ÖKUMENISCHE ARBEITSGRUPPE HOMOSEXUELLE UND KIRCHE (HuK)

RIEGIONALGRUPPE STUTTGART

 

Offener Brief an den  Vorsitzenden des Rates der EKD

Herrn Präses K o c k

 

 

Ihr Schreiben an die Gliedkirchen der EKD vom 18.9.2001 Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,

 

Ihr Brief in Sachen kirchlichen Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften stösst bei den Mitgliedern unserer Gruppe auf ganz entschiedenen Widerspruch. Wir sind sicher, dass Sie dies interessieren wird, auch wenn wir nicht die Adressaten sind.

 

1. Sie pochen mit Nachdruck auf die "Orientierungshilfe 'Mit Spannungen leben' Und Sie wollen den Entwicklungsprozess, den progressive Kirchen  wie Ihre Rheinische Kirche vorzeiten in Gang gebracht haben, abbremsen. Dabei sahen sich alle anderen Landeskirchen, die in der Frage sich zu Wort meldeten, doch auch Schrift und Bekenntnis verpflichtet. Will also die Kirchenkonferenz die "Orientierungshilfe" zum Zwecke der Einheitlichkeit kirchlichen Handelns instrumentalisieren? Wir, die HuK, sind uns einig, dass dies das Ende der Diskussion der bedeuten würde.

 

Damit, sehr geehrter Herr Präses, stellen Sie die Intention der "Orientierungshilfe" auf den Kopf. Ihr Vorgänger hat sie im Vorwort eindeutig als "Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion" bezeichnet. Die Kirchenkonferenz verdreht den Sachverhalt, wenn sie meint, in einem Diskussionsbeitrag eine Grundlage für einheitliches Handeln in der Gemeinschaft behaupten zu dürfen. Sie haben vergessen, dass "Mit Spannungen leben" nicht nur uns Lesben und Schwulen zumutet, Spannungen auszuhalten, sondern ebenso und kein Jota weniger der Gemeinschaft der Gliedkirchen abverlangt, mit den Spannungen unterschiedlicher Einsichten und Bewertungen leben zu müssen.

 

2. Eine Fortsetzung der Diskussion ist nicht nur wegen der Sache und den Menschen notwendig, sondern wegen der Glaubwürdigkeit der Kirche auch geboten. Sowohl innerhalb der HuK wie auch bei Kontakten mit der kirchlichen Basis machen wir ständig die Erfahrung, dass dies nicht zu vermitteln ist: Einerseits soll uns die Annahme durch Gott bezeugt werden, aber für Partnerschaften könne eine Übereinstimmung mit dem Willen Gottes "so" nicht behauptet werden. Damit verharrt Kirche auf der uralten Position, dass Gott den Sünder liebt, aber nicht die Sünde.

 

Damit wird deutlich, dass das e i g e n t 1 i c h e Problem der ungelöste Streit um die Hermeneutik ist. Diese Ansicht wird durch die Beiträge von Prof. Johannes Fischer (Zürich) in Deutsches Pfarrerblatt 7/96, S.371 f., und in "Homosexualität und Kirche - eine unendliche Geschichte" aus "Handlungsfelder angewandter Ethik" (Kohlhammer 1998) bestätigt. Aus unserer Sicht sieht alles danach aus, dass die von Fischer angemahnte Diskussion von "grundsätzlichen Fragen der Schrifthermeneutik und des Verhältnisses von Bibelaussagen und wissenschaftlichen Erkenntnissen" von der übrigen Theologie bisher verweigert wurde. Fischer hat die "Orientierungshilfe" im Blick, wenn er von einer "Schieflage" ihrer Argumentation spricht: wenn "homosexuelle Praxis einerseits gegen Gottes Willen ist und andererseits ethisch gestaltet werden soll", resultiere dies daraus, "dass der heutige Erkenntnisstand über Homosexualität nicht schon bei der Exegese der einschlägigen Bibelstellen in Rechnung gestellt wird, sondern erst bei der Frage, wie die Betroffenen mit ihrer Prägung leben sollen."

 

3. Wir fordern von Ihnen, sich dieses grundlegenden Streits anzunehmen. Württembergische Pietisten‑Stimmen meinen nicht nur vereinzelt, zu der alten Position zurückkehren zu können, dass Akzeptanz gegenüber Homosexualität den status confessionis auslöst. Wir bitten Sie dringend, mit "magnus consensus" nicht eine neue Hürde zu errichten. Wir hoffen sehr, dass die zu "Schrift und Bekenntnis" verständnisvolleren Stimmen in unseren Landeskirchen von uns ernstzunehmende Gesprächspartner bleiben; gegen alle Enttäuschungen ‑ für eine weiterhin einander akzeptierende "spannende" Diskussion.

 

 

HuK Regionalgruppe Stuttgart

 

 

Antwortschreiben der EKD

 

Die Antwort der EKD auf den Stuttgarter HuK-Brief vom 15.11.01 hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Arnold,
das Schreiben, das der Vorsitzendes des Rates, Präses Kock, am 18.September 2001 an die Gliedkirchen gerichtet und in dem er aktuelle Fragen des kirchlichen Umgangs mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften thematisiert hat, hat in der interessierten kirchlichen Öffentlichkeit weitere Verbreitung gefunden und zahlreiche schriftliche Reaktionen ausgelöst. Sie werden Verständnis dafür haben, dass Präses Kock nicht jede einzelne dieser Reaktionen persönlich und gesondert beantworten kann. Er hat mich gebeten, in seinem Namen zu antworten und dabei die generellen Gesichtspunkte zu benennen, die für sein Schreiben an die Gliedkirchen maßgeblich waren.

Das Schreiben an die Gliedkirchen vom 18.September 2001 enthält in der Sache keine neuen Positionen. Es knüpft an Äußerungen der EKD an, die bereits veröffentlicht vorliegen und Ihnen gewiss bekannt sind: die Orientierungshilfe "Mit Spannungen leben" aus dem Jahr 1996 sowie die Stellungnahmen, die im Zusammenhang der Vorbereitung und parlamentarischen Beratungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes abgegeben wurden. Den Anstoss für das Schreiben vom 18.September 2001 hat die Kirchenkonferenz gegeben, die auf ihrer Sitzung vom 5.September 2001 den Rat gegeben hat, "sich für die Bewahrung der Einheitlichkeit kirchlichen Handelns in der EKD bei der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften einzusetzen"; der gesamte Wortlaut des Beschlusses ist ja in dem Schreiben vom 18.September enthalten. Kirchenkonferenz und Rat sind durch die Grundordnung der EKD verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass "die Gliedkirchen, soweit nicht ihr Bekenntnis entgegensteht, in den wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens und Handelns nach übereinstimmenden Grundsätzen verfahren"(Art.6 Abs.2).

Die Positionen, die Präses Kock in seinem Schreiben vom 18.September in Erinnerung gerufen und bekräftigt hat, sind in der evangelischen Kirche und Theologie nicht unbestritten. Das ist mir wohl bewusst. Präses Kock hat diesen Umstand in dem Schreiben vom 18.September selbst ausdrücklich angesprochen. Die Diskussion muss weitergehen, und sie geht weiter. Ein jüngstes Beispiel dafür ist der Bischofsbericht, den der in diesem Jahr neu ins Amt gekommene Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, Professor Dr. Christoph Kähler, im November vor seiner Landessynode erstattet hat. Er hat den gesamten Bischofsbericht unter das Thema gerückt: "Was tun wir, wenn wir segnen?" Ich lege Ihnen zu Ihrer Information den Text bei.

Mit freundlichen Grüssen I.A. Ihre gez Dr. Renate Knüppel, Oberkirchenrätin.

1