Private Infos


"Väter reden mit...
über die Zukunft der Familie"

mit Politikern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen & Jugend!

4.2 Am 15. Juni 1999 fand von 13.00 bis 14.30 Uhr im Internet
die Online-Konferenz des Deutschen Bundestages
"Hat Familie Zukunft?" statt!

Anmerkungen des Autors dieser WebSite:
Alle Beiträge, die ich in dieser Konferenz habe "mitschneiden" können
(nicht immer "chronologisch"), sind auf dieser Seite nachzulesen.
Dergleichen gilt für die Statements, die die teilnehmenden PolitikerInnen
vorab gegeben haben.

SPD Christel Hanewinckel Statement/Online-Konferenz
Grüne/Bündnis 90 Irmingard Schewe-Gerigk Statement/Online-Konferenz
CSU(/CDU) Maria Eichhorn Statement/Online-Konferenz
FDP Ina Lenke Statement/Online-Konferenz
PDS Christina Schenk Statement/Online-Konferenz

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Beginn der Dokumentation der Online-Konferenz

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SPD Christel Hanewinckel
Ja, die Zukunft gehört der Familie!

Statement:

Die meisten Menschen in Deutschland leben in Familien, also in Haushalten mit Angehörigen mindestens zweier Generationen - Eltern (mit oder ohne Trauschein) und ihre jungen Kinder - erwachsene "Kinder" mit ihren Eltern, oft pflegebedürftig.

Das sind gut 60 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger und über 99% der Kinder und Jugendlichen unter achtzehn.

Familien leisten für die Gesellschaft Enormes. Sie ist Freizeitheim, Restaurant, Pflegeheim, Trainingsplatz für Hochbegabte, Kinderkrippe, Sonderschule, Sozialamt, Jugendamt... und verfügt fast immer sogar über eine Frauenbeauftragte!

In der Familie werden nicht nur Kinder geboren und haben da ihren Raum zum Aufwachsen, hier werden alte und bedürftige Menschen gepflegt, es ist ein Ort für Wärme und Geborgenheit, hier können Phantasie und Kreativität wachsen, werden Erfahrungen und Streit, Auseinandersetzung und Versöhnung gesammelt, kann Durchsetzen und Unterordnen gelernt werden, Traditionen, Normen und Werte hinterfragt, neu ins Leben gerufen, weitergegeben werden. Familie ist ein eindeutiger Ort in unserer Gesellschaft - aber in vielfältiger Form. Vor 50 Jahren gehörte zu fast jeder Familie ein Ehepaar, Kinder wurden als ehelich oder unehelich definiert. Familien haben sich heute in ihren Formen verändert, Eltern verheiratet, "eigene" Kinder, Eltern, geschieden, wiederverheiratet, mit "deinen" und "meinen" und gemeinsamen Kindern; sogenannte Patchwork- oder Stiefelternfamilie, Ein-Eltern-Familien, gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern.....

Das Grundgesetz stellte vor 50 Jahren die Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 und 2 " unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" (1) und stellt fest "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft" (2 ). In Abs. 5 wird den "unehelichen Kindern" versichert, daß die Gesellschaft ihnen gleiche Rechte zu schaffen hat.

Die Familienformen haben sich geändert und sind auch in Zukunft nicht statisch. Eltern meint, egal in welchem Verhältnis sie miteinander leben, die Verantwortung für ihre Kinder. Daraus ergibt sich für mich, daß unsere Gesellschaft diesen Schutz im Grundgesetz entsprechend formulieren muß. Z.B. könnte in Art 6 Abs 1 stehen, "die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Ehe und andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sind zu achten". Und im Blick auf die Kinder in unserem Land sollten im GG die Kinder als Träger von Grundrechten eingeschrieben werden und die Zusage, daß Kinder gewaltfrei zu erziehen sind.

Der Staat, die Gesellschaft, profitiert in vielfältiger Form von dem, was Frauen und Männer in den Familien leisten - wir sollten es uns leisten, ihnen Grundrechte zuzugestehen, die sie und ihre vielfältigen Aufgaben stärken.

Online-Konferenz:

Absender : Bernd Wesselbaum

Frage : Liebe Abgeordnete lieber Abgeordneter - kann ich ja nicht sagen , da sich die Herren der Schöpfung bezeichnenderweise nicht beteiligen . Hat Familie Zukunft ? - meine eindeutige Antwort JA , denn - nur in der Gemeinschaft mit anderen Menschen leben wir - nur durch die Übernahme von Verantwortung - auch für andere ( Partner - Kinder ) erfüllt sich der Sinn des Lebens - nur in der Gemeinschaft wird unser Grundbedürfnis nach Sicherheit und Vertrauen befriedigt Meine Definition von Familie lautet daher : Eine Gemeinschaft von mindestens 2 volljährigen und geschäftsfähigen Menschen, die vor Vollzug des gesetzlichen Eheversprechens einen Familienvertrag geschlossen haben . Dieser Familienvertrag wird durch den Gesetzgeber als Pflichtvoraussetzung vorgeschrieben In einem solchen Vertrag können alle Besonderheiten dieser einen speziellen Familie abgehandelt werden, wobei Mindestvoraussetzungen durch den Gesetzgeber definiert werden können, z.B. Wenn Kinder, wie gehen wir damit um ? Was geschieht bei Scheitern der Ehe ? usw. Die Vorteile eines solchen Pflichtfamilienvertrages besteht nach meiner Meinung darin , daß sich beide Partner vorher über ihre Rechte und Pflichten und die daraus entstehenden Risiken klarwerden und somit eine bewußte Entscheidung treffen . Der Gesetzgeber würde sich mit einer solchen Vorgabe aus der schwierigen Definition " Was ist eine Familie" konsequent heraushalten und dies dem Gestaltungswillen der betroffenen Bürger überlassen . Wir könnten damit auch diese unsäglichen nachehelichen Kämpfe und Stellvertreterkriege auf dem Rücken unserer Kinder hoffentlich vermeiden . Bernd Wesselbaum

Antwort : Meine Definition von Familie sieht etwas anders aus. Familie ist für mich da, wo mindestens zwei Generationen miteinander leben und die eine für die andere Verantwortung übernimmt. Z.B. Eltern für ihre Kinder oder erwachsene Kinder für ihre pflege- oder betreuungsbedürftigen Eltern. Ein Pflicht-Familienvertrag ist für mich nicht unbedingt notwendig, aber die eine oder andere Regelung im BGB oder auch im Familienrecht müßte überprüft werden, so daß Familien in dem, was sie tun wollen, nicht behindert werden.
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Absender : Hartmut Schewe

Frage : Gedenken Sie etwas gegen die erschreckenden Benachteiligungen von Frauen zu unternehmen, die das Pech haben, sich in einen geschiedenen Mann zu verlieben? Ist Ihnen bekannt, dass die "Zweitfrauen" u. U. für Ihre Vorgängerin mitbezahlen müssen, durch die finanziellen Belastungen ihres Mannes (Scheidungsfolgen) in jeder nur denkbaren Form in der freien Entwicklung ihrer Persönlichkeit massiv eingeschränkt ist und u. U. die eigenen Kinder im Stich lassen muss, um für die Bedürfnisse der Erstfrau zu arbeiten? Wären nicht Scheidungen sinnvoll, die allen Beteiligten überschaubare Lasten aufbürden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums, damit die Betroffenen und ihnen Nahestehende eine Zukunftsperspektive besitzen?

Antwort : Da bin ich z.T. sehr dafür. Als eine, die eine sog. "DDR-Sozialisation" hat, habe ich z.T. große Mühe, das bundesdeutsche Scheidungsrecht zu verstehen und zu akzeptieren. Wenn Sie konkrete Vorschläge haben, schicken Sie sie doch an meine Kollegin Hertha Däubler-Gmelin, die dann als Justizministerin dieses Thema weiterbearbeiten kann.
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Absender : Wirth

Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10 000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener

Antwort : Dies ist ein Thema, das den heutigen Rahmen sicherlich sprengt, Sie können mir gerne Ihren Fall noch einmal im Detail schildern, an mein Büro (eMail des Ausschuß-Sekretariats: hanke-giesers@wf9a2.bundestag.dbp.de ) schicken, da ich mich mit Fragen pränataler Diagnostik und Beratung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch auf anderen Ebenen beschäftige.
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Absender : Ferdinand Bruss

Frage : klar hat Familie Zukunft, das ist seit uber 10.000 Jahren so gewesen. Fraglich ist nur, wie lange Familie in Deutschland Zukunft haben wird? Der "Geburtsfehler" der 57-er Rentenreform zeigt sich heute mit uberdeutlicher Scharfe. Die Familie hat wegen der Kinder weniger Einkommen, hohere Kosten und zum Dank durfen die Kinder in der nachsten Generation die Rentenanspruche der Single-Rentner mit erarbeiten. Wer heute Kinder hat, ist eigentlich doof und selber Schuld, denn die Schlauen geben das Geld heute fur sich us. Selbst im engsten Verwandtenkreis kann ich heute schon absehen, dass meine drei Kinder fur 6 Rentner aufkommen mussen, da Schwester und Schwager zwar jeweils verheiratet, aber kinderlos sind. So ist das Leben fern jeder Statistik. Wann werden die notwendigen Reformen dazu endlich angegangen? Oder will die jetzige Regierung auch nochmal 16 Jahre ins Land gehen lassen? Ferdinand Bruss 30900 Wedemark

Antwort : Die notwendigen Rentenrefomen sind schon angegangen worden in einer entsprechenden Kommission. Ich persönlich gehe davon aus, daß es sehr eingehender Diskussionen und auch Untersuchungen bedarf. Die Finanzierung der Renten basiert darauf, daß die späteren Rentenbezieherinnen und -bezieher voll erwerbstätig sind. Unter Einbeziehung des demographischen Veränderungsfaktors der nächsten Jahrzehnte werden wir in Deutschland womöglich auch andere, neue Entscheidungen treffen müssen, um die Absicherung der Menschen im Alter gerecht gewährleisten zu können. Ebenso gilt es für Frauen, die durch Kindererziehungszeiten verminderte Rentenansprüche haben, eine Neuregelung zu finden.
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Absender : Joachim Kipka

Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung! Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen. Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka

Antwort : Lieber Herr Kipka, der Zeitpunkt einer solchen Konferenz ist wirklich eine spannende Frage. Vermutlich wäre ein früherer oder späterer Termin für andere Mütter oder Väter genauso ungünstig gewesen. Deshalb werde ich mir Ihre Kritik gut merken und die nächste Konferenz für einen späteren Zeitpunkt am Tage ansetzen.
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Absender : Robert Marxen

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der Lauf des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der Menschheit. Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren Zeiten noch als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als "Großfamilie unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf sicherlich nicht zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme zurückgeführt werden, deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne mich mit der Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher auseinanderzusetzen, kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie" erst dann die Rede sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt und diese betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch gleichgeschlechtliche Erwachsene in Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe" rechtlich vereinbart werden muß) besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht um ausschließlich "leibliche Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich vornehmlich auf diese Form von Familie erstrecken. Ich denke, dass die "Verfassungsmütter" und "Verfassungsväter" bei der Formulierung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes die "vollständige Familie" im Blick hatten, als sie deren besonderen Schutz normierten.

Antwort : Dieser Definition stimme ich zu.
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Absender : Cord Hendrik Schröder

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, Sie sprechen sich für einen klarstellenden Zusatz im GG aus, nach dem Kinder Grundrechtsträger sind. Darüber hinaus erwägen Sie - wohl im Einvernehmen mit der Regierungskoalition - eine gesetzliche Regelung, in der eine gewaltfreie Erziehung zu einem Leitbild in der Eltern-Kind-Beziehung erklärt wird. Welchen Gewaltbegriff gedenken Sie einer entsprecehnden gesetzlichen Regelung zugrundezulegen und welche - strafrechtlichen - Konsequenzen sollen Erziehungsmaßnahmen haben, die diesem Leitbild widersprechen?

Antwort : Kinder sind sowohl vor phsysischer als auch vor psychischer bzw. seelischer Gewalt zu schützen. Es geht dabei weniger um strafrechtliche Konsequenzen für Eltern, sondern vor allem um eine Diskussion in der Gesellschaft und die Veränderungen von Vorstellungen, die Erwachsene in ihren Köpfen haben, z.T. durch eigene Erfahrungen. Es kann sein, daß als zweiter Schritt im Strafrechtsrahmen die Schwelle heruntergesetzt wird, aber das wird erst in späterer Zukunft der Fall sein.
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Absender : Tobias Bär

Frage : Ein kinderloses Ehepaar, das aufgrund von Unfruchtbarkeit oder ihres Alters auch in Zukunft keine Kinder mehr bekommen kann, genießt dennoch ganz selbstverständlich den Schutz der Ehe - zurecht, ist es doch eine auf Dauer angelegte Schicksalsgemeinschaft. Damit unterscheidet sich ein solches Paar aber einzig und allein durch das Geschlecht eines Partners von einem gleichgeschlechtlichen Paar. Das ist doch eine eindeutige Diskriminierung, die eigentlich verfassungswidrig sein müßte. Wieso ist es da so schwierig, endlich die Homo-Ehe zu schaffen???

Antwort : Ich persönlich finde es überhaupt nicht schwierig, endlich die Homo-Ehe zu schaffen. Es gibt aber in der Gesellschaft auf den unterschiedlichsten Ebenen eine Reihe von Vorurteilen bzw. Ideologien. Ich gehe davon aus, daß wir in der nächsten Zeit rechtliche Möglichkeiten schaffen werden, die es schwulen Männern und lesbischen Frauen möglich machen, in einer Partnerschaft zu leben, die dann auch rechtlich abgesichert ist, wenn sie füreinander Verantwortung übernehmen wollen.
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Absender : isuv-wb

Frage : bestehen schon konzepte, wie die familie besser gefördert werden kann und vor allem, wie die urteile der gerichte verwirklicht werden sollen

Antwort : Es gibt zur Zeit verschiedene Konzepte, die in einer Arbeitsgruppe intensiv diskutiert werden, um das Verfassungsgerichtsurteil fristgerecht umzusetzen.
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Absender : isuv-wb

Frage : wird die familienpolitik nur von frauen gemacht oder ist es zufall, daß heute "nur" frauen da sind. familie besteht doch aus beiden geschlechtern

Antwort : Nein, Familienpolitik wird nicht nur von Frauen gemacht. Interessanterweise haben bisher nur Männer Fragen gestellt.
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Absender : Manfred Nowak

Frage : Hallo Frau Hanewinckel, Sie definieren Familie als "Haushalt mit mindestens zwei Generationen". Diese Definition schließt Elternteile, bei denen die Alleinsorge auf den anderen Elternteil übertragen wurde, vom Familienbegriff aus. Ist das Absicht? -manfred nowak-

Antwort : Aus meiner Sicht sind die Elternteile, bei denen die Alleinsorge auf den anderen übertragen wurde, nicht aus dem Begriff ausgeschlossen. Denn es liegt bei den beiden Elternteilen, inwieweit sie die Verantwortung für gemeinsame Kinder weiterhin wahrnehmen.
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Absender : Holger Partikel

Frage : Eine Neuerung nach dem Regierungswechsel ist, dass die Bezeichnung "Familienministerin" ausgewechselt wurde durch die Bezeichnung "Frauenministerin" (so gesehen nicht nur in der Presse, sondern auch in den offiziellen Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium fuer Familie, Frauen, Senioren und Jugend). Frage 1: Wer ist nach dieser Neuregelung in der neuen Regierung fuer Familienpolitik zustaendig? Frau Dr. Bergmann wohl demnach nicht mehr ... Frage 2: Teilen Sie die Auffassung, nach der die klassische Familie (ein Mann ist anwesend) ein Hort der Gewalt ist ? (Laut wiederholten Presseveroeffentlichungen von Frau Dr. Bergmann sei jede 3. Frau Opfer von haeuslicher Gewalt, Taeter der Lebenspartner - wobei die Zahlen allerdings nicht belegbar sind.)

Antwort : Die Bezeichnung des Ministeriums ist nach wie vor "Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend". Damit ist Frau Bergmann für die Familienpolitik zuständig. Ich teile nicht die Auffassung, daß die klassische Familie ein Hort der Gewalt ist. Andererseits ist es leider so, daß jede dritte Frau Opfer von häuslicher Gewalt und damit Opfer ihres gewalttätigen Ehemanns oder Partners wird. Diese Zahlen sind belegbar.
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Absender : isuv-wb

Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es verbesserungen zu vorher zu sehen ???

Antwort : Es gibt eine wesentliche Verbesserung, daß Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ein gemeinsames Sorgerecht haben können, wenn sie dies wünschen. Ein zweiter wichtiger Punkt ist, daß das Kindschaftsrecht konsequent aus der Sicht des Kindes her gedacht und entsprechend auch gesetzlich formuliert worden ist. D.h., daß nicht mehr die Eltern ihre Rechte durchsetzen können, sondern daß Kinder z.B. im Umgangsrecht ihre Wünsche umsetzen können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, daß alleinerziehende Mütter vom Jugendamt in Zukunft Unterstützung, aber keinen Vormund mehr vor die Nase gesetzt bekommen.
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Absender : Martin Schafhausen

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, die Gelegenheit der Online-Konferenz nutzend, möchte ich ein Problem thematisieren, zu dem sich vor einigen Minuten bereits Ihre Kollegin Lenke geäußert hat: In einer, man muss es sagen leider, zunehmenden Zahl junger Paare, hängt das "Familie-Werden", an einem seidenen Faden, die Unfruchtbarkeit der Menschen nicht nur in der Bundesrepublik steigt, immer mehr Menschen sind auf die Reprodutionsmedizin angewiesen. IVF, ICSI seien als Schlagworte genannt. Haben die gesetzlichen Krankenkassen bislang die Kosten der In-Vitro-Fertilisation als Sachleistung übernommen, Kosten der Mikroinjektion (die über die Unfruchtbarkeit des mannes hinweghelfen kann) zumindest kulanzweise erstattet, so gilt dies heute nicht mehr. Aufgrund einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der KK, gehen immer mehr KK dazu über, Kosten, die im Zusammenhang mit ICSI stehen nicht mehr zu übernehmen. Dies bedeutet für Ehepaare, bei denen der Ehemann unfruchtbar ist, die Kosten der Maßnahme, die sich bis auf DM 10.000,- belaufen können (pro Behandlungszyklus) selbst zu tragen oder den Konderwunsch nicht realisieren zu können. Vordergründig wird - was widerlegt werden kann -, daraufhingewiesen, es bestehe ein erhöhtes Missbildungsrisiko bei dieser Behandlungsmethode. Der wahre grund dieser für viele Paare vernichtenden Auffassung, ist, dass sich in der Ärzteschaft wegen der Honorare der Repro-Mediziner, die aus dem Topf der Gynägologen stammt, Unmut breit macht. Das im Hintergrund der Art. 6 und 3 GG? Dürfen "Verteilungskämpfe" zwischen den Ärzten auf Kosten der Kranken ausgetragen werden? Mit freundichen Grüssen Martin Schafhausen

Antwort : Auch hierzu würde ich Sie bitten, sich an das Büro des Ausschusses (die Adresse habe ich oben bereits genannt) zu wenden. Vielen Dank.
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Absender : Tobias Köster

Frage : Sehr geehrte Damen, was gedenken Sie zu tun, um die Situation nichtehelicher Väter hinsichtlich des Sorgerechtes, bzw. Umgangsrechtes zu verbessern. Wir haben kein Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht will. Das Umgangsrecht oder besser die Umgangspflicht wird durch manche Mütter erheblich erschwert, in dem sie die Kinder entsprechend konditionieren (PAS). Dies kann man als nicht sorgeberechtigter Vater dann aber medizinisch nicht beweisen, weil einem der Besuch mit dem Kind beim Kinderpsychologen mangels Sorgerecht nicht möglich ist. Daher gilt dann irgendwann das vor dem Familiengericht, was das Kind, nach entsprechender "Programmierung" durch die Mutter, sagt: "Ich will gar nicht zum Papa!" und der Umgang ist, mangels psychologischer Ausbildung zum Thema PAS oder femministischer Gesinnung des Familienrichters, passé. Daher halte das generelle gemeinsame Sorgerecht in erheblichen Angelegenheiten auch für die nichtehelichen Väter für sehr, sehr notwendig! Es muß z. B. sicher gestellt sein, daß die Mutter mit dem Kind nicht einfach in die andere Ecke Deutschlands wegziehen kann und der Vater hat keine Möglichkeit, die nun hohen Umgangskosten irgendwo abzusetzen. FRAGE: Welche Veränderungen sind in den Punkten: a.) Gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall und b) Stärkere Förderung (familien- und steuerrechtlich) des Umgangs mit den Kindern und c) bessere Ausbildung der Richter hinsichtlich PAS von Ihrer Seite aus geplant?

Antwort : Ein gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall ist nicht vorgesehen und aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll. Wenn Vater und Mutter eines Kindes sich nicht verständigen können auf die gemeinsame Sorge, kann das Gericht es nicht als Regelfall anordnen. Es würde Ihrem Problem auch nicht gerecht. Die stärkere Förderung des Umgangs mit den Kindern kann auch nur aufgrund eine Vereinbarung von Vater und Mutter passieren. Im neuen Kindschaftsrecht sind Veränderungen vorgenommen worden, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. Richterin und Richter werden im Blick auf das neue Kindschaftsrecht sich intensiv fortbilden müssen. Das gleiche gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, da sie in Zukunft sehr viel intensiver betroffene Eltern und Kinder begleiten und beraten sollen.
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Absender : Alleinerziehende Mutter

Frage : Auch mir fällt immer wieder auf, daß Familien immer noch nur Eltern und Kind(er) sind. Herrn Nowak erklären sie zwar, daß dies nicht so ist, Stichwort: gemeinsame Verantwortung. Aber was ist mit den Alleinerziehenden wo sich der andere Teil aus der Verantwortung entzieht? Wir sind doppelt belastet und werden dafür auch doppelt getreten. E.U.

Antwort : Daß Ehen bzw. Partnerschaften scheitern, kann Politik nicht verhindern. Es gibt nur die Möglichkeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien in die Lage versetzen, ihre vielfältigen Aufgaben tatsächlich auch zu meistern. Deshalb ist es von der gesellschaftlichen Seite her für Alleinerziehende möglich, Beratung anzubieten, Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, Arbeitszeiten entsprechend flexibel zu gestalten.
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Andreas Boenisch

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, wie stellen Sie sicher, daß getrennt lebende und geschiedene Väter auch weiterhin offiziell Väter mit allen Rechten und Pflichten für Ihre Kinder sein können, auch wenn die Mütter dieses aus eigenem Interesse nicht wünschen und das alleiniges Sorgerecht beantragen. - Durch fehlende Kooperationsbereitschaft (u. a. auch keine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Mediation) und fehlende Bindungstoleranz seitens des sog. betreuenden Elternteils wird dieser in der Regel auch nach neuem Kindschaftsrecht leider damit "belohnt", daß er das Kind nun für sich "alleine" hat (alleiniges Sorgerecht). Wie wollen Sie praktisch sicherstellen, daß "Eltern bleiben Eltern" nicht nur ein Slogan bleibt, sondern die gelebte Familie für die Kinder auch nach Scheidung bleibt? Vielen Dank Andreas Boenisch ISUV e. V. Berlin

Antwort : Ich als Politikerin kann nicht sicherstellen, daß getrennte Eltern ihrer gemeinsamen Elternverantwortung nachkommen können. Als Beraterin kann ich mir auch nicht vorstellen, daß ich den einen oder anderen Elternteil gesetzlich zu einer Beratung / Mediation verpflichten kann. Da müssen sich die Eltern über die Probleme, die sie haben, hinwegsetzen und gemeinsam sehen, was sie für ihre Kinder tun wollen bzw. können.
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Absender : isuv-wb
Frage : Frage : bestehen schon konzepte, wie die familie besser gefördert werden kann und vor allem, wie die urteile der gerichte verwirklicht werden sollen Antwort : Es gibt zur Zeit verschiedene Konzepte, die in einer Arbeitsgruppe intensiv diskutiert werden, um das Verfassungsgerichtsurteil fristgerecht umzusetzen. können Sie das mal konkretisieren, vielkleicht beispiele nennen ???

Antwort : Ich kann Ihnen einen Punkt nennen: Soll der Familienlastenausgleich in Zukunft an einem Kinder-Grundfreibetrag ausgerichtet sein, oder soll/kann das Kindergeld erhöht werden. Oder sollte es eine Kopplung von beidem geben. Jede Variante ist ausgesprochen finanzintensiv und Sie können verstehen, daß ich deshalb im Moment dazu nichts Genaueres sagen kann, weil die Berechnungen noch nicht abgeschlossen sind.
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Tag. Sie heben die besondere Bedeutung der Verantwortung für unsere Kinder hervor. In einer Zeit, in der, wie Sie richtig erkennen, Familienformen nicht mehr statisch sind, können Familien zunehmend die vielen, von Ihnen beschriebenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Es bedarf also außerfamiliärer Unterstützung. In dieser Situation senkt eine SPD-Regierung in Niedersachsen die Standards in Kindergärten. Wie steht die Bundes-SPD dazu?

Antwort : Ich finde die Senkung von Standards in Kindergärten immer mißlich, aber ich kann zu Ihrer konkreten Frage nichts Genaueres sagen. Dazu müßte ich die Situation in Niedersachsen besser kennen.
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Absender : Ulrike Kahmann

Frage : hallo frau hanewinckel, schön, dass über dieses thema einmal gesprochen wird. meiner meinung nach gibt es nämlich auf staatlicher seite eine art doppelmoral zu diesem thema. wie ich darauf komme? ich schildere ihnen kurz einen umstand, der mich und meinen freund betrifft: ich lebe mit meinem freund zusammen. dieser hat vor 2 monaten eine umschulung durch das arbeitsamt begonnen. auf unterhalt hat er keinen anspruch, da ich zuviel verdienen würde (auskunft des sozialamtes). ausserdem sei unsere wohnung viel zu teuer. die wohnung entspricht nach unserem wissen den gängigen preisen in düsseldorf. die doppelmoral ergibt sich für uns daraus, daß man als unverheiratete kleine familie keine rechte genießt, aber man troztdem für den partner aufzukommen hat. da macht es sich der staat ganz schön einfach. auf der einen seite werden rechte für unverheiratete paare nicht denen der verheiratenen angeglichen, aber wenn es um's bezahlen geht, hält der staat erstmal beim partner die hand auf.

Antwort : Da haben Sie leider recht, und ich hoffe, daß wir das ändern.
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Absender : Thomas Bausen

Frage : Meiner Meinung nach ist eine Familie nach wie vor eine verschiedengeschlechtliche eheliche Gemeinschaft mit Kindern. Man kann sie mit einem schutzwürdigen Haus vergleichen: Mit der Heirat erwirbt man sozusagen ein Grundstück für das Haus; man gründet eine Familie. Wenn Kinder geboren werden, wird das Haus errichtet und auch, wenn die Kinder die häusliche Gemeinschaft eines Tages verlassen, so steht das Haus immer noch. Genauso, wie man alte Häuser unter Denkmalschutz stellt, so sollten auch Ehen staatlichen Schutz und Fürsorge geniessen, denn schließlich haben es die Ehepartner gemeinsam auf sich genommen, Nachwuchs heranzuziehen, der die Existenz des Staates auch in kommenden Generationen sichern wird. Auch bislang kinderlose Ehen sollten so behütet werden, nicht jedoch andersgeartete häusliche Gemeinschaften, wo der Nachwuchs ganz offenbar eine nebensächliche Rolle spielt, denn ansonsten hätte man mit einer Ehe der Wichtigkeit diese Themas nachdruck verleihen können. Meine Frau und ich haben eine Menge auf uns genommen und auf vieles verzichtet, um verantwortungsbewußte Eltern zu werden. Wir können nicht einsehen, wieso es nun zu Gedanken kommt, zu Lasten der Kinder den Familienbegriff auszudehnen. Können Sie das verstehen ?

Antwort : Zu dieser Frage verweise ich Sie auf mein Statement, das im Rahmen der Ankündigung dieser Online-Konferenz im Internet veröffentlicht wurde.
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Absender : Peter Szettele

Frage : Die Diskussion um häusliche Gewalt und die vereinfachte Wohnungszuweisung ist nicht neu. Frau Margot von Renesse hat 1995 dazu vor dem Deutschen Bundestag ein Beispiel gebracht, das ich nicht nachvollziehen kann (aus: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 13/63 vom 25.10.1995, Seite 5394): "... Wenn Sie erlauben, will ich Ihnen dazu zwei Fälle aus der jüngsten Vergangenheit aus der Praxis meiner Kollegen am Familiengericht in Bochum darstellen. Dort gibt es einen Mann, der einfach nicht begreifen kann - was nicht selten vorkommt -, daß sich seine Frau endgültig von ihm trennen will. Er weigert sich einfach, zur Kenntnis zu nehmen, daß sie eine Trennungsabsicht hat und die Trennung durchführen will. Das macht er sehr konkret. Er bedient sich nicht nur einfach aus dem Eisschrank, der in der Regel aus Sicherheitsgründen nicht abschließbar ist, sondern er setzt sich auch zu den Mahlzeiten an den Tisch, die sie für sich und die Kinder bereitet hat. Dabei hat sie vom Anwalt gehört, sie soll nicht kochen und nicht waschen. Trennung ist Trennung, muß Trennung sein. ..." 1.) Wo ist das Problem? Die Mutter kann doch aus der Wohnung ausziehen, sich eine Arbeit suchen und Unterhalt für die Alleinerziehung des Vaters überweisen, wenn sie eine eigene Wohnung haben will. Dann hat sie doch ihre Trennung. 2.) Ist es "häusliche Gewalt", daß sich der Vater zu seinen Kindern an den Tisch setzt? 3.) Finden Sie auch, daß der Vater in diesem Beispiel von seinen Kindern zu trennen ist und die Wohnung zu verlassen hat?

Antwort : Das Beispiel von Frau von Renesse hat offensichtlich nichts mit der Frage von Gewalt, sondern mit der Frage von Trennung zu tun. Insofern habe ich Ihre Frage nicht ganz verstanden.
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Absender : Anita Mant, Kerpen

Frage : Sollten nach Ihrer Meinung Lebensgemeinschaften, die nicht dem gesellschaftlich verankerten Bild entsprechen, als gleichberechtigt anerkannt werden?

Antwort : Ja, wenn sie füreinander Verantwortung übernehmen und die Absicht haben, auf Dauer miteinander zu leben.
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Absender : isuv-wb

Frage : Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es verbesserungen zu vorher zu sehen ??? ich meinte allerdings, ob es schon erfahrungen gibt, wie die neuen gesetze angenommen werden. gibt es jetzt weniger "krieg" bei scheidungen usw.

Antwort : Diese Frage zu beantworten, dafür ist es noch etwas früh, da das neue Kindschaftsrecht erst seit einem Jahr gilt. Ich rechne damit, daß wir in zwei Jahren Erfahrungen vorliegen haben.
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Absender : Alleinerziehende Mutter

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, ihre Antwort ist zwar nett und menschlich, ziehlt aber nicht darauf ab, worauf ich hinaus will. Die Diskussionen die Familien gerade auch steuerlich zu stärken, dies steht in ihrer Macht. Nur, so wie das sehe, werden wirklich nur die herkömmlichen Familien gestärkt. Doch alleinerziehende Mütter/Väter arbeiten doppelt, erziehen doppelt und werden behandelt wie Einzelpersonen. Ich bin der Meinung auch Alleinerziehende sollten dem Splittingverfahren unterwerfen werden. Und die seltenen Väter, welche sich um ihre Kinder kümmern, sollten diese doch,teilweise sehr hohe mehr Belastung, auch steuerlich ansetzen können. Wenn dies mal machbare wäre, dann wäre vielleicht eine sozialer Ausgleich endlich in Sicht. Denn wenn es so weitergeht wie bis jetzt stößt leider auch diese Regierung die Schwachen ins endgültige aus.

Antwort : Liebe alleinerziehende Mutter, Ich bin nicht dafür, alleinerziehende dem Splitting-Verfahren zu unterwerfen. Ich bin dafür, das Ehegatten-Splitting abzuschaffen, und damit auch Alleinerziehenden mehr Steuergerechtigkeit widerfahren zu lassen. Ich hoffe, daß wir dahin kommen, daß in Zukunft jeder Mann und jede Frau, die ein zu versteuerndes Einkommen hat, individuell besteuert wird.
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Absender : Susanne Kampen, Berlin

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, die Informationen über die vorgesehenen Sparmaßnahmen der Regierung beunruhigen mich, weil ich befürchte, daß dort auch die Familien wieder schlechter gestellt werden könnten. Die Regierung hat doch versprochen, sich gerade für Familien einzusetzen. Können Sie mir hierzu etwas sagen? Danke für Ihre Antwort.

Antwort : Die Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker bemühen sich im Rahmen der Arbeitsgruppe für einen neuen Familienlastenausgleich alles zu tun, daß Familien nicht schlechter gestellt werden. Es erweist sich allerdings als schwierig und sehr umfangreich, das Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Ich rechne damit, daß zum Sommer ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch liegt.
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Hallo. Nach dem neuen Schröder-Blair-Papier sollen Sozialleistungen abgebaut und die Wirtschaft gefördert werden. Wie verträgt sich diese Aussage mit der Zukunft der Familie, die auf Sozialleistungen angewiesen ist?

Antwort : Das Schröder-Blair-Papier ist für mich bisher nicht mehr und nicht weniger als ein Papier. Darüber wird mit Sicherheit innerhalb der SPD heftig diskutiert werden müssen. Eine ganze Reihe von Aussagen oder vermutlichen Forderungen werde ich nicht unterstützen. Auch in Zukunft ist die Familie auf gesellschaftliche Leistungen angewiesen. Wie diese konkret ausgestaltet werden, wird in zwei Arbeitsgruppen innerhalb der SPD erarbeitet werden.
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Absender : Fritz Nally

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel. Welche Konsequenzen für die von der SPD angestrebte Verbesserung der Familienpolitik hat das sehr enttäuschende Wahlergebnis (=Vertrauensentzug durch den Wähler) ???

Antwort : Ich hoffe, daß das sehr enttäuschende Wahlergebnis bei der Europawahl einen Schub für die Familienpolitik bringen wird.
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Absender : unbekannt

Frage : Den Grundsatz der gewaltfreien ERziehung halte ich für einen interessanten Ansatz, mich würde nun interessieren, wie Sie einen solchen Ansatz in einem Gesetz umsetzen wollen und wie die GEwaltfreiheit "überprüft" denn auch in der Realität umgesetzt oder unter Umständen auch überprüft werden könnte

Antwort : Wir wollten die gewaltfreie Erziehung 1994 ins Grundgesetz, Artikel 6, aufnehmen. Dafür gab es damals keine Mehrheit. Auch bei der Abstimmung zum neuen Kindschaftsrecht gab es 1998 für diesen Satz keine Mehrheit. Die Möglichkeit, die ich sehe, liegt entweder im Grundgesetz (dafür ist allerdings eine 2/3-Mehrheit nötig) oder in einer entsprechenden Änderung des BGB. Die Überprüfung der Gewaltfreiheit ist in der Familie ausgesprochen schwierig. Aber wir setzen darauf, daß die Diskussion über die Gewaltfreiheit in der Erziehung eine Bewußtseinsänderung schafft.
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Absender : Marlies Haupt

Frage : Was gedenken Sie zu tun, den Vorabankündigungen, dem Streichorgienkonzert des Finanzsministers Eichel entgegenzuwirken. Hier werden wieder die Einkommen von Familien ins Kalkül gezogen werden und steuerlich belastet, statt entlastet.

Antwort : Die Einkommen der Familien werden nicht ins Kalkühl gezogen, sondern sie sollen entlastet werden. Ich kann Ihnen versichern, daß es mit mir eine große Gruppe von Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion gibt, die genau dies fordern und umsetzen werden.
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Absender : Ulrike Kahmann

Frage : hallo frau hanewinckel, es tröstet mich zwar durchaus, daß sie meiner meinung sind. aber welche lösungsmöglichkeiten gibt es für uns? denn der praktische alltag gestaltet sich durch diese regelung nicht eben einfach. wo kann man unterstützung bekommen?

Antwort : Frau Kahmann, vermutlich sind Sie alle Wege schon gegangen. Für mich ist es etwas schwierig, aus den wenigen Informationen Ihnen jetzt Genaueres zu sagen. Entweder suchen Sie sich eine Beratung vor Ort oder aber, sie machen sich die MÜhe und schreiben mir konkret, wie die Probleme bei Ihnen liegen.
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Absender : Christa Jockers, Düsseldorf

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, nach meinen Informationen besteht in dem entsprechenden Bundestagsausschuß auch ein Unterausschuß, die Kinderkommission. Warum haben Sie beim Thema Familie - was natürlicherweise (!?) Kinder beinhaltet, keinen Gesprächspartner aus der Kinderkommission benannt?

Antwort : Die Kinderkommission ist ein Unterausschuß unseres Ausschusses und z.T. personengleich mit Ausschußmitgliedern. Bei dieser Konferenz haben die jeweiligen Fraktionen ihre Sprecherinnen benannt, die Belange der Kinderkommission werden durch uns hier mitvertreten. Aber ich kann mir vorstellen, daß die Kinderkommission zu einem von ihr vorzustellenden Thema in der nächsten Zeit eine eigene Online-Konferenz anbieten wird.
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Absender : Peter Röbke-Doerr

Frage : Zur Zeit herrscht bei Scheidungsfamilien durch die gängige Rechtsprechung ein starkes Gefälle an Einflußmöglichkeiten zwischen (gutwilligen) Vätern und (unwilligen) Müttern. Damit entziehen die Gerichte den Vätern fast immer die Kinder -- so die Frau das will. Gibt es bei Ihnen eine Gesetzesintitiative, die diese alten Zöpfe endlich kürzt? Konkret: Das übliche Umgangsrecht gesteht dem Kind alle 14 Tage ein Wochenende beim jeweils nicht betreuenden Elternteil zu. Das entspricht dem Wissensstand der frühen siebziger. Alle neuen Untersuchungen reden davon, daß das Kind ein Drittel des Jahres beim nicht betreuenden Teil sein soll. Gibt es da was Neues von Ihnen?

Antwort : Es gibt nichts Neueres als das neue Kindschaftsrecht, das seit einem Jahr geltendes Recht in Deutschland ist.
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Absender : Holger Partikel

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinkel, ein Zitat aus Ihrer Antwort: "Andererseits ist es leider so, daß jede dritte Frau Opfer von häuslicher Gewalt und damit Opfer ihres gewalttätigen Ehemanns oder Partners wird. Diese Zahlen sind belegbar." Nach Auskunft aus dem Bundesministerium fuer Familie etc. sind dies "Schaetzungen von Nicht-Regierungsorganisationen". Da Sie andere Erkenntnisse haben, lassen Sie mich doch bitte die Quelle wissen - wenn ich an Ihrer Glaubwuerdigkeit nicht zweifeln soll. Danke.

Antwort : Nichtregierungs-Organisationen sind für mich vertrauenswürdige Partnerinnen. Ich kann Ihnen gern die Quelle nennen. Bitte schreiben Sie mir dazu an mein Büro, da ich die entsprechenden Unterlagen hier nicht mit dabei habe. Die eMail-Adresse habe ich oben bereits angegeben.
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Absender : Karla Mayer

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, was kann zum Schutz von Frauen und Kindern gegen gewalttätige Männer/Väter getan werden? Das trügerische Familienidyll ist überholt!

Antwort : Gewalt in der Familie muß als Thema enttabuisiert werden. Ein notwendiger nächster Schritt ist die Zuweisung der ehelichen Wohnung an die Frauen. In Zukunft sollen nicht die Frauen in erster Linie in den Frauenhäusern vor gewalttätigen Männern Schutz suchen müssen, sondern die gewalttätigen Männer müssen die Wohnung verlassen und - wenn es irgendwie geht - eine Beratungsstelle aufsuchen können.
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Absender : Gunda Reuter

Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, Gewalt gegen Frauen (und Kinder) findet oft genug hinter der bürgerlichen Fassade statt. Befürworten Sie eine breite Öffentlichkeit zur Abschreckung solcher Täter?

Antwort : Ich befürworte eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit. Noch immer vermuten viele, daß in sog. "besseren" Familien Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht stattfindet. Das ist leider ein Irrtum. Mir geht es in erster Linie mit einer öffentlichen Diskussion um Information und Aufklärung, darum, daß das Tabu endlich gelüftet wird und die Gesellschaft insgesamt sich dem Problem der Gewalt stellen muß.
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Grüne/Bündnis 90 Irmingard Schewe-Gerigk
Eine Wende in der Familienpolitik ist überfällig

Statement:

Es war und ist offensichtlich: Um die finanzielle Situation der Familien ist es seit Jahren schlecht bestellt. Immer mehr Familien kommen kaum noch über die Runden. Kinder sind zum Armutsrisiko Nummer 1 geworden. 12,6 Prozent aller Haushalte, die in der Bundesrepublik Sozialhilfe beziehen, sind Familien mit Kindern. Bei den Alleinerziehenden ist die Zahl noch alarmierender: Hier ist es mehr als jeder fünfte Haushalt. 97 Prozent davon sind alleinerziehende Frauen. Arbeitslosigkeit, Mangel an bezahlbaren Wohnungen und ein unzureichender Familienleistungsausgleich sind das traurige Erbe der Kohl-Regierung. Auch die mageren Leistungen beim Erziehungsgeld gehen auf ihr Konto: Heute bekommen nur noch halb so viele Familien Erziehungsgeld wie bei seiner Einführung Mitte der achtziger Jahre. Und: Statt Familien entsprechend zu untersützen, wurde einseitig die Ehe als Lebensform subventioniert. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind finanziell und in vielen anderen Bereichen rechtlich benachteiligt. All dies darf nicht so bleiben. Für uns ist Familie da, wo Kinder sind, unabhängig vom Trauschein.

Die rot-grüne Bundesregierung hat sich eine neue Familienpolitik auf ihre Fahnen geschrieben. Für Rot-Grün ist klar: Gerechtigkeit für Menschen, die Kinder erziehen, muß das familienpolitische Ziel Nummer 1 sein. Familien brauchen eine sichere Zukunft. Erste Schritte sind schon getan: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde bereits 1999 auf 250 Mark angehoben. Mit der Steuerreform wird eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern bis 2002 um rund 2700 Mark entlastet. Spürbare Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage der Familien wird es zudem noch in diesem Jahr durch die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Familienleistungsausgleich geben. Für weitere wichtige familienpolitische Projekte haben SPD und Bündnisgrüne ebenfalls den Grundstein in der Koalitionsvereinbarung gelegt. Die rot-grüne Bundesregierung wird das Erziehungsgeld zu einem Elterngeld weiterentwickeln durch Anhebung der Einkommensgrenzen und einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung während des Erziehungsurlaubs, die Kindererziehung bei der Altersversorgung der Eltern angemessen berücksichtigen, die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende und Familien mit pflegebedürftigen Kindern verbessern, Schutz und Rechtssicherheit für alle auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften garantieren und das Recht für Kinder auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankern.

Online-Konferenz:

Absender : Matthias Mathey

Frage : Hallo, meine Damen! Ich bitte sie, sich einmal ganz entspannt fuenf Minuten Zeit zu lassen und sich folgende Situatuon zu vergegenwaertigen. Eine Diskusion sollte doch das Ziel haben, ein Ziel gemeinsam zu erarbeiten und zu deffinieren. Dies gehr aber nicht, wenn sich der Disskusionsleiter zwanghaft an den fallenden Woertern und Argumenten festhaellt, da dadurch das Diskusionstema mehr oder weniger zerredet wird. Man sollte sich hier vielleicht mal an den Satz erinnern: ....Der Buchstabe toetet, aber der Sinn schafft Leben..... Damit ist doch mehr oder weniger festgestellt, das das Problem des Diskusionstemas nur an Worten, nicht am Sinn scheitern kann. Will man aber eine positive Regelung herbeifuehren, so sollte man doch einmal ueberlegen, ob nicht in dem einen Fall das Wort Familie durch Lebensgemeinschaft ersetzt werden kann. Wuerde man demzufolge Artic. 6 GG so belassen wie er ist und daneben die freie Wahl der Lebensgemeinschaft in familierer oder ausserfamiliaerer Lebensform einfuehren, so bliebe das Familienrecht in seiner Fuelle erhalten und weiterhin geschuetzt und gefoerdert waere die Familie. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften benoetigen ohnehin nicht das Recht der Kimdererziehung u.s.w. da sie ja wohl schwerlich schwanger werden koennen und ihre Lebensform, die sie ja freiwillig gewaehlt haben, keine Kinder erwarten laesst und nicht dem Durchschnitt der Bevoelkerung entsprechen duerfte. Es ist auch nicht zu erwarten, dass eine Standartisierung diesbezueglich eintritt. So ist doch festzuhalten, dass Diskusionen zwingend notwendig sind. Foerdern sie doch zunaechst einmal die Weiterbildung des Einzelnen, sowie die Ueberwindung gewisser Hemmnisse. Weiter sollte sich u.a. der Diskusionsteilnehmer ernst genommen werden und am Ende sollte nach meiner Meinung immer eine Abstimmung zweier Vorschlaege sein, wofuer sich dann entschieden werden sollte. Zwei Vorschlaege deswegen, weil es immer eine richtige und eine falsche Loesung geben wird. Das Ergebnis sollte dann so ungefaehr wie: Unsere Diskusion am... ueber Tema.... hat ergeben dass.... an die zustaendigen Stellen in Verwaltung, Wirtschaft und andere zustaendige Stellen weitergeleitet werden, damit die Arbeit ihren Lohn bekommen kann und dadurch reizvoller wird, dass man sich ernst genommen fuehlt und in den politischen Meinungsbildungsprozess eingebunden ist. Palaver, Palaver. Ja, Ja, die alten Indianer.... Mit freundlichen Gruessen Matthias Matehy

Antwort : Lieber Herr Mathey, vielen DAnk für Ihren Brief. Ich bin wie Sie der Meinung, daß der FAmilienbegriff noch immer viel zu eng ausgelegt wird. Auch ich befürworte eine Änderung. Familie ist für mich da, wo Kinder sind, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Sie sprechen weiterhin die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften an. In der Koalitionsvereinbarung mit der SPD haben wir festgelegt, daß wir die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beenden wollen. Dazu dient das Institut der eingetragenen Partnerschaft. Zudem wollen wir neben den Pflichten auch die REchte erweitern, d.h., Veränderungen im Mietrecht, im Adoptionsrecht sowie beim Sorgerecht. Auch wenn Sie sagen, daß in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften keine Kinder zu erziehen sind, bin ich dennoch der Ansicht, daß z.B. die lesbische Mutter mit ihrer Partnerin sehrwohl das Sorgerecht beanspruchen kann. Viele Grüße an die alten Indianierinnen.
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Absender : guenter@dantrimont.de

Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, haben Sie meinen offenen Brief vom 19.5.99 gelesen, den ich auch in das Diskussionsboard der Grünen gestellt habe unter http://194.221.99.80:8080/read?3265,7 Kurz: Es ist ja kaum eine Hausarbeit so schwer wie die Kindererziehung - und kaum eine Frau hat so viel damit am Hals wie eine alleinerziehende Mutter. Wie weit wird sich nun Ihr berechtigter Wunsch zur größeren Beteiligung der Männer an der Hausarbeit dahingehend auswirken, daß auch bei getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht einen höheren Anteil erhält und ebenso der Anteil alleinerziehender Väter auf ein vergleichbares Maß wie bei den alleinerziehenden Frauen ansteigt? Mfg. Günter Dantrimont

Antwort : Sehr geehrter Herr Dantrimont, bei der Reform des Kindschaftsrechts haben wir unter einer starken BEteiligung der Väter Vorschläge für das gemeinsame Sorgerecht verankert. Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, daß das Interesse der Väter an der gemeinsame Sorge nicht nur ein theoretischer Rechtsanspruch sein sollte, sondern daß sich die Väter auch in der Wirklichkeit mehr um ihre Kinder kümmern. Der Slogan: "Den Müttern die Sorge, den Väter das Recht" der damals von einigen Alleinerziehenden geprägt wurde, darf keinen Bestand haben. Allerdings sehe ich auch nicht, daß weitere gesetzliche Maßnahmen die geschiedenen Väter zu vermehrtem Umgang mit ihren Kindern bringen kann. Viele Grüße.
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Absender : michael griffig, kolpingwerk deutschland

Frage : "Eine Wende in der Familienpolitik ist überfällig." Wie wahr! Wie überzeugen Sie Ihre Parteifreundin Christine Scheel, Vorsitzende des Finanzausschusses, von dieser Notwendigkeit? Sie wird heute morgen im Radio mit der Ankündigung zitiert, dass für die Anhebung des KIndergeldes um DM 10 (ein deutliches Signal gegen Familienarmut!) Einschnitte beim Erziehungsgeld gemacht werden. Ist das die neue Familienpolitik der rot-grünen Bundesregierung?

Antwort : Sehr geehrter Herr Griffig, auch ich habe mich heute morgen über die Äußerungen meiner Kollegin Christine Scheel sehr geärgert. Die Umsetzung des BVerfG-Urteils ist mit einer Kindergelderhöhung von 10 DM monatlich nicht zu erreichen. Ich bin auch strikt dagegen, das Erziehungsgeld, das ja ein Ausgleich für eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit in den ersten beiden Jahren des Kindes sein soll, zur Disposition zu stellen. Es darf keine Umverteilung unter den Familien geben. Dieses Thema werde ich heute nachmittag mit meiner Kollegin Scheel in der Fraktionssitzung besprechen, denn wir haben vor acht Monaten vereinbart, das Erziehungsgeld zu einem Elterngeld weiterzuentwickeln und die Einkommensgrenzen anzuheben. Diese Ziel darf trotz der bestehenden Haushaltslücke nicht außer acht gelassen werden.
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Absender : Ferdinand Bruss

Frage : klar hat Familie Zukunft, das ist seit uber 10.000 Jahren so gewesen. Fraglich ist nur, wie lange Familie in Deutschland Zukunft haben wird? Der "Geburtsfehler" der 57-er Rentenreform zeigt sich heute mit uberdeutlicher Scharfe. Die Familie hat wegen der Kinder weniger Einkommen, hohere Kosten und zum Dank durfen die Kinder in der nachsten Generation die Rentenanspruche der Single-Rentner mit erarbeiten. Wer heute Kinder hat, ist eigentlich doof und selber Schuld, denn die Schlauen geben das Geld heute fur sich us. Selbst im engsten Verwandtenkreis kann ich heute schon absehen, dass meine drei Kinder fur 6 Rentner aufkommen mussen, da Schwester und Schwager zwar jeweils verheiratet, aber kinderlos sind. So ist das Leben fern jeder Statistik. Wann werden die notwendigen Reformen dazu endlich angegangen? Oder will die jetzige Regierung auch nochmal 16 Jahre ins Land gehen lassen? Ferdinand Bruss 30900 Wedemark

Antwort : Sehr geehrter Herr Bruss, Sie sprechen das Problem des Generationenvertrages an. In der Tat ist dieser Vertrag aus dem Gleichgewicht gekommen, da erfreulicherweise die Menschen zunehmend älter werden und lange Rentenbezugszeiten haben. Dagegen steht der Anteil der jungen Menschen bedingt durch die niedrige Geburtenrate (1,3 Kinder pro Frau) und die hohe Erwerbslosenquote, so daß die Einzahlungen der Beitragszahler heute gerade mal die Renten decken. Wir werden in Zukunft die Alterssicherung verändern müssen. Dabei ist auch eine Generationengerechtigkeit nötig. Das heißt eine angemessene Beteiligung sowohl der Beitragszahler/innen als auch der Rentner/innen. Daneben muß auch die eigenständige Alterssicherung der Frauen geregelt werden, damit langfristig die Hinterbliebenenrente überflüssig wird.
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Absender : Joachim Kipka

Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung! Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen. Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka

Antwort : Sehr geehrter Herr Kipka, nichteheliche Lebensgemeinschaften oder auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind für mich keine "abartigen" Formen der Familie. Sie sind der Meinung sind, daß der Zeitpunkt für Familien mit mehreren Kinder sehr ungünstig liegt. Ich glaube, einen wirklich guten Zeitpunkt für alle Familien gibt es wegen der unterschiedlichen TAgesabläufe nicht. Wie ich weiß, sind viele Privathaushalte schon jetzt an das Internet angeschlossen und ich hoffe daher auf eine rege Beteiligung.
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Absender : Robert Marxen

Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der Lauf des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der Menschheit. Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren Zeiten noch als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als "Großfamilie unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf sicherlich nicht zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme zurückgeführt werden, deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne mich mit der Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher auseinanderzusetzen, kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie" erst dann die Rede sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt und diese betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch gleichgeschlechtliche Erwachsene in Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe" rechtlich vereinbart werden muß) besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht um ausschließlich "leibliche Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich vornehmlich auf diese Form von Familie erstrecken. Ich denke, dass die "Verfassungsmütter" und "Verfassungsväter" bei der Formulierung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes die "vollständige Familie" im Blick hatten, als sie deren besonderen Schutz normierten.

Antwort : Sehr geehrter Herr Marxen, Sie haben sehr gut das beschrieben, was ich unter einem erweiterten Familienbegriff verstehe. Leider hat sich das Bundesverfassungsgericht in seien Urteilen stets auf die enge Definition von Ehe und Familie bezogen. Gerade die gesellschaftliche Entwicklung zeigt, daß es nicht ausreicht, unter Familie das verheiratete Ehepaar mit Kindern zu verstehen. Wir befassen uns im Bundestag gerade mit dem letzten Urteil des BVerfG zur Familienförderung. Ein Weg, mehr Geld für die Förderung von Kindern wäre, das Ehegattensplitting, das lediglich den Trauschein subventioniert, zu kappen.
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Gymnasium Rinteln

Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, Wie stellen Sie sich eine gesetzliche Verankerung des Rechtes für Kinder auf gewaltfreie Erziehung vor?

Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Rinteln, das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung soll im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, in dem festgelegt wird. Daneben sollen andere entwürdigende Erziehungsmethoden als nicht akzeptabel festgelegt werden. Weiterhin arbeite ich daran, daß nicht nur der Tierschutz grundgesetzlich verankert wird, sondern auch der Kinderschutz. Allerdings ist für diese Grundgesetzänderung eine Zweidrittel-Mehrheit des Parlaments erforderlich, die ich z.Zt. noch nicht sehe.
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Absender : Manfred nowak Frage : Hallo Frau Schewe-Gerigk, nach Ihren thematischen Einlassungen ist "Familie da, wo Kinder sind, unabhängig vom Trauschein". Hiermit schließen Sie Elternteile vom Begriff Familie aus, sofern dem anderen Elternteil die Alleinsorge zuerkannt wurde. Ist dies Absicht? -manfred nowak-

Antwort : Sehr geehrter Herr Nowak, wenn Sie von Ihrer Ehefrau geschieden sind und alleine leben, sind Sie nach unserer Definition keine Familie, aber Sie haben natürlich eine Familie.
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Absender : Hartmut Schewe

Frage : Ist Ihnen bekannt, dass in Fällen von Trennung und Scheidung von Müttern sehr oft der Missbrauchsvorwurf gegen den Vater erhoben wird - in ca. 80 - 90% aller Fälle frei erfunden? Wie sollte Ihrer Meinung nach in solchen Fällen künftig verfahren werden? Befürchten Sie nicht, dass Ihre Initiative, "prügelnde Männer" sofort der Wohnung zu verweisen , eine Einladung für erfundene Vorwürfe ist, wie es bislang mit dem Missbrauch des Missbrauchs geschieht?

Antwort : Sehr geehrter Herr Schewe, Ihre Angabe, daß 80 - 90% aller Mißbrauchsvorwürfe frei erfunden sind, ist nicht zutreffend und ist eine Verharmlosung der Situation. Mir sind auch einige Prozesse bekannt, in denen durch unsachgemäße Beurteilung der Situation nicht nachweisbare Vorwürfe erhoben wurden. Daß prügelnde Ehemänner für eine bestimmte Zeit die gemeinsame Ehewohnung verlassen müssen, um den Frauen und ihren Kindern Schutz zu gewähren, halte ich für eine wirksame Maßnahme. In Österreich gibt es bereits seit fast zwei Jahren ein solches Gesetz. Natürlich muß die Polizei und später die Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen genau überprüfen. Es ist aber nicht länger hinnehmbar, daß die geschlagenen Ehefrauen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus gehen müssen, während der gewalttägige Ehemann in der Wohnung bleibt. Ich hoffe, daß dieses Gesetz noch im Herbst im Bundestag verabschiedet wird. Der Schutz vor Gewalt ist eine staatliche Aufgabe.
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Absender : Wirth

Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10 000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener

Antwort : Sehr geehrter Herr Wirth, die von Ihnen benannte Methode der künstlichen Befruchtung ist mir nicht bekannt. Ich bin der Meinung, daß alle Behandlungsmethoden gleichmaßen akzeptiert werden müßten. In Ihrer Angelegenheit werde ich mich aber noch genauer mit der Bundesgesundheitsministerin in Verbindung setzen. Sobald ich eine Auskunft habe, melde ich mich bei Ihnen. Bitte geben Sie mir doch Ihre Adresse an.
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Absender : guenter@dantrimont.de

Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, haben Sie meinen offenen Brief vom 19.5.99 gelesen, den ich auch in das Diskussionsboard der Grünen gestellt habe unter http://194.221.99.80:8080/read?3265,7 Kurz: Es ist ja kaum eine Hausarbeit so schwer wie die Kindererziehung - und kaum eine Frau hat so viel damit am Hals wie eine alleinerziehende Mutter. Wie weit wird sich nun Ihr berechtigter Wunsch zur größeren Beteiligung der Männer an der Hausarbeit dahingehend auswirken, daß auch bei getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht einen höheren Anteil erhält und ebenso der Anteil alleinerziehender Väter auf ein vergleichbares Maß wie bei den alleinerziehenden Frauen ansteigt? Mfg. Günter Dantrimont

Antwort : Leider habe ich Ihren offenen Brief vom 19.5.99 im Diskussionboard nicht gelesen und auch jetzt keine Verbindung herstellen können. Vielleicht können Sie Ihren Brief ja noch einmal als Text in diese Online-Konferenz reinkopieren? Danke.
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Absender : Holger Partikel

Frage : Eine Neuerung nach dem Regierungswechsel zu Rot-Gruen ist, dass die Bezeichnung "Familienministerin" ausgewechselt wurde durch die Bezeichnung "Frauenministerin" (so gesehen nicht nur in der Presse, sondern auch in den offiziellen Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium fuer Familie, Frauen, Senioren und Jugend). Frage 1: Wer ist nach dieser Neuregelung in der neuen Regierung fuer Familienpolitik zustaendig? Frage 2: Sie werden im Rahmen einer Gesetzesinitiative in der Presse wie folgt zitiert: "Unannehmbar sei, daß voll erwerbstätige Mütter mit Kindern pro Tag noch immer fast drei Stunden mehr im Haushalt arbeiteten als ihre Männer." Woher haben Sie diese Erkenntnis ?

Antwort : Sehr geehrter Herr Partikel, es ist nicht richtig, daß die Bezeichnung "Familienministerin" ausgewechselt wurde. Frau Bergmann ist zuständig für Familie, SEnioren, Frauen und Jugend. In der jeweiligen Zuständigkeit äußert sie sich entsprechend auch als Seniorenministerin oder auch Jugendministerin. Zu Ihrer zweiten Frage: Daß erwerbstätige Mütter pro Tag drei Stunden mehr im Haushalt arbeiten als ihre Männer, hat das Statistische Bundesamt im Jahre 1995 ermittelt. Liebe Frau Fischer, liebe Teilnehmer, die Fraktionssitzung der Grünen läuft bereits seit einer halben Stunde. Heute ist der Finanzminister da, um über die Einsparungen im Bundeshaushalt zu berichten. Daher muß ich mich jetzt verabschieden. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen.
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Absender : Kerstin Fischer

Frage : Beim bisherigen Verlauf der Diskussion vermisse ich die Klärung der Frage, ob die Privilegierung der Ehe im Grundgesetz anlässlich der Vielzahl von alternativen Lebensformen und der hohen Anzahl der Scheidungen überhaupt noch gerechtfertigt ist.

Antwort : Sehr geehrte Frau Fischer, ich freue mich über Ihre Mitteilung, denn Sie sind nach ein einhalb Stunden der Online-Konferenz die erste Frau. Die Grünen haben sich immer gegen eine Priviligierung der Ehe und Subventionierung durch den Staat ausgesprochen. Das ist auch für uns der Grund, daß Ehegattensplitting weitgehend zu reduzieren. Wir wollen dieses Geld zur Förderung des Lebens mit Kindern einsetzen. Unserer Meinung nach muß der Staat die unterschiedlichen Lebensformen akzeptieren und darf nicht einseitig eine Lebensform begünstigen. Freundliche Grüße
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Absender : wolfgang krenzer

Frage : hallo, die grünen haben mE die position einer frauenbeauftragten in verschiedenen gremien geschaffen. inwieweit sollten diese beauftragten in *gleichstellungsbeauftragte* umbenannt werden, da bei verschiedenen situation sehr wohl auch männer benachteiligt werden. kleines bsp sind hier die schulen, die bei den benachrichtigungsschreiben an eltern immer von einer *intakten* familie ausgehen. nach dem neuen kindschaftsrecht ist jedoch das *gemeinsame* sorgerrecht der standard, aber als vater ist man von der information der schule abgeschnitten, es ist mE eine *bringschuld* der schule und nicht eine *holschuld* des vaters.

Antwort : Sehr geehrter Herr Krenzer, ich finde nicht, daß die Informationen der Schule eine Bringschuld für geschiedene Väter hat. Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder besitzen, ist es m.E. die Aufgabe Ihrer geschiedenen Frau, Sie mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Sehr geehrte Frau Schewe- Gerigk, kürzlich hat die CDA den Vorschlag zur Einführung eines Familiengehaltes gemacht. Halten Sie dieses nicht für einen sehr progressiven Vorschlag, werden sie von der CDU hier nicht links überholt?

Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler, ich halte den Vorschlag der CDU zur Einführung eines Familiengehaltes für nicht sachgerecht. Ich befürchte, daß das Familiengehalt die Nichtberufstätigkeit der Mutter manifestiert und sie langfristig vom Arbeitsmarkt fernhält. Hinzu kommt, daß die CDU keine Vorschläge macht, wie dieses Erziehungsgehalt, das ca. 65 Mrd. kostet, finanziert werden soll. Es stellt sich auch die Frage, warum die CDU dies nicht während ihrer Regierungszeit umgesetzt hat, wenn sie es tatsächlich so ernst meint.
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Absender : wolf becker

Frage : ist es zufall, daß jede partei heute frauen entsendet ?? familie besteht doch aus beiden geschlechtern, und geht auch jede/n an

Antwort : Sehr geehrter Herr Becker, es ist kein Zufall, daß hier heute Frauen mit Ihnen über Familienpolitik diskutieren, da der Frauenanteil in dem zuständigen Ausschuß überproportional hoch ist. Offensichtlich besteht bei Männern nicht ein so großer Wunsch an der Familienpolitik. Ich bedaure das sehr und wünsche mir auch in diesem Bereich mehr Geschlechtergerechtigkeit.
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CSU(/CDU) Maria Eichhorn
Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates.

Statement:

Nicht beliebige Zweisamkeiten werden der Obhut des Staates anvertraut. Vielmehr ist durch die Verfassung der Staat verpflichtet, mit der Familie die kleinste soziale Einheit zu schützen, auf die die Gesellschaft angewiesen ist, weil sie ihr Fortbestehen sichert.

Familie ist kein Auslaufmodell. Seit der Verabschiedung unserer Verfassung vor 50 Jahren ist sie das Leitbild des Zusammenlebens geblieben. Trotz hoher Scheidungsraten sieht eine große Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor in Ehe und Familie die erstrebenswerten Lebensformen, denn sie gewähren die Sicherheit und Stabilität, die Menschen sich grundsätzlich wünschen. Sie sind der Ort gegenseitigen Vertrauens, der Liebe und Geborgenheit. In ihnen werden Werte eingeübt und erlernt, die für das Zusammenleben in der Gesellschaft unerläßlich sind: Toleranz, Solidarität und Rücksichtnahme.

Familie soll auch in der Zukunft lebbar sein. Dazu braucht sie uneingeschränkte Unterstützung und Rückhalt. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, die in der Verfassung herausgehobene Stellung der Familie nicht anzutasten. Eine rechtliche Gleichstellung alternativer Lebensgemeinschaften lehne ich daher ab. Denn sie bestreitet den grundlegenden Wert von Ehe und Familie. Den Vorrang von Ehe und Familie hat das Bundesverfassungsgericht in seinen jüngsten Beschlüssen zur finanziellen Förderung von Familien wieder bestätigt. Nun ist es Aufgabe der Politik, ein Gesamtkonzept vorzulegen, das Familien, besonders mit mehreren Kindern, spürbar entlastet und solide finanziert ist. Es darf nicht dazu kommen, daß Familien ihre Förderung selbst bezahlen. Ein solches Konzept muß zum einen die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit weiter verbessern und zum anderen die Erziehungsleistung in der Familie aufwerten. Daher sollte es die Weiterentwicklung der Anerkennung der Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, familiengerechte Arbeitszeiten und -modelle umfassen sowie den Ausbau des Angebots von Kinderbetreuungseinrichtungen fördern.

Familie hat Zukunft, wenn alle daran mitarbeiten, eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft zu schaffen. Investition in Familie ist die Zukunftssicherung von uns allen.

Online-Konferenz:

Absender : Wirth

Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10 000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener

Antwort : Sehr geehrter Herr Wirth, vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Anliegen bezieht sich auf ein gesundheitspolitisches Thema. Deswegen kann ich Ihnen jetzt diese Frage nicht beantworten, bin aber gerne bereit, sie aufzugreifen, wenn Sie sich über meine persönliche Internetadresse an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Anne Lickert-Merkle

Frage : Was wird in Zukunft mehr wieder für Familien mit mehreren Kindern getan, so dass man wieder gerne Kinder in die Welt setzt? Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Ich habe 4 Kinder und finde, dass es viel zu wenig angepaßt ist? Wie sieht es mit der Kinderbetreuung oder Ganztagsschulen aus? Werden Firmen gefördert, die ein familiäres Klima schaffen und so eine Art Kinderhort in Firmen einrichten? Was wird die Zukunft an Verbesserungen für Großfamilien bringen.

Antwort : Sehr geehrte Frau Lickert-Merkle, vielen Dank für Ihre Fragen. Die Familienpolitiker und Politikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erarbeiten zur Zeit ein Gesamtkonzept zur Familienförderung. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, wie wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und zusätzlich insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders unterstützen können. Die Frage des Kindergeldes, insbesondere die Unterstützung von Mehrkinderfamilien spielt dabei eine große Rolle. Die Betreuung von Schulkindern außerhalb der Schulzeit hat in Hinblick von Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zunehmende Bedeutung. In Bayern, woher ich komme, wird die Mittagsbetreuung an Schulen zunehmend selbstverständlich. Die kind- und familiengerechte Grundschule, bei der die Kinder grundsätzlich bis 13.00 Uhr in der Schule betreut werden, wird zur Zeit in Bayern umgesetzt. Seit einigen Jahren bereits werden Unternehmen, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sich besonders einsetzen, unterstützt und durch Modellprojekte gefördert. Sowohl auf Bundes-, Landes- und auch kommunaler Ebene wurden und werden dafür Preise ausgesetzt.
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Absender : Joachim Kipka

Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung! Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen. Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka

Antwort : Sehr geehrter Herr Kipka, vielen Dank für Ihre Frage. Familien können auch Teilfamilien sein, z. B. Alleinerziehende mit Kindern. Unsere Aufgabe ist es, sich für alle Familien einzusetzen.
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Absender : Robert Marxen

Frage : Sehr geehrte Frau Eichhorn, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der Lauf des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der Menschheit. Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren Zeiten noch als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als "Großfamilie unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf sicherlich nicht zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme zurückgeführt werden, deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne mich mit der Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher auseinanderzusetzen, kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie" erst dann die Rede sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt und diese betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch gleichgeschlechtliche Erwachsene in Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe" rechtlich vereinbart werden muß) besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht um ausschließlich "leibliche Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich vornehmlich auf diese Form von Familie erstrecken. Ich denke, dass die "Verfassungsmütter" und "Verfassungsväter" bei der Formulierung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes die "vollständige Familie" im Blick hatten, als sie deren besonderen Schutz normierten.

Antwort : Sehr geehrter Herr Marxen, vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn die Verfassungsmütter und Verfassungsväter bei der Formulierung des Artikel 6 des Grundgesetzes die vollständige Familie im Blick hatten, ist es uns heute unbenommen selbstverständlich auch Teilfamilien unter diesen Schutz zu stellen. Der Artikel 6 hat für uns nach wie vor grundlegende Bedeutung.
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Absender : Isa

Frage : Meinen Sie nicht, daß es für ein Kind besser ist, bei schwulen/lesbischen Eltern aufzuwachsen, die ihr Kind lieben, als in einem Heim, wo Mißbrauch, Drogenkonsum und Abgleiten in Kriminalität leider immer ncoh an der Tagesordnung sind!?

Antwort : Hallo Isa, vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Meinung teile ich nicht. Ich habe nur Heime kennengelernt, in denen Kinder gut untergebracht und betreut und gut auf ihr künftiges Leben vorbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Tobias Bär

Frage : Ehepaare, die aufgrund Unfruchtbarkeit oder Sterilität keine Kinder bekommen können, stehen ganz selbstverständlich dennoch unter dem besonderen Schutz der Ehe - zurecht, ist dies doch auch ohne Kinder eine auf Dauer angelegte Schicksalsgemeinschaft. Warum können nun zwei Schwule/Lesben nicht die gleiche Schicksalsgemeinschaft eingehen? Gerade dadurch, daß dies ihnen verwehrt bleibt, wird doch die Institution "Ehe" unterhöhlt. Gibt es irgendeinen sachlichen Grund, der diese Diskriminierung rechtfertigen würde?

Antwort : Sehr geehrter Herr Bär, vielen Dank für Ihre Frage. Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Menschen verschiedenen Geschlechts. Wir sind gegen eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, wenden uns aber auch gegen ihre Privilegierung. Die geplante Einrichtung eines Rechtsinstitutes für gleichgeschlechtliche Partnerschaften lehnen wir ab. Für Regelungen, die von den Betroffenen als Diskriminierung empfunden werden, gibt das Privatrecht genügend Raum, selbst vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Gegebenenfalls könnten ergänzend notwendige Gesetzesänderungen vorgenommen werden, z. B. beim Zeugnisverweigerungsrecht. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Christof Kühn, 0172 / 4799715

Frage : Sehr geehrte Frau Eichhorn! Für Ihre Kollegin Hanewinckel (SPD) ist Familie "Haushalte(n)mit Angehörigen mindestens zweier Generationen". Für Frau Schewe-Gerigk (Grüne) und Frau Lenke (F.D.P.)ist Familie da / dort, "wo Kinder sind". Wie definieren Sie eine Familie? Familie = Ehe? Christof Kühn, Auf den Wiesen 5, 67549 Worms, Tel/Fax: 06241 / 78073, 0172 / 4799715, E-mail: christofkuehn@gmx.de

Antwort : Sehr geehrter Herr Kühn, vielen Dank für Ihre Frage. Eine kurze Antwort finden Sie unter meiner Stellungnahme auf die Frage von Herrn Nowak. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Hartmut Schewe

Frage : Wäre es nicht ehrlicher und anständiger, sich von der Familie als einer lebenslänglichen Versorgungseinrichtung zu verabschieden (was sie im Einzelfall ja durchaus sein kann und auch oft bleiben wird). Es ist doch unredlich, auf der einen Seite Scheidungen zu ermöglichen und auf der anderen Seite solche juristischen Perversitäten zuzulassen, dass u. U. sogar noch die Erben eines Geschiedenen für die Unterhaltsansprüche aus einer seit Jahrzehnten nicht mehr bestehenden Ehe aufkommen müssen. Oder das "Zweitfrauen" für die Unterhaltsansprüche der "Erstfrauen" geradezustehen haben. Sollte nicht mehr das Zeichen gesetzt werden, dass jeder Mensch zuerst mal für sich selbst verantwortlich ist und bleibt, statt die Ehe als lebenslängliches Versorgungsinstitut zu betrachten? Und zwar Zeichen, die über Lippenbekenntnisse hinausgehen!

Antwort : Sehr geehrter Herr Schewe, vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn die Scheidungen in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen haben, ist es richtig, am Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes festzuhalten. Tatsache ist, daß die Mehrzahl der Geschiedenen wieder eine feste Bindung anstreben. Ich gebe Ihnen recht, daß die Eigenverantwortung im Vordergrund stehen muß. In der Tat gibt es Fälle von Unterhaltsansprüchen, die zwar rechtlich in Ordnung aber dennoch vom Verständnis her schwer nachzuvollziehen sind. Ein Überdenken der rechtlichen Situation ist sicher angemessen. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Manfred Nowak

Frage : Hallo Frau Eichhorn, in Ihren thematischen Einlassungen vermisse ich den versuch einer Definition, was eine Familie ist. Fühlen Sie sich in der Lage dies nachzuholen? -manfred nowak-

Antwort : Sehr geehrter Herr Nowak, vielen Dank für Ihre Frage. In meinem Statement zur Online-Konferenz habe ich Familie als die kleinste soziale Einheit in unserer Gesellschaft bezeichnet. Sie ist die Basis für vielschichtige Bindungen. Familie ist der Ort des Vertrauens, der Toleranz und der Achtung im Zusammenleben. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Tobias Köster

Frage : Sehr geehrte Damen, was gedenken Sie zu tun, um die Situation nichtehelicher Väter hinsichtlich des Sorgerechtes, bzw. Umgangsrechtes zu verbessern. Wir haben kein Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht will. Das Umgangsrecht oder besser die Umgangspflicht wird durch manche Mütter erheblich erschwert, in dem sie die Kinder entsprechend konditionieren (PAS). Dies kann man als nicht sorgeberechtigter Vater dann aber medizinisch nicht beweisen, weil einem der Besuch mit dem Kind beim Kinderpsychologen mangels Sorgerecht nicht möglich ist. Daher gilt dann irgendwann das vor dem Familiengericht, was das Kind, nach entsprechender "Programmierung" durch die Mutter, sagt: "Ich will gar nicht zum Papa!" und der Umgang ist, mangels psychologischer Ausbildung zum Thema PAS oder femministischer Gesinnung des Familienrichters, passé. Daher halte das generelle gemeinsame Sorgerecht in erheblichen Angelegenheiten auch für die nichtehelichen Väter für sehr, sehr notwendig! Es muß z. B. sicher gestellt sein, daß die Mutter mit dem Kind nicht einfach in die andere Ecke Deutschlands wegziehen kann und der Vater hat keine Möglichkeit, die nun hohen Umgangskosten irgendwo abzusetzen. FRAGE: Welche Veränderungen sind in den Punkten: a.) Gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall und b) Stärkere Förderung (familien- und steuerrechtlich) des Umgangs mit den Kindern und c) bessere Ausbildung der Richter hinsichtlich PAS von Ihrer Seite aus geplant?

Antwort : Sehr geehrter Herr Köster, vielen Dank für Ihre Fragen. Die Situation nichehelicher Väter wurde bei der Reform des Kindschaftsrechts erheblich verbessert. Der Gesetzgeber ist allerdings nicht in der Lage, allen Einzelfällen gerecht zu werden. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : 0712756702@t-online.de

Frage : Was gedenkt die CDU/CSU gegen die verheerenden und oft vernichtenden Folgen (gemeint sind nicht nur die finanziellen) einer Trennung oder Scheidung zu tun? Wenn hier nicht bald etwas geschieht, werden es die staatlichen Institutionen sein, die jede Art von Familie vernichten. Heute kann man doch nur alle vor einer Ehe warnen und vor allem davor, Kinder in die Welt zu setzen. Wenn die im Trennugsfalle "Familien"gerichten und "Jugend"ämtern in die Hande fallen ... o, mein Gott! Nicht nur ich musste miterleben, wie mein Junge gegen unser beider Willen von mir gerissen wurde. Mein Entschluss steht fest, ich werde nie wieder zum Verbrecher am eigenen Kind, indem ich (noch eins) zeuge. Eine Familie der traditionellen Art kommt für mich nicht mehr in Frage, das Leid eines eigenen Kindes wehrlos mitansehen zu müssen ... nie wieder! Was gedenken Sie, gegen diese zynischen Missstände, die viele Eltern (meist Väter) zu solchen Schlüssen zwingen. Das sind KEINE Einzelfälle. Mit freundlichen Grüßen H. Schewe

Antwort : Sehr geehrter Herr Schewe, vielen Dank für Ihren Beitrag. Da es sich offensichtlich um ganz spezielle persönliche Erfahrungen handelt, ist es schwierig, auf diesem Wege darauf zu antworten. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Helene Weiß

Frage : Wie bzw. wodurch bestreiten rechtlich gleichgestellte gleichgeschlechtliche Paare den Wert von Familie/Ehe? Sie nennen als Werte Toleranz, Solidarität und Rücksichtnahme.

Antwort : Sehr geehrte Frau Weiß, vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist sie unvollständig. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Sehr geehrte Frau Eichborn, die CDA haben kürzlich den Vorschlag eines Familiengehaltes gemacht. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag

Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler, vielen Dank für Eure Frage. Die Familienpoliteriker und Familienpolitikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben ein Konzept für ein Familiengeld erarbeitet. Dieses Konzept baut auf dem Erziehungsgeld auf und enthält auch Elemente, die die CDA vorschlägt. Uns geht es um die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und insbesondere um die Förderung von Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Unsere Vorstellungen sind im Vergleich zur CDA etwas differenzierter und nach unserer Meinung zielgenauer. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, um ein schlüssiges Konzept vorlegen zu können. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Frank Rieger
Frage : Hallo Frau Eichhorn Ich bin Vater eines Zwillingpärchens,wir haben aber vor noch weitere Kinder in die Welt zu setzen. Davon abgesehen das man ja mit mehr als zwei Kinder schon von der Bevölkerung als Asozial,bzw. als Kindergeldabsahner angesehen wird,würde mich interessieren,da Sie in Ihrem Statement eben das Gesamtkonzept für Kinderreiche Familien ansprechen,wie ein Ansatz bzw. eine Hilfe für Familien aussehen könnte Mfg Frank Rieger

Antwort : Sehr geehrter Herr Rieger, vielen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich darüber, daß Sie eine so positive Einstellung zu Kindern haben. Die Familienpolitiker und Familienpolitikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind derzeit dabei, eine Gesamtkonzept zur Förderung von Familien zu erarbeiten. Dabei sollen einerseits die Urteile des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und andererseits insbesondere die Förderung von Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen ermöglicht werden. Wir haben dazu eine Studie in Auftrag gegeben, mit der geklärt wird, wie unser Vorhaben am besten verwirklicht werden kann. Wir wollen ein Familiengeld einführen, das neben der steuerlichen Entlastung Familien gezielt unterstützt. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Marlies Haupt

Frage : Was gedenken Sie zu tun, den Vorabankündigungen, dem Streichorgienkonzert des Finanzsministers Eichel entgegenzuwirken. Hier werden wieder die Einkommen von Familien ins Kalkül gezogen werden und steuerlich belastet, statt entlastet.

Antwort : Sehr geehrte Frau Haupt, vielen Dank für Ihre Frage. Wir stellen den bisherigen Ankündigungen von Rot/Grün ein Gesamtkonzept zur Familienförderung dagegen. Bitte vergleichen Sie dazu die schon beantworteten Fragen. Leider muß ich jetzt zur Fraktionssitzung und bitte um Verständnis, daß ich die weiteren Fragen nicht beantworten kann. Einen schönen Tag wünscht Ihnen Maria Eichhorn
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Absender : wb

Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es verbesserungen zu vorher zu sehen ???

Antwort : Sehr geehrte wb, da das Kindschaftsrecht im letzten Jahr in Kraft getreten ist, liegen uns noch keine Erfahrungswerte vor. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Sehr geehrte Frau Eichhorn, gibt es für Sie auch Familien ohne Eheschliessung?

Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler, vielen Dank für Eure Frage. Im Idealfall besteht die Familie aus Vater, Mutter und Kindern. In der Realität gibt es aber immer mehr Teilfamilien, d. h. Alleinerziehende mit Kindern. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Tobias Bär

Frage : Hallo Frau Eichhorn, ging meine Frage verloren?

Antwort : Hallo, Herr Bär, Ihre Frage habe ich bereits beantwortet. Klicken Sie sich einfach auf die Seite "2" im Protokoll der Konferenz. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Helene Weiß

Frage : Die Realität zeigt, es gibt sie, die homosexuellen Familien. Welche Formen von rechtlicher und sozialer Sicherung empfehlen Sie lesbischen und schwulen Familien mit Kindern? Wie kann verhindert werden, daß diese Kinder die gesellschaftliche und politische Intoleranz ausbaden müssen?

Antwort : Sehr geehrte Frau Weiß, vielen Dank für Ihre Frage. Wir lehnen die Einführung eines Rechtsinstitutes für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab. Für Regelungen, die von den Betroffenen als Diskriminierung empfunden werden, gibt das Privatrecht die Möglichkeit selbst vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Eine ähnliche Frage wurde bereits von mir beantwortet. Ich bitte Sie, dort nachzulesen. Mit freundlichen Grüßen
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FDP Ina Lenke
Ehe, Familie und andere Verantwortungsgemeinschaften sind nicht nur Ausdruck persönlicher und sozialer Bindung; sie sind auch das kleinste soziale Netz

Statement:

Die Probleme in diesem sozialen Netz sind Ergebnis der Veränderungen unserer Gesellschaft. Schließlich verblassen traditionelle Rollenverteilungen immer mehr, wandeln sich klassische partnerschaftliche Beziehungsmuster beständig. Nicht nur Lebensgemeinschaften haben in den letzten Jahren insgesamt zugenommen.

Liberale Politik setzt sich dafür ein, daß jeder seine individuelle Lebensform frei von gesellschaftlichen und staatlichen Zwängen wählen kann. Wir wollen Sorge dafür tragen, daß aus der Übernahme von Verantwortung für andere im Rahmen von Familien und Lebensgemeinschaften keine Nachteile erwachsen.

Kinder brauchen Zukunft

Der Gesetzgeber hat auf Inititative der Liberalen in den letzten Jahren einige zentrale Verbesserungen für Kinder erreicht, etwa die rechtliche Gleichbehandlung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern im Erbrecht. Die von der F.D.P. veranlaßte Kindschaftsrechtsreform hat mit der Durchsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall die gesellschaftliche Entwicklung nachvollzogen, daß immer mehr Kinder aus geschiedenen und unverheirateten Elternhäusern kommen.

Ein Blick auf die Daten der letzten Jahre zeigt, daß Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren insgesamt ökonomisch deutlich schlechter stehen als vergleichbare Haushalte ohne Kinder. Vor allem die Situation Alleinerziehender gibt zu denken. Sie ist im Durchschnitt viel ungünstiger als die von verheirateten Eltern. Unter den Ehepaar-Familien, besonders unter denen mit mehreren Kindern, ist ebenfalls ein relativ großer Kreis als einkommensschwach anzusehen.

Es geht nun darum, zeitgemäße Instrumente der Familienpolitik zu entwickeln. In diesem Sinne muß das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Familienpolitik als Chance begriffen werden, das System der Familienpolitik grundlegend zu reformieren. Ziel ist, den "Familien" die Aufgabe der Kindererziehung finanziell zu erleichtern.

Familienpolitik ist Zukunftspolitik

Das bedeutet: Die derzeitigen Vorgaben der Steuer- und Sozialpolitik müssen so gestaltet werden, daß sowohl klassische Familien als auch unverheiratete Eltern mit Kindern, Alleinerziehende und vor allem Mehrkinderfamilien gegenüber kinderlosen Lebensgemeinschaften und Single-Haushalten gestärkt werden.

Ein erster Einstieg zum Umbau des Sozialstaates ist die Zusammenführung aller familienpolitischen Leistungen in einem "Familiengeld". Der Umfang des Anspruchs ergibt sich aus der Höhe der vom Bundesverfassungsgericht genannten Freibeträge.

Diejenigen, deren Einkommen unterhalb der Freibeträge bleibt, sollen das Familiengeld als "Negativsteuer" ausbezahlt bekommen. Für die anderen, deren Einkommen der Steuerpflicht unterliegen, bleibt der Betrag des Familiengeldes steuerfrei.

Ein solches familienpolitisches Konzept würde die klassische staatliche Familienförderungspolitik hinter sich lassen. Wir Liberale verstehen uns als die Partei des modernen Sozialstaates. Aus der Übernahme von Verantwortung für andere dürfen keine Nachteile erwachsen. Aus diesem Grund bedürfen besonders Verantwortungsgemeinschaften mit Kindern der Förderung und des sozialen Ausgleichs. Familie ist dort, wo Kinder sind. Hier muß eine intelligente Familienpolitik greifen

Online-Konferenz:

Absender : Matthias Mathey

Frage : Hallo, meine Damen! Ich bitte sie, sich einmal ganz entspannt fuenf Minuten Zeit zu lassen und sich folgende Situatuon zu vergegenwaertigen. Eine Diskusion sollte doch das Ziel haben, ein Ziel gemeinsam zu erarbeiten und zu deffinieren. Dies gehr aber nicht, wenn sich der Disskusionsleiter zwanghaft an den fallenden Woertern und Argumenten festhaellt, da dadurch das Diskusionstema mehr oder weniger zerredet wird. Man sollte sich hier vielleicht mal an den Satz erinnern: ....Der Buchstabe toetet, aber der Sinn schafft Leben..... Damit ist doch mehr oder weniger festgestellt, das das Problem des Diskusionstemas nur an Worten, nicht am Sinn scheitern kann. Will man aber eine positive Regelung herbeifuehren, so sollte man doch einmal ueberlegen, ob nicht in dem einen Fall das Wort Familie durch Lebensgemeinschaft ersetzt werden kann. Wuerde man demzufolge Artic. 6 GG so belassen wie er ist und daneben die freie Wahl der Lebensgemeinschaft in familierer oder ausserfamiliaerer Lebensform einfuehren, so bliebe das Familienrecht in seiner Fuelle erhalten und weiterhin geschuetzt und gefoerdert waere die Familie. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften benoetigen ohnehin nicht das Recht der Kimdererziehung u.s.w. da sie ja wohl schwerlich schwanger werden koennen und ihre Lebensform, die sie ja freiwillig gewaehlt haben, keine Kinder erwarten laesst und nicht dem Durchschnitt der Bevoelkerung entsprechen duerfte. Es ist auch nicht zu erwarten, dass eine Standartisierung diesbezueglich eintritt. So ist doch festzuhalten, dass Diskusionen zwingend notwendig sind. Foerdern sie doch zunaechst einmal die Weiterbildung des Einzelnen, sowie die Ueberwindung gewisser Hemmnisse. Weiter sollte sich u.a. der Diskusionsteilnehmer ernst genommen werden und am Ende sollte nach meiner Meinung immer eine Abstimmung zweier Vorschlaege sein, wofuer sich dann entschieden werden sollte. Zwei Vorschlaege deswegen, weil es immer eine richtige und eine falsche Loesung geben wird. Das Ergebnis sollte dann so ungefaehr wie: Unsere Diskusion am... ueber Tema.... hat ergeben dass.... an die zustaendigen Stellen in Verwaltung, Wirtschaft und andere zustaendige Stellen weitergeleitet werden, damit die Arbeit ihren Lohn bekommen kann und dadurch reizvoller wird, dass man sich ernst genommen fuehlt und in den politischen Meinungsbildungsprozess eingebunden ist. Palaver, Palaver. Ja, Ja, die alten Indianer.... Mit freundlichen Gruessen Matthias Matehy

Antwort : Hallo Matthias Matehy, ich stimme mit Ihnen überein, Familie besteht heute nicht nur aus Mann, Frau und Kindern. In den letzten Jahrzehnten haben sich viele verschiedene Verantwortungsgemeinschaften gebildet, die für sich gegenseitig Verantwortung übernehmen. Familie ist da, wo Kinder sind, wie z.B. Vater mit Kind oder Mutter mit Kind, auch nichtverheiratete Paare mit Kinder sind natürlich eine Familie. Als Mitglied der Bundestagsfraktion der FDP ist es für mich wichtig, zu sagen, daß auch gleichgeschlechtliche Verantwortungsgemeinschaften einen anerkannten Stellenwert in der Gesellschaft inne haben müssen, denn auch sie sorgen füreinander. Kurz zum Art. 6 GG: Soweit mir bekannt ist, hat vor einigen die vor einigen Jahren, die nach der Wiedervereinigung eingesetzte Verfassungskommission hierzu Vorschläge unterbreitet, die jedoch an dem Widerstand der Unionsparteien gescheitert sind.
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Absender : Wirth

Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10 000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener

Antwort : Hallo Herr Wirth, mit diesem Problem habe ich mich noch nicht befaßt. Ich würde vorschlagen, daß Sie sich mit der Bundesärztekammer in Verbindung setzen, um noch einmal die Stellungnahme der Krankenkassen zu überprüfen. Wenden Sie sich dann doch persönlich an mich unter Ina Lenke MdB, Bundeshaus, 53113 Bonn.
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Absender : Isa

Frage : Hallo, Frau Lenke, die F.D.P. propagiert eine Politik, die vor allem gutverdienenden Singles oder Verheirateten ohne Kinder zugute kommt: Dies sind nämlich diejenigen, die sich problemlos privat absichern können - sei es Krankenversicherung oder Rentenversicherungen etc. Familien mit Kindern aber, die auf den Solidarschutz der Gemeinschaft angewiesen sind, können von ihrer Partei keinerlei außergöhnlichen Schutz durch die Gemeinschaft erwarten. Volkswirtschaftlich mögen Sie ja sogar recht haben: Wenn sich alle selber versorgen (v.a. altersversorgen), dann sind Kinder für das Erfüllen des Generationenvertrages nicht mehr nötig und damit im betriebswirtschaftlichen Familiendenken nur ein Störenfaktor, der bis zur absoluten Selbständigkeit ca. 300.000 DM gekostet hat. Das Geld für die Altersversorgung auf die Seite gelegt - da kann man schon lange von zehren anstatt zwei oder drei Kinder aufzuziehen. Ich finde diese Privatisierung von Versorgungsleistungen zutiefst unanständig, weil sie eine Gesellschaft schafft, in der Altruismus Dummheit und Kinder Ruin bedeuten. Die F.D.P. sollte ihr sozio-ökonomisches Gesellschaftsbild wirklich einmal überdenken. Nicht alle können und wollen leben wie der Single Westerwelle! Übrigens: Ihre Partei hat im Vorstand und in der Fraktion die meisten Alleinstehenden und Kinderlosen.

Antwort : Hallo Isa, wie schön, daß Sie sich melden, ich "streite" mich gerne mit Ihnen. Daß wir nur für Gutverdienende da sind, ist Quatsch! Das sagen unsere politischen Gegner und man soll nicht alles glauben, was gesagt wird. Ich schicke Ihnen gerne unser Parteiprogramm (Tel: 0228/1683666). Daß wir im Vorstand viele Kinderlose haben, kann sein, da wir viele junge Leute im Vorstand haben, die mit Ihrer Familienplanung noch nicht so weit sind. Ich bin jetzt frauen- und familienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion. Wir haben in der Vergangenheit uns für Familien eingesetzt und ich werde das weiter tun. Viele Jahre war ich Vorsitzende des Sozialausschusses meiner Gemeinde. Und ich weiß, was vor Ort Familien brauchen. Frauen brauchen Kindergartenplätze, wenn sie wieder arbeiten gehen wollen. Familien brauchen finanzielle Unterstützung. Das BVerfG-Urteil hat a l l e n Parteien ins Stammbuch geschrieben, mehr für die Familie zu tun, damit der Unterschied zwischen Kinderlosen Paaren, die zwei Gehälter haben kleiner wird.
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Absender : Michael A. Schmidtke, Berlin

Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, als junger Mensch habe ich mich noch nicht so sehr mit der Famielienpolitik beschaeftigt, daher weiss ich wenig ueber die rechtlichen Fortschritte unter der letzten Regierung. Folgt man Ihren Ausfuehrungen, dann erwaehnen Sie die rechtliche Gleichberechtigung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern im Erbrecht. Ist das alles, was von 1982 bis 1998 unternommen worden ist? Sicherlich koennen Sie noch weitere „Errungenschaften“ nennen, sonst muesste man den Eindruck haben, dass erst mit der neuen Regierung Bewegung in diesen Politikbereich gekommen ist. Mit freundlichen Gruesse Michael A. Schmidtke

Antwort : Hallo Michael Schmidtke, natürlich ist das Erbrecht nicht alles, was in der alten Regierung für Familie getan wurde. Das Kindergeld wurde erhöht, 20 Mrd. sind für die Familien mehr ausgegeben worden. U.a. auch der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, den ich für ganz wichtig halte, wurde eingeführt. Die neue Regierung will das Kindergeld jetzt um 10,00 DM erhöhen und erhöht gleichzeitig die Steuern auf Benzin, Strom und Heizöl. Das ist jetzt in Bewegung gekommen.
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Absender : Manfred Nowak

Frage : Hallo Frau Lenke, in Ihren thematischen Einlassungen führen Sie aus, "daß aus der Übernahme von Verantwortung für andere im Rahmen von Familien und Lebensgemeinschaften keine Nachteile erwachsen". Was ist nach Ihrer Meinung "Verantwortung"? Die Inkaufnahme von Nachteilen bei inadäquater Ausübung von Macht ist für mich gerade "Verantwortung". -manfred nowak-

Antwort : Hallo Herr Manfred Nowak, Verantwortung bedeutet für mich in einer Partnerschaft und auch in der Gesellschaft z.B. in meiner Gemeinde für andere da zu sein. Ich habe fünf Jahre ehrenamtlich in einem Altenheim Dienst getan und festgestellt, daß meine Hinwendung zu anderen auch für mich viel gebracht hat.
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Absender : Joachim Kipka

Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung! Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen. Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka

Antwort : Hallo Herr Jochaim Kipka, nichts auf der Welt, was zwischen Menschen passiert, kann "abartig" sein. Von daher freue ich mich, daß Sie anderen Menschen mit anderen Verhaltensmustern auch akzeptieren wollen.
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Absender : Robert Marxen

Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der Lauf des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der Menschheit. Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren Zeiten noch als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als "Großfamilie unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf sicherlich nicht zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme zurückgeführt werden, deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne mich mit der Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher auseinanderzusetzen, kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie" erst dann die Rede sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt und diese betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch gleichgeschlechtliche Erwachsene in Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe" rechtlich vereinbart werden muß) besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht um ausschließlich "leibliche Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich vornehmlich auf diese Form von Familie erstrecken. Ich denke, dass die "Verfassungsmütter" und "Verfassungsväter" bei der Formulierung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes die "vollständige Familie" im Blick hatten, als sie deren besonderen Schutz normierten.

Antwort : Hallo Herr Robert Marxen, wie Recht Sie haben, die in den letzten Jahrzehnten sich entwickelnde anderen Verantwortungsgemeinschaften ohne und mit Kindern, sind gesellschaftliche Realität. Somit müssen wir auch unsere Gesetze überprüfen, ob sie diesen gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen. Da Sie ein politisch interessierter Mensch sind, fordere ich Sie auf, nicht nur über das Internet zu diskutieren, sondern auch sich in die örtliche und überregionale Politik "einzumischen". Ich freue mich auf Sie!
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Absender : Regina Winter, Düsseldorf

Frage : Sehr geerhte Frau Lenke, als "Bestandteil" eines sog. Doppelverdienerehepaares habe ich den Eindruck, daß diese Form der Familie - nämlich nur in Form zweier Eheleute - vom Staat demnächst nicht mehr die Förderung erhalten soll, wie bislang. Wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit Art. 6 GG?

Antwort : Hallo Regina Winter, die F.D.P. wird sich an den Art. 6 GG halten. Die Form der Familie- zwei Eheleute ohne Kinder- ist eine Verantwortungsgemeinschaft, die eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft hat, nämlich füreinander da zu sein. Vom Doppelverdienderehepaar profitiert die Gesellschaft besonders, da durch die Steuerprogression die Paare eine hohe Steuerbelastung haben. Die F.D.P. hat schon in der alten Legislaturperiode eine andere Steuergesetzgebung gefordert, die die Bürger nicht zu stark belastet. Unsere Steuerreform beinhaltet Steuersätze von 15, 25, 35 %.
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, wie soll eine modere Familienpolitik aussehen?

Antwort : Hallo Gymnasium Rintenl, moderne Familienpolitik muß den verschiedenen Lebensentwürfen der Menschen gerecht werden. Deshalb kann die traditionelle Familie (Vater, Mutter, Kinder), nicht mehr das alleinige Leitbild sein, nach dem sich Politik ausrichtet. Wir als Politikerinnen sollten besonders Lebensgemeinschaften mit Kindern unterstützen. Kinder kosten Geld und deshalb muß auch die Steuerpolitik auf Kinderförderung ausgerichtet sein. Ich persönlich bin für viele praktische Hilfen, gerade was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beinhaltet. Statt Beauftragtenwesen und strenge Gesetze, brauchen wir vor Ort flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten und das ist die Aufgabe von Kommunalpolitikern/innen.Auch der Erziehungsurlaub ist ein wichtiges Element von Familienpolitik.
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Absender : wolfgang becker

Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es verbesserungen zu vorher zu sehen ???

Antwort : Hallo Wolfgang Becker, muß ich mich erkundigen, bitte Ihre Fax-Nummer oder E-Mail Adresse an mich.
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, was wollen Sie konkret tun, um die Situation der Alleinerziehenden zu verbessern?

Antwort : Hallo Gymnasium Rinteln, Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz, flexible Betreuungsmöglichkeiten vor Ort, Förderung von Tagesmüttern, dem Bundesverfassungsgericht folgend und Haushaltsfreibetrag und Kinderbetreuungsfreibetrag ins Steuerrecht einarbeiten. Das neue 630 DM-Gesetz abschaffen, damit Frauen, die Unterhalt bekommen, das Geld wieder ohne Abzüge in der Tasche haben.
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Absender : Tobias Köster

Frage : Sehr geehrte Damen, was gedenken Sie zu tun, um die Situation nichtehelicher Väter hinsichtlich des Sorgerechtes, bzw. Umgangsrechtes zu verbessern. Wir haben kein Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht will. Das Umgangsrecht oder besser die Umgangspflicht wird durch manche Mütter erheblich erschwert, in dem sie die Kinder entsprechend konditionieren (PAS). Dies kann man als nicht sorgeberechtigter Vater dann aber medizinisch nicht beweisen, weil einem der Besuch mit dem Kind beim Kinderpsychologen mangels Sorgerecht nicht möglich ist. Daher gilt dann irgendwann das vor dem Familiengericht, was das Kind, nach entsprechender "Programmierung" durch die Mutter, sagt: "Ich will gar nicht zum Papa!" und der Umgang ist, mangels psychologischer Ausbildung zum Thema PAS oder femministischer Gesinnung des Familienrichters, passé. Daher halte das generelle gemeinsame Sorgerecht in erheblichen Angelegenheiten auch für die nichtehelichen Väter für sehr, sehr notwendig! Es muß z. B. sicher gestellt sein, daß die Mutter mit dem Kind nicht einfach in die andere Ecke Deutschlands wegziehen kann und der Vater hat keine Möglichkeit, die nun hohen Umgangskosten irgendwo abzusetzen. FRAGE: Welche Veränderungen sind in den Punkten: a.) Gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall und b) Stärkere Förderung (familien- und steuerrechtlich) des Umgangs mit den Kindern und c) bessere Ausbildung der Richter hinsichtlich PAS von Ihrer Seite aus geplant?

Antwort : Hallo Tobias Köster, nach Neufassung des Familienrechts haben wir inzwischenzeit das gemeinsame Sorgerecht, unabhängig davon, ob Sie mit der Mutter zusammen leben oder nicht. Wenn die geschiedenen Partner sich nicht verstehen und ihren Streit auf dem Rücken der Kinder austragen, ist der Staat machtlos. Was ist eigentlich PAS? Zu b.) habe ich auch noch eine Frage: Was meinen Sie damit, daß der Staat den Umgang mit Kindern fördern soll?
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Absender : Peter Meissner
Frage : Die folgende Frage stellen ich allen anwesenden Damen ... Bei oberflaechlicher Betrachtung der verschiedenen Statements scheint es ganz unterschiedliche Definitionen davon zu geben, was frau (in der Politik) unter Familie versteht. Die griffigste Definition kam vor einiger Zeit von der Gleichstellungbeauftragten der SPD: "Familie ist, wo ein Kühlschrank steht ..." Wie stehen Sie der Definition aus Kindersicht: "Familie, das ist Mama, Papa, Oma, Opa, meine Geschwister ..." Frau Schenk kommentiert dies zwar mit der Bemerkung "Die Zeit der Ehe und Kleinfamilie als der einen, dominierend gelebten Familienform ist vorbei." aber ich frage doch mal lieber nach, ob dies auch die Position der anderen Politiker-Frauen ist ... Oder in einer anderen Variante und auf den Punkt gebracht: Sind Männer in den Familien noch akzeptiert oder nur noch vorläufig geduldet ?

Antwort : Hallo Peter Meissner, Männer sind ein wichtiger Bestandteil der FAmilie und haben als Väter von Söhnen und Töchtern wichtige Aufgaben. Auf Männer wollen wir nicht verzichten!! Das ist leider meine letzte Antwort bei dieser Aktion. Wir haben jetzt eine Fraktionsitzung an der ich teilnehmen muß. Herzlichen Dank für all' Ihre Fragen. Ihre Ina Lenke, frauen- und familienpolitische Sprecherin der F.D.P.
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Absender : Marlies Haupt

Frage : Was gedenken Sie zu tun, den Vorabankündigungen, dem Streichorgienkonzert des Finanzsministers Eichel entgegenzuwirken. Hier werden wieder die Einkommen von Familien ins Kalkül gezogen werden und steuerlich belastet, statt entlastet.

Antwort : Hallo Marlies Haupt, parlamtarisch und politisch werden wir für die Familien in Deutschland uns einsetzen, wenn der SPD Finanzminister Eichel bei den Familien durch Umschichtungen oder ein "Streichkonzert" seinen Haushalt "schön" rechnen will.
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Absender : Tobias Köster

Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, die von Ihnen angesprochene Neufassung des Familienrechtes erlaubt die gemeinsame Sorge bei nichtehelichen Eltern nur mit Zustimmung der Kindsmutter. Wenn sie diese aus egoistischen Motiven (ich will meine Ruhe) nicht gibt, bleiben sie als nichtehelicher Vater aussen vor! PAS ist auf deutsch:" Eltern-Kind-Entfremdung" (zwischem getrenntlebenden Elternteil und Kind) und ihre Frage zeigt mir, daß Ihnen diesbezüglich der Hintergrund für eine familiengerechte Diskussion fehlt, als Informationsquelle empfehle ich Ihnen "www.Pappa.com" Der Staat soll solche Fälle von "programmierter" Entfremdung durch den alleinerziehenden Elternteil stärkstens ahnden. Das meinte ich z. T. durch familienrechtliche Förderung des Umgangs von getrenntlebenden Elternteilen mit den Kindern. Steuerrechtlich meinte ich, daß auch getrenntlebende Elternteile die Kosten für Kinderbetreuung (Umgang) ab einem gewissen Prozentsatz des Nettoeinkommens absetzen können müßten. So gibt es Fälle, in denen der umgangsverpflichtete ( seit 07/98) Elternteil durch Wegzug der Mutter z. B. 700km alle 3 Wochen anreisen muß. Dies ist natürlich nur mit dem Flugzeug sinnvoll möglich und verursacht hohe Kosten. Die können aber steuerlich zur Zeit noch nicht geltend gemacht werden! Was gedenken Sie (oder Ihre Partei) zu tun? Mit freundlichen Grüßen

Antwort : Hallo Herr Köster, auf die Schnelle möchte Ihnen zu Ihren Fragen nicht antworten, damit muß ich mich näher beschäftigen. Deshalb bitte ich Sie an folgende E-Mail-Adresse: ina.lenke@liberale.de noch einmal Ihre Mitteilungen zu schicken. Im übrigen wußte in diesem Raum niemand, was Sie mit PAS meinen. Jetzt wissen wir es.
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Absender : Barbara Hofmann, Frankfurt

Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, welche Maßnahmen zur Förderung von Familien auf europäischer Ebene werden von Ihnen besonders befürwortet ?

Antwort : Hallo Barbara Hofmann, in einem gemeinsamen Europa sollten die Staaten selbst entscheiden, welche Familienförderung in ihrem Bereich gelten soll. Positive Anregungen sind z.B. in Frankreich, dort gibt es Ganztagsschulen. Auch in Skandinavien, wo der Anteil von berufstätigen Frauen annähernd an den der Männer kommt und die Kinderbetreuung firmenintern geregelt wird. Was in Europa brauchen, ist eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
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Absender : Gymnasium Rinteln

Frage : Die Abschaffung des neuen 630 DM-Gesetzes hätte aber zur Folge, daß Frauen wieder ohne soziale Absicherung wären (z.B. ohne Rentenanspruch)!

Antwort : Hallo Gymnasium Rinteln, haben Sie einmal nachgerechnet, wie viel die jetzige Absicherung im Alter bei 630 DM mit Zuzahlung bringt? Knapp 5,00 DM/Monat höhere Rente. Jede, die auf 630 DM Basis gearbeitet hat, wußte, daß kein Rentenanspruch erarbeitet wurde. Deshalb plädiere ich nicht für die schnelle Mark, sonder für eine Teilzeitarbeit mit sozialer Absicherung. Das neue Gesetz schafft ungleiche Voraussetzungen, die unter den jetzigen Bedingungen arbeiten wollen. Warum haben SPD und Grüne für die "Millionärsfrauen" ohne eigene Einkünfte 630 DM zugelassen, aber für die geschiedene Frau, die von ihrem Mann Unterhalt bekommt, die Belastungen bei 630 DM höher werden lassen. Das neue Gesetz gehört abgeschafft!!
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PDS Christina Schenk
Die Zeit der Ehe und Kleinfamilie als der einen, dominierend gelebten Familienform ist vorbei

Statement:

Zu beobachten ist eine Pluralisierung der Lebensformen. Viele heterosexuelle Paare bevorzugen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und den 5-15 Prozent Lesben und Schwulen ist der Gang zum Standesamt ohnehin verwehrt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Single-Dasein. Die Zahl der Alleinerziehenden wächst - auch die Zahl der Kinder, die von Co-Müttern und -Vätern mitbetreut werden. Männer und Frauen entscheiden sich, in Wohngemeinschaften zu leben, statt mit ihrer Zweierbeziehung. Oftmals sind die "besten Freundinnen" eine wichtigere Konstante im Leben als die jeweilige Liebesbeziehung. Neue Begriffe wie "Patchworkfamilien" oder "LebensabschnittsgefährtInnen" markieren den Wandel.

Familie ist da, wo Nähe ist

Damit verschwindet jedoch nicht die Familie. Familie als Netzwerk von engen Bindungen wird es immer geben. Zur "eigenen" Familie zählen wir im Grunde alle, zu denen eine enge Beziehung besteht und mit denen emotionale und materielle Unterstützung, Beistand und Fürsorge gelebt werden - ob mit oder ohne Kindern. Nur wird das Zusammenleben immer weniger von starren Normen bestimmt - seien sie nun biologisch, religiös oder ökonomisch begründet. Statt dessen wird es freiwilliger und zunehmend selbstbestimmter.

Die Ehe ist privilegiert

Diese Vielfalt der Lebensformen schlägt sich a