Bevor Sie sich an die detaillierte Planung Ihres Studiums an einer Universität in Deutschland machen, sollten Sie sich über Ihre persönlichen Ziele klar werden.
Sie können Ihren Studienaufenthalt in Deutschland verschieden gestalten. So können Sie ein vollständiges Studium in Deutschland absolvieren, oder für eine kürzere Zeit (z. B. für ein Jahr oder einen Sommermonat) nach Deutschland kommen, Ihr Abschlußexamen in Spanien oder in Deutschland ablegen. Vielleicht wollen Sie auch nach einem Abschluß in Spanien ein ein- bis zweijähriges Aufbaustudium oder ein Promotionsstudium für weitere wissenschaftliche und auch berufliche Qualifikationen anschließen. Eine wichtige Frage ist auch, ob ein deutsches Diplom, ein Magister, ein Staatsexamen oder ein Doktor in Ihrem Heimatland für die Ausübung des entsprechenden Berufs anerkannt wird. Vielleicht ist es bei Ihrem Berufswunsch sinnvoller, sich an einer Fachhochschule, an der fach- und praxisbezogener studiert wird, oder an einer Kunst- oder Musikhochschule zu immatrikulieren.
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Planung Ihres Studienaufenthalts in Deutschland.
Bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate) können Sie Informationen über Studienmöglichkeiten und Einreiseformalitäten erhalten. An der deutschen Botschaft in Madrid erhalten Sie zudem Broschüren des DAAD zur allgemeinen Information zum Studium in Deutschland und zu den Studienfächern, die man an den einzelnen Universitäten studieren kann. Auch die vom DAAD an Hochschulen in Spanien vermittelten Lektoren und Dozenten stehen Ihnen zur Information und Beratung zur Verfügung. Das Goethe-Institut unterhält in Madrid und Barcelona Zweigstellen, in denen Sie Informationsmaterial erhalten. Bevor Sie nach Deutschland fahren, sollten Sie noch von Spanien aus die Möglichkeiten nutzen, sich bei deutschen Universitäten direkt zu informieren. In Deutschland sind die Hochschulen weitgehend selbständig. Deshalb sind viele Dinge nicht für alle Hochschulen einheitlich geregelt. Sie müssen sich im Zweifelsfall immer an die Hochschule wenden, an der Sie studieren möchten. Auch die Geschäftsstelle des DAAD in Bonn berät Sie in allen Fragen, die mit einem Studienaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang stehen.
Als Bürger eines EU-Staates benötigen Sie zur Einreise nach Deutschland kein Visum. Bürger anderer Nationalitäten können sich an der deutschen Botschaft über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren. Überall auf der Welt brauchen bürokratische Vorgänge viel Zeit. Deshalb ist es nie zu früh, sich gründlich an der deutschen Botschaft oder einem Konsulat beraten zu lassen. Um als Student eines EU-Landes nach Deutschland einreisen zu können, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis und ein in Deutschland anerkanntes Sekundarschulabschlußzeugnis (COU/2º de bachillerato und Selectividad). Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie innerhalb der nächsten drei Monate zum Ausländeramt der Stadt, in der Sie Ihr Studium durchführen wollen, gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um diese zu erhalten, müssen Sie in der Regel eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität und einen Unterhaltsnachweis vorlegen. Als ein solcher Nachweis gilt z.B. eine Bestätigung einer Bank über einen Dauerauftrag zugunsten des Studenten. Gegenwärtig sollte jeder Student ca. DM 1100,- pro Monat zur Verfügung haben.
Um einen Studienplatz an einer deutschen Universität müssen Sie sich grundsätzlich bei deren Akademischen Auslandsamt bewerben, unabhängig davon, ob Sie ein Studium in Deutschland beginnen oder fortsetzen wollen. Von dort, von den deutschen Auslandsvertretungen oder von den DAAD-Lektoren bekommen Sie die notwendigen Formulare ("Antrag auf Zulassung zum Studium/zur Immatrikulation") und ein Merkblatt ("Zulassungsinformationen") zugesandt. Je genauer Sie bereits in der ersten Anfrage Ihre persönlichen Voraussetzungen (Sekundarschulabschluß, Sprachkenntnisse ....) beschreiben, um so detaillierter kann Ihnen die Universität die Bedingungen nennen, die Sie für eine Zulassung erfüllen müssen. Nach aller Erfahrung benötigen Sie ungefähr ein Jahr von der ersten Anfrage bis zum Studienbeginn. Wollen Sie Ihr Studium zum Wintersemester beginnen, müssen Sie sich in der Regel bis zum 15. Juli mit vollständigen Unterlagen bei Ihrer Universität beworben haben, für das Sommersemester bis zum 15. Januar. Eine Aufnahmeprüfung gibt es an deutschen Universitäten nicht. Voraussetzung für eine Zulassung ist eine ausreichende Vorbildung, die ein deutscher Bewerber durch sein bestandenes Abitur (Sekundarschulabschlußzeugnis) nachweist. In einer Reihe von Fächern gibt es weniger Studienplätze als Bewerbungen. Deutsche wie Ausländer unterliegen daher einem Auswahlverfahren, bei dem der Notendurchschnitt des Sekundarschulabschlußzeugnisses (Numerus clausus) den Ausschlag gibt. Bei einem Fach mit bundesweitem Numerus clausus ist eine Bewerbung um einen Studienplatz in einem zentralen Vergabeverfahren nötig. Zudem gibt es an vielen Universitäten für bestimmte Studiengänge örtliche Zulassungsbeschränkungen, über die Sie die jeweilige Universität informiert. Auf einen Studienplatz in einem solchen Studiengang bewirbt man sich direkt bei der jeweiligen Universität. Da dem Studium von Ausländern an deutschen Universitäten großer Wert beigemessen wird, ist ein bestimmter Prozentsatz der Studienplätze in Numerus-clausus-Fächern für Studienbewerber aus dem Ausland reserviert. In den medizinischen Fächern und der Pharmazie sind 6 %, in den übrigen Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung 8 % der vorhandenen Studienplätze für ausländische Bewerber reserviert.
An deutschen Universitäten gibt es keine Studiengebühren. Ein Student muß allerdings pro Semester einen Studentenwerksbeitrag in Höhe von ca. 40,- bis 100,- DM zahlen. Alle weiteren Kosten sind Lebenshaltungskosten, also Miete, Nahrungsmittel, Studienmaterial, etc., die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sein können. In der Regel benötigt ein Student zwischen 1000,- und 1300,- pro Monat.
An den deutschen Universitäten existieren bestimmte Studiengänge, in denen die Zulassung nicht über die Hochschulen, sondern über eine zentrale Stelle (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), Sonnenstraße 171, 44128 Dortmund) erfolgt. In diesem Fall muß sich der Kandidat bei der ZVS bewerben, wo er auch die entsprechenden Zulassungsanträge erhält. Diese Regelung gilt sowohl für Deutsche, als auch für Bewerber, die Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind oder die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (sogenannte Bildungsinländer). Sie sind den Deutschen zulassungsrechtlich gleichgestellt. Alle übrigen Ausländer bewerben sich direkt beim Akademischen Auslandsamt der gewählten Universität. Für welche Studiengänge man sich bei der ZVS bewerben muß, wird zu jedem Semester neu entschieden. Sie sollten sich also rechtzeitig informieren, ob Ihr gewählter Studiengang unter diese Regelung fällt. Auskunft darüber können Sie immer zu Beginn des vorausgehenden Semesters bei den Hochschulen erhalten.
Ob Sie direkt zum gewünschten Fachstudium zugelassen werden können, hängt vor allem davon ab, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung genauso wie das deutsche Abitur bewertet wird. Die Hochschule Ihrer Wahl entscheidet dies nach in ganz Deutschland geltenden einheitlichen Richtlinien. Bewerber mit einer dem deutschen Abitur gleichwertigen Hochschulzugangsberechtigung (COU/2º de bachillerato und Selectividad) können nach einer Sprachprüfung (DSH oder TestDaF) und mit den Einschränkungen, die auch für Deutsche gelten (z. B. Numerus clausus), direkt zum Studium zugelassen werden. Bewerber ohne ein solches Zeugnis müssen die sogenannte Feststellungsprüfung ablegen.
Über die Formalitäten für die Anerkennung Ihrer spanischen Hochschulzugangsberechtigung informiert Sie in Deutschland die Hochschule, an der Sie studieren wollen, bzw. die ZVS, wenn es sich um einen Studiengang mit zentralem Vergabeverfahren handelt. Die spanische Hochschulzugangsberechtigung (COU/2º de bachillerato und Selectividad) wird als dem deutschen Abitur gleichwertig eingestuft. Allerdings muß man diese Anerkennung beantragen. Für die Anerkennung von in Deutschland erbrachten Studienleistungen ist in der Regel die spanische Universität zuständig, an der man das Studium fortsetzen will. Die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen und Studienabschlüssen liegt in der Regel in der Kompetenz des Ministerio de Educación y Cultura (MEC), Alcalá 36, 28014 Madrid. Hier erhalten Sie alle Informationen über den entsprechenden Antrag. Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist
Ministerio de Educación y Cultura
Subdirección General de Títulos, Convalidación
y Homologación
Paseo del Prado, 28
28014 Madrid
Tel.: 91 506 56 00
Die Anerkennungspraxis basiert auf einem Abkommen zwischen den Regierungen des Königreichs Spanien und der Bundesrepublik Deutschland vom 6. April 1995. Dieses Abkommen ist veröffentlicht im BOE 123 vom 24.5.1995, Nr. 12243.
Die Anerkennung von Titeln bearbeitet in Deutschland das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes, in Spanien ebenfalls das MEC.
Die Unterrichtssprache an deutschen Universitäten ist in der Regel Deutsch. Unerläßliche Voraussetzung für ein Studium in Deutschland sind daher gute Deutschkenntnisse. Um diese nachzuweisen, müssen Sie eine Sprachprüfung bestehen, wenn Sie mit Ihrem Sekundarabschlußzeugnis direkt zum Studium zugelassen werden können, jedoch aus einem nicht deutschsprachigen Land kommen. Sie können dabei zwischen dem TestDaF, den Sie in Ihrem Heimatland ablegen, oder der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber - DSH", die Sie direkt an der von Ihnen gewählten Universität kurz vor Studienaufnahme ablegen, wählen. Befreit werden können Sie von dieser Prüfung, wenn Sie Ihr Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland gemacht haben oder wenn Sie bestimmte Sprachdiplome, z. B. des Goethe-Institutes, bereits erworben haben.
Den TestDaF können Sie an verschiedenen Prüfungszentren in Ihrem Heimatland ablegen. Er wird in der ganzen Welt gleichzeitig durchgeführt. Diese Sprachprüfung können Sie so oft wie nötig wiederholen, bis Sie die von der von Ihnen gewählten Universität geforderte sprachliche Einstufung erworben haben.
Die DSH wird von den jeweiligen Universitäten selber nach in ganz Deutschland geltenden Richtlinien abgenommen. Über eine Befreiung von der DSH entscheidet letztendlich jede Universität, weshalb Sie sich direkt dort informieren sollten. Die meisten Universitäten bieten zudem drei- bis vierwöchige Sprachkurse zur Vorbereitung auf die DSH an. Die Termine für die DSH legt jede Hochschule selber fest. Im Interesse Ihres persönlichen Zeitplanes, sollten Sie sich möglichst früh bei der Universität Ihrer Wahl nach den Möglichkeiten und Terminen erkundigen, die DSH abzulegen. Die Universitäten können die Wiederholung der Prüfung höchstens zweimal zulassen. Danach ist eine erneute Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich, auch nicht an einer anderen Universität.
Seit einiger Zeit gibt es neue Studienprogramme an ausgewählten Universitäten, bei denen die Lehrveranstaltungen in den ersten Semestern zum großen Teil oder vollständig auf Englisch abgehalten werden. Diese Programme heißen Undergraduate und Postgraduate Degree Courses. Um sich für einen solchen Studiengang zu immatrikulieren, ist es meistens nicht notwendig, Deutschkenntnisse zu besitzen.
On-line-Einstufungstests:
Goethe-Institut
Sprachschule
Freiburg
C-Test
C-Test
Wirtschaftsdeutsch
In einigen Fächern ist es notwendig, vor der Zulassung zum Studium ein externes Praktikum, z. B. in einem Industriebetrieb oder in einer Behörde, zu absolvieren. Besonders in den Ingenieurwissenschaften ist dies zur Regel geworden. Ob ein solches Praktikum in Ihrem Studienfach erforderlich ist, teilt Ihnen die Univerität mit. Bei der Vermittlung von Praktikantenstellen sind eigene Praktikantenämter der Universitäten behilflich. Die Universität sagt Ihnen auch, ob Zeiten praktischer Tätigkeiten in Ihrem Heimatland anerkannt werden und mit welchen Dokumenten sie nachzuweisen sind.
Praktikantenbörsen im Internet
http://www.handelsblatt.de/jungekarriere/p4/p4b.html
http://praktikum.wifo.uni-mannheim.de
http://www.fh-karlsruhe.de/koor
http://www.fh-hamburg.de/pers/Rath/german/boerse.htm
http://karriere.unicum.de/karriere/start/index.html
http://www.netzwege.de/dprg-junioren/prboerse.htm
http://www.wiwo.de/praktikum.htm
http://www.eurodyssee.org
http://www.iaeste.org/members/spain.html
In einigen Studiengängen, vor allem innerhalb der Philosophischen Fakultäten, verlangt die Universität Latein- oder andere Sprachkenntnisse. Wenn Sie diese Kenntnisse nicht besitzten, können Sie sie in der Regel während des Studiums in speziell angebotenen Kursen nachholen und in eigenen Prüfungen nachweisen.
Grundsätzlich kann das Studium zum Beginn des Winter- oder des Sommersemesters aufgenommen werden. In vielen, besonders technischen Studiengängen werden Lehrveranstaltungen für Anfänger jedoch oft nur alle zwei Semester angeboten, meistens im Wintersemester. In den ostdeutschen Bundesländern ist das die Regel. Bei der Planung Ihres Studienaufenthalts in Deutschland sollten Sie das berücksichtigen.
Die Voraussetzungen, die Sie zur Zulassung zu einem Aufbau- oder Promotionsstudium, aber auch zu einem Teilstudium an einer deutschen Universität erfüllen müssen, liegen - stärker als beim oben beschriebenen Weg an eine deutsche Universität für ein Vollstudium - im Ermessen der jeweiligen Universität. Die Zulassung für einen Studienaufenthalt mit dem Ziel der Promotion setzt den Kontakt oder auch schon die konkrete Vereinbarung eines Dissertationsthemas mit einem deutschen Hochschullehrer voraus. Daneben besteht die Möglichkeit, eine Promotion an einem Graduiertenkolleg durchzuführen. Bewerber, die bereits im Ausland einen großen Teil ihres Studiums absolviert haben oder schon einen Studienabschluß im Ausland erworben haben, müssen sich unter Umständen in ihrem Fach einer Einstufungsprüfung stellen. Je nach dem Ergebnis dieser Einstufungsprüfung kann es notwendig werden, daß Sie weitere Studien- und Prüfungsleistungen erbringen müssen. Alle Bewerber müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen.
Über die jeweiligen Voraussetzungen informiert Sie die Universität.
Anders als in vielen anderen Hochschulsystemen nimmt Ihnen in Deutschland kein vorgegebener Stundenplan, kein Sie ständig betreuender Professor oder Tutor die Planung für Ihr Studium ab. Die Studien- und Prüfungsordnungen legen die Inhalte fest, die man für einen bestimmten Abschluß beherrschen muß, und nennen für den jeweiligen Studiengang eine Studienzeit, in der in der Regel ein erster berufsqualifizierender Abschluß (Diplom, Magister, Staatsexamen) erworben werden kann (die sogenannte "Regelstudienzeit"). Sie kann über- und unterschritten werden. Der größte Teil der Studenten braucht für sein Studium erheblich länger als nach der Regelstudienzeit vorgesehen. Um Ihr Studienvorhaben in einer angemessenen Zeit zu beenden, sollten Sie sich genau über den Aufbau eines Studiums in Deutschland informieren.
Seit einiger Zeit werden an verschiedenen deutschen Hochschulen neue Studiengänge angeboten, die besonders für Ausländer und international orientierte deutsche Studierende von Interesse sind. Zur Wahl stehen Studiengänge für Studienanfänger (Undergraduate Degree Programmes) und Studienangebote für fortgeschrittene Studierende (Postgraduate Degree Programmes) mit abgeschlossenem Vordiplom oder Bachelor-Abschluß in den Fachbereichen Ingenieurewissenschaften, Computerwissenschaften, Mathematik, Naturwissenschaften, Umweltwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sowie deutsche Sprache und Kultur. Für diese Studiengänge wird, wie für alle anderen Studiengänge in Deutschland, keine Studiengebühr erhoben.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist die Unterrichtssprache, mindestens in den ersten Semestern, vorwiegend oder ausschließlich Englisch. Gleichzeitig sind in den meisten Programmen Deutschkurse als Vorbereitung auf das Studium oder während des Studiums vorgesehen. Das heißt, daß Interessenten, die das Englisch sehr gut beherrschen, diese Studiengänge ohne Deutschkenntnisse beginnen können und ihren Aufenthalt in Deutschland nicht nur zum Studium, sondern auch zum intensiven Erlernen des Deutschen nutzen können.
Alle Studiengänge zeichnen sich durch überschaubare Studienzeiten, straff organisiertes Lehrangebot, intensive Studienberatung und die Möglichkeit, international anerkannte Studienabschlüsse zu erwerben, aus. Die meisten Programme werden zur Hälfte mit deutschen Studierenden besetzt. Weiterhin bieten viele Programme die Möglichkeit, einige Semester an einer Partneruniversität im Ausland zu studieren.
Über die Einzelheiten der Studienangebote an den verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen informiert Sie die jeweilige Hochschule. Dort erfahren Sie auch, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um sich für einen solchen Studiengang zu immatrikulieren.
Neben einem Studium an einer deutschen Universität besteht die Möglichkeit, an einem in der Regel einmonatigen internationalen Deutschsprachkurs an einer deutschen Universität teilzunehmen. Diese Kurse werden in verschiedenen Niveaus und mit verschiedenen Schwerpunkten von einigen deutschen Universitäten organisiert, erfordern jedoch keine ordentliche Immatrikulation. Sie bieten nicht nur Sprachunterricht, sondern in der Regel auch Vorträge und Seminare zu Themen der deutschen Literatur, Sprache und Landeskunde. Verschiedene Freizeitaktivitäten runden das Programm ab.
Um Studienvorhaben von ausländischen Studierenden zu erleichtern, gibt es eine Reihe von Stipendien, ausgeschreiben vom DAAD, von Caixa und DAAD und innerhalb des Programms Sokrates der Europäischen Union. Diese Stipendien zielen darauf ab, kürzere Studienvorhaben und die Teilnahme von ausländischen Studenten an Sprachkursen in Deutschland zu fördern. Ein ganzes Studium in Deutschland wird in der Regel nicht finanziert. Außerdem vergibt die Alexander von Humboldt-Stiftung Stipendien an junge Wissenschaftler, die bereits eine Dissertation geschrieben haben.
Die Stipendienausschreibungen für Stipendien des DAAD erfolgen im Juli/August jeden Jahres und können an der Deutschen Botschaft in Madrid (Fortuny 8, 28010 Madrid) angefordert werden. Die gemeinsame Ausschreibung der Stipendien von Caixa und DAAD erfolgt im März jeden Jahres. Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei La Caixa (Av. Diagonal 629, planta 15, 08028 Barcelona; Paseo de la Castellana 51, 28046 Madrid). Über die Stipendienmöglichkeiten der Europäischen Union müssen Sie sich bei Ihrer Heimatuniversität erkundigen. Für die Stipendien der Alexander von Humboldt-Stiftung kann man sich das ganze Jahr über bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Stiftung (Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn).
Der DAAD hat Internet-Seiten mit Informationen zum Studium in Deutschland erstellt:
Außerdem können Sie Informationsmaterial unter folgender Adresse bestellen:
* Auch auf Spanisch erhältlich.
Weitere wichtige Links:
http://www.studienwahl.de
http://www.hochschulkompass.hrk.de
http://www.studieren.de/start.htm
http://www.deutsche-kultur-international.de
http://www.studieren-im-netz.de