‑Stimmen
meinen nicht nur vereinzelt, zu der alten Position zurückkehren zu können, dass
Akzeptanz gegenüber Homosexualität den status confessionis auslöst. Wir bitten
Sie dringend, mit "magnus consensus" nicht eine neue Hürde zu
errichten. Wir hoffen sehr, dass die zu "Schrift und Bekenntnis"
verständnisvolleren Stimmen in unseren Landeskirchen von uns ernstzunehmende
Gesprächspartner bleiben; gegen alle Enttäuschungen ‑ für eine weiterhin
einander akzeptierende "spannende" Diskussion.
HuK Regionalgruppe Stuttgart
Antwortschreiben der EKD
Die
Antwort der EKD auf den Stuttgarter HuK-Brief vom 15.11.01 hat folgenden
Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Arnold,
das Schreiben, das der Vorsitzendes des Rates, Präses Kock, am 18.September
2001 an die Gliedkirchen gerichtet und in dem er aktuelle Fragen des kirchlichen
Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften thematisiert hat, hat in
der interessierten kirchlichen Öffentlichkeit weitere Verbreitung gefunden und
zahlreiche schriftliche Reaktionen ausgelöst. Sie werden Verständnis dafür
haben, dass Präses Kock nicht jede einzelne dieser Reaktionen persönlich und
gesondert beantworten kann. Er hat mich gebeten, in seinem Namen zu antworten
und dabei die generellen Gesichtspunkte zu benennen, die für sein Schreiben an
die Gliedkirchen maßgeblich waren.
Das Schreiben an die Gliedkirchen vom 18.September 2001 enthält in der Sache
keine neuen Positionen. Es knüpft an Äußerungen der EKD an, die bereits veröffentlicht
vorliegen und Ihnen gewiss bekannt sind: die Orientierungshilfe "Mit
Spannungen leben" aus dem Jahr 1996 sowie die Stellungnahmen, die im
Zusammenhang der Vorbereitung und parlamentarischen Beratungen des
Lebenspartnerschaftsgesetzes abgegeben wurden. Den Anstoss für das Schreiben
vom 18.September 2001 hat die Kirchenkonferenz gegeben, die auf ihrer Sitzung
vom 5.September 2001 den Rat gegeben hat, "sich für die Bewahrung der
Einheitlichkeit kirchlichen Handelns in der EKD bei der Frage der Segnung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften einzusetzen"; der gesamte
Wortlaut des Beschlusses ist ja in dem Schreiben vom 18.September enthalten.
Kirchenkonferenz und Rat sind durch die Grundordnung der EKD verpflichtet,
darauf hinzuwirken, dass "die Gliedkirchen, soweit nicht ihr Bekenntnis
entgegensteht, in den wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens und Handelns
nach übereinstimmenden Grundsätzen verfahren"(Art.6 Abs.2).
Die Positionen, die Präses Kock in seinem Schreiben vom 18.September in
Erinnerung gerufen und bekräftigt hat, sind in der evangelischen Kirche und
Theologie nicht unbestritten. Das ist mir wohl bewusst. Präses Kock hat diesen
Umstand in dem Schreiben vom 18.September selbst ausdrücklich angesprochen. Die
Diskussion muss weitergehen, und sie geht weiter. Ein jüngstes Beispiel dafür
ist der Bischofsbericht, den der in diesem Jahr neu ins Amt gekommene
Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, Professor Dr.
Christoph Kähler, im November vor seiner Landessynode erstattet hat. Er hat den
gesamten Bischofsbericht unter das Thema gerückt: "Was tun wir, wenn wir
segnen?" Ich lege Ihnen zu Ihrer Information den Text bei.
Mit freundlichen Grüssen I.A. Ihre gez Dr. Renate Knüppel, Oberkirchenrätin.