Private Infos
"Väter reden mit...
über die Zukunft der Familie"
mit Politikern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen & Jugend!
4.2 Am 15. Juni 1999 fand von 13.00 bis 14.30 Uhr im Internet
die Online-Konferenz des Deutschen Bundestages
"Hat Familie Zukunft?" statt!
Anmerkungen des Autors dieser WebSite:
Alle Beiträge, die ich in dieser Konferenz habe "mitschneiden" können
(nicht immer "chronologisch"), sind auf dieser Seite nachzulesen.
Dergleichen gilt für die Statements, die die teilnehmenden PolitikerInnen
vorab gegeben haben.
SPD Christel Hanewinckel
Statement/Online-Konferenz
Grüne/Bündnis 90 Irmingard
Schewe-Gerigk Statement/Online-Konferenz
CSU(/CDU)
Maria Eichhorn Statement/Online-Konferenz
FDP Ina Lenke Statement/Online-Konferenz
PDS Christina Schenk Statement/Online-Konferenz
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Beginn der Dokumentation der Online-Konferenz
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SPD Christel Hanewinckel
Ja, die Zukunft gehört der Familie!
Die meisten Menschen in Deutschland leben in Familien, also in Haushalten mit
Angehörigen mindestens zweier Generationen - Eltern (mit oder ohne Trauschein) und ihre
jungen Kinder - erwachsene "Kinder" mit ihren Eltern, oft pflegebedürftig.
Das sind gut 60 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger und über 99% der Kinder
und Jugendlichen unter achtzehn.
Familien leisten für die Gesellschaft Enormes. Sie ist Freizeitheim, Restaurant,
Pflegeheim, Trainingsplatz für Hochbegabte, Kinderkrippe, Sonderschule, Sozialamt,
Jugendamt... und verfügt fast immer sogar über eine Frauenbeauftragte!
In der Familie werden nicht nur Kinder geboren und haben da ihren Raum zum Aufwachsen,
hier werden alte und bedürftige Menschen gepflegt, es ist ein Ort für Wärme und
Geborgenheit, hier können Phantasie und Kreativität wachsen, werden Erfahrungen und
Streit, Auseinandersetzung und Versöhnung gesammelt, kann Durchsetzen und Unterordnen
gelernt werden, Traditionen, Normen und Werte hinterfragt, neu ins Leben gerufen,
weitergegeben werden. Familie ist ein eindeutiger Ort in unserer Gesellschaft - aber in
vielfältiger Form. Vor 50 Jahren gehörte zu fast jeder Familie ein Ehepaar, Kinder
wurden als ehelich oder unehelich definiert. Familien haben sich heute in ihren Formen
verändert, Eltern verheiratet, "eigene" Kinder, Eltern, geschieden,
wiederverheiratet, mit "deinen" und "meinen" und gemeinsamen Kindern;
sogenannte Patchwork- oder Stiefelternfamilie, Ein-Eltern-Familien, gleichgeschlechtliche
Paare mit Kindern.....
Das Grundgesetz stellte vor 50 Jahren die Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 und 2 "
unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" (1) und stellt fest "Pflege
und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen
obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft" (2 ).
In Abs. 5 wird den "unehelichen Kindern" versichert, daß die Gesellschaft ihnen
gleiche Rechte zu schaffen hat.
Die Familienformen haben sich geändert und sind auch in Zukunft nicht statisch. Eltern
meint, egal in welchem Verhältnis sie miteinander leben, die Verantwortung für ihre
Kinder. Daraus ergibt sich für mich, daß unsere Gesellschaft diesen Schutz im
Grundgesetz entsprechend formulieren muß. Z.B. könnte in Art 6 Abs 1 stehen, "die
Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Ehe und andere auf Dauer
angelegte Lebensgemeinschaften sind zu achten". Und im Blick auf die Kinder in
unserem Land sollten im GG die Kinder als Träger von Grundrechten eingeschrieben werden
und die Zusage, daß Kinder gewaltfrei zu erziehen sind.
Der Staat, die Gesellschaft, profitiert in vielfältiger Form von dem, was Frauen und
Männer in den Familien leisten - wir sollten es uns leisten, ihnen Grundrechte
zuzugestehen, die sie und ihre vielfältigen Aufgaben stärken.
Absender : Bernd Wesselbaum
Frage : Liebe Abgeordnete lieber Abgeordneter - kann ich ja nicht sagen , da sich die
Herren der Schöpfung bezeichnenderweise nicht beteiligen . Hat Familie Zukunft ? - meine
eindeutige Antwort JA , denn - nur in der Gemeinschaft mit anderen Menschen leben wir -
nur durch die Übernahme von Verantwortung - auch für andere ( Partner - Kinder )
erfüllt sich der Sinn des Lebens - nur in der Gemeinschaft wird unser Grundbedürfnis
nach Sicherheit und Vertrauen befriedigt Meine Definition von Familie lautet daher : Eine
Gemeinschaft von mindestens 2 volljährigen und geschäftsfähigen Menschen, die vor
Vollzug des gesetzlichen Eheversprechens einen Familienvertrag geschlossen haben . Dieser
Familienvertrag wird durch den Gesetzgeber als Pflichtvoraussetzung vorgeschrieben In
einem solchen Vertrag können alle Besonderheiten dieser einen speziellen Familie
abgehandelt werden, wobei Mindestvoraussetzungen durch den Gesetzgeber definiert werden
können, z.B. Wenn Kinder, wie gehen wir damit um ? Was geschieht bei Scheitern der Ehe ?
usw. Die Vorteile eines solchen Pflichtfamilienvertrages besteht nach meiner Meinung darin
, daß sich beide Partner vorher über ihre Rechte und Pflichten und die daraus
entstehenden Risiken klarwerden und somit eine bewußte Entscheidung treffen . Der
Gesetzgeber würde sich mit einer solchen Vorgabe aus der schwierigen Definition "
Was ist eine Familie" konsequent heraushalten und dies dem Gestaltungswillen der
betroffenen Bürger überlassen . Wir könnten damit auch diese unsäglichen nachehelichen
Kämpfe und Stellvertreterkriege auf dem Rücken unserer Kinder hoffentlich vermeiden .
Bernd Wesselbaum
Antwort : Meine Definition von Familie sieht etwas anders aus. Familie ist für mich da,
wo mindestens zwei Generationen miteinander leben und die eine für die andere
Verantwortung übernimmt. Z.B. Eltern für ihre Kinder oder erwachsene Kinder für ihre
pflege- oder betreuungsbedürftigen Eltern. Ein Pflicht-Familienvertrag ist für mich
nicht unbedingt notwendig, aber die eine oder andere Regelung im BGB oder auch im
Familienrecht müßte überprüft werden, so daß Familien in dem, was sie tun wollen,
nicht behindert werden.
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Absender : Hartmut Schewe
Frage : Gedenken Sie etwas gegen die erschreckenden Benachteiligungen von Frauen zu
unternehmen, die das Pech haben, sich in einen geschiedenen Mann zu verlieben? Ist Ihnen
bekannt, dass die "Zweitfrauen" u. U. für Ihre Vorgängerin mitbezahlen
müssen, durch die finanziellen Belastungen ihres Mannes (Scheidungsfolgen) in jeder nur
denkbaren Form in der freien Entwicklung ihrer Persönlichkeit massiv eingeschränkt ist
und u. U. die eigenen Kinder im Stich lassen muss, um für die Bedürfnisse der Erstfrau
zu arbeiten? Wären nicht Scheidungen sinnvoll, die allen Beteiligten überschaubare
Lasten aufbürden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums, damit die Betroffenen und
ihnen Nahestehende eine Zukunftsperspektive besitzen?
Antwort : Da bin ich z.T. sehr dafür. Als eine, die eine sog.
"DDR-Sozialisation" hat, habe ich z.T. große Mühe, das bundesdeutsche
Scheidungsrecht zu verstehen und zu akzeptieren. Wenn Sie konkrete Vorschläge haben,
schicken Sie sie doch an meine Kollegin Hertha Däubler-Gmelin, die dann als
Justizministerin dieses Thema weiterbearbeiten kann.
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Absender : Wirth
Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der
BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die
medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn
z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte
von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es
nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen
zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der
Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die
Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare
deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die
Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die
Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10
000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch
eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation
auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte
Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen
werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es
ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es
wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in
dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob
ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener
Antwort : Dies ist ein Thema, das den heutigen Rahmen sicherlich sprengt, Sie können mir
gerne Ihren Fall noch einmal im Detail schildern, an mein Büro (eMail des
Ausschuß-Sekretariats: hanke-giesers@wf9a2.bundestag.dbp.de
) schicken, da ich mich mit Fragen pränataler Diagnostik und Beratung von Paaren mit
unerfülltem Kinderwunsch auf anderen Ebenen beschäftige.
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Absender : Ferdinand Bruss
Frage : klar hat Familie Zukunft, das ist seit uber 10.000 Jahren so gewesen. Fraglich ist
nur, wie lange Familie in Deutschland Zukunft haben wird? Der "Geburtsfehler"
der 57-er Rentenreform zeigt sich heute mit uberdeutlicher Scharfe. Die Familie hat wegen
der Kinder weniger Einkommen, hohere Kosten und zum Dank durfen die Kinder in der nachsten
Generation die Rentenanspruche der Single-Rentner mit erarbeiten. Wer heute Kinder hat,
ist eigentlich doof und selber Schuld, denn die Schlauen geben das Geld heute fur sich us.
Selbst im engsten Verwandtenkreis kann ich heute schon absehen, dass meine drei Kinder fur
6 Rentner aufkommen mussen, da Schwester und Schwager zwar jeweils verheiratet, aber
kinderlos sind. So ist das Leben fern jeder Statistik. Wann werden die notwendigen
Reformen dazu endlich angegangen? Oder will die jetzige Regierung auch nochmal 16 Jahre
ins Land gehen lassen? Ferdinand Bruss 30900 Wedemark
Antwort : Die notwendigen Rentenrefomen sind schon angegangen worden in einer
entsprechenden Kommission. Ich persönlich gehe davon aus, daß es sehr eingehender
Diskussionen und auch Untersuchungen bedarf. Die Finanzierung der Renten basiert darauf,
daß die späteren Rentenbezieherinnen und -bezieher voll erwerbstätig sind. Unter
Einbeziehung des demographischen Veränderungsfaktors der nächsten Jahrzehnte werden wir
in Deutschland womöglich auch andere, neue Entscheidungen treffen müssen, um die
Absicherung der Menschen im Alter gerecht gewährleisten zu können. Ebenso gilt es für
Frauen, die durch Kindererziehungszeiten verminderte Rentenansprüche haben, eine
Neuregelung zu finden.
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Absender : Joachim Kipka
Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung!
Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und
MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere
Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem
unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den
Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst
gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche
zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine
Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen.
Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka
Antwort : Lieber Herr Kipka, der Zeitpunkt einer solchen Konferenz ist wirklich eine
spannende Frage. Vermutlich wäre ein früherer oder späterer Termin für andere Mütter
oder Väter genauso ungünstig gewesen. Deshalb werde ich mir Ihre Kritik gut merken und
die nächste Konferenz für einen späteren Zeitpunkt am Tage ansetzen.
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Absender : Robert Marxen
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der
Lauf des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der
Menschheit. Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren
Zeiten noch als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als
"Großfamilie unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf
sicherlich nicht zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme
zurückgeführt werden, deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne
mich mit der Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher
auseinanderzusetzen, kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie"
erst dann die Rede sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft
befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern
zusammenlebt und diese betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch
gleichgeschlechtliche Erwachsene in Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe"
rechtlich vereinbart werden muß) besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht
um ausschließlich "leibliche Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich
vornehmlich auf diese Form von Familie erstrecken. Ich denke, dass die
"Verfassungsmütter" und "Verfassungsväter" bei der Formulierung des
Artikels 6 unseres Grundgesetzes die "vollständige Familie" im Blick hatten,
als sie deren besonderen Schutz normierten.
Antwort : Dieser Definition stimme ich zu.
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Absender : Cord Hendrik Schröder
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, Sie sprechen sich für einen klarstellenden Zusatz
im GG aus, nach dem Kinder Grundrechtsträger sind. Darüber hinaus erwägen Sie - wohl im
Einvernehmen mit der Regierungskoalition - eine gesetzliche Regelung, in der eine
gewaltfreie Erziehung zu einem Leitbild in der Eltern-Kind-Beziehung erklärt wird.
Welchen Gewaltbegriff gedenken Sie einer entsprecehnden gesetzlichen Regelung
zugrundezulegen und welche - strafrechtlichen - Konsequenzen sollen Erziehungsmaßnahmen
haben, die diesem Leitbild widersprechen?
Antwort : Kinder sind sowohl vor phsysischer als auch vor psychischer bzw. seelischer
Gewalt zu schützen. Es geht dabei weniger um strafrechtliche Konsequenzen für Eltern,
sondern vor allem um eine Diskussion in der Gesellschaft und die Veränderungen von
Vorstellungen, die Erwachsene in ihren Köpfen haben, z.T. durch eigene Erfahrungen. Es
kann sein, daß als zweiter Schritt im Strafrechtsrahmen die Schwelle heruntergesetzt
wird, aber das wird erst in späterer Zukunft der Fall sein.
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Absender : Tobias Bär
Frage : Ein kinderloses Ehepaar, das aufgrund von Unfruchtbarkeit oder ihres Alters auch
in Zukunft keine Kinder mehr bekommen kann, genießt dennoch ganz selbstverständlich den
Schutz der Ehe - zurecht, ist es doch eine auf Dauer angelegte Schicksalsgemeinschaft.
Damit unterscheidet sich ein solches Paar aber einzig und allein durch das Geschlecht
eines Partners von einem gleichgeschlechtlichen Paar. Das ist doch eine eindeutige
Diskriminierung, die eigentlich verfassungswidrig sein müßte. Wieso ist es da so
schwierig, endlich die Homo-Ehe zu schaffen???
Antwort : Ich persönlich finde es überhaupt nicht schwierig, endlich die Homo-Ehe zu
schaffen. Es gibt aber in der Gesellschaft auf den unterschiedlichsten Ebenen eine Reihe
von Vorurteilen bzw. Ideologien. Ich gehe davon aus, daß wir in der nächsten Zeit
rechtliche Möglichkeiten schaffen werden, die es schwulen Männern und lesbischen Frauen
möglich machen, in einer Partnerschaft zu leben, die dann auch rechtlich abgesichert ist,
wenn sie füreinander Verantwortung übernehmen wollen.
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Absender : isuv-wb
Frage : bestehen schon konzepte, wie die familie besser gefördert werden kann und vor
allem, wie die urteile der gerichte verwirklicht werden sollen
Antwort : Es gibt zur Zeit verschiedene Konzepte, die in einer Arbeitsgruppe intensiv
diskutiert werden, um das Verfassungsgerichtsurteil fristgerecht umzusetzen.
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Absender : isuv-wb
Frage : wird die familienpolitik nur von frauen gemacht oder ist es zufall, daß heute
"nur" frauen da sind. familie besteht doch aus beiden geschlechtern
Antwort : Nein, Familienpolitik wird nicht nur von Frauen gemacht. Interessanterweise
haben bisher nur Männer Fragen gestellt.
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Absender : Manfred Nowak
Frage : Hallo Frau Hanewinckel, Sie definieren Familie als "Haushalt mit mindestens
zwei Generationen". Diese Definition schließt Elternteile, bei denen die Alleinsorge
auf den anderen Elternteil übertragen wurde, vom Familienbegriff aus. Ist das Absicht?
-manfred nowak-
Antwort : Aus meiner Sicht sind die Elternteile, bei denen die Alleinsorge auf den anderen
übertragen wurde, nicht aus dem Begriff ausgeschlossen. Denn es liegt bei den beiden
Elternteilen, inwieweit sie die Verantwortung für gemeinsame Kinder weiterhin wahrnehmen.
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Absender : Holger Partikel
Frage : Eine Neuerung nach dem Regierungswechsel ist, dass die Bezeichnung
"Familienministerin" ausgewechselt wurde durch die Bezeichnung
"Frauenministerin" (so gesehen nicht nur in der Presse, sondern auch in den
offiziellen Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium fuer Familie, Frauen, Senioren
und Jugend). Frage 1: Wer ist nach dieser Neuregelung in der neuen Regierung fuer
Familienpolitik zustaendig? Frau Dr. Bergmann wohl demnach nicht mehr ... Frage 2: Teilen
Sie die Auffassung, nach der die klassische Familie (ein Mann ist anwesend) ein Hort der
Gewalt ist ? (Laut wiederholten Presseveroeffentlichungen von Frau Dr. Bergmann sei jede
3. Frau Opfer von haeuslicher Gewalt, Taeter der Lebenspartner - wobei die Zahlen
allerdings nicht belegbar sind.)
Antwort : Die Bezeichnung des Ministeriums ist nach wie vor "Ministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend". Damit ist Frau Bergmann für die
Familienpolitik zuständig. Ich teile nicht die Auffassung, daß die klassische Familie
ein Hort der Gewalt ist. Andererseits ist es leider so, daß jede dritte Frau Opfer von
häuslicher Gewalt und damit Opfer ihres gewalttätigen Ehemanns oder Partners wird. Diese
Zahlen sind belegbar.
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Absender : isuv-wb
Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es
verbesserungen zu vorher zu sehen ???
Antwort : Es gibt eine wesentliche Verbesserung, daß Eltern, die nicht miteinander
verheiratet sind, ein gemeinsames Sorgerecht haben können, wenn sie dies wünschen. Ein
zweiter wichtiger Punkt ist, daß das Kindschaftsrecht konsequent aus der Sicht des Kindes
her gedacht und entsprechend auch gesetzlich formuliert worden ist. D.h., daß nicht mehr
die Eltern ihre Rechte durchsetzen können, sondern daß Kinder z.B. im Umgangsrecht ihre
Wünsche umsetzen können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, daß alleinerziehende Mütter
vom Jugendamt in Zukunft Unterstützung, aber keinen Vormund mehr vor die Nase gesetzt
bekommen.
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Absender : Martin Schafhausen
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, die Gelegenheit der Online-Konferenz nutzend,
möchte ich ein Problem thematisieren, zu dem sich vor einigen Minuten bereits Ihre
Kollegin Lenke geäußert hat: In einer, man muss es sagen leider, zunehmenden Zahl junger
Paare, hängt das "Familie-Werden", an einem seidenen Faden, die Unfruchtbarkeit
der Menschen nicht nur in der Bundesrepublik steigt, immer mehr Menschen sind auf die
Reprodutionsmedizin angewiesen. IVF, ICSI seien als Schlagworte genannt. Haben die
gesetzlichen Krankenkassen bislang die Kosten der In-Vitro-Fertilisation als Sachleistung
übernommen, Kosten der Mikroinjektion (die über die Unfruchtbarkeit des mannes
hinweghelfen kann) zumindest kulanzweise erstattet, so gilt dies heute nicht mehr.
Aufgrund einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der
Spitzenverbände der KK, gehen immer mehr KK dazu über, Kosten, die im Zusammenhang mit
ICSI stehen nicht mehr zu übernehmen. Dies bedeutet für Ehepaare, bei denen der Ehemann
unfruchtbar ist, die Kosten der Maßnahme, die sich bis auf DM 10.000,- belaufen können
(pro Behandlungszyklus) selbst zu tragen oder den Konderwunsch nicht realisieren zu
können. Vordergründig wird - was widerlegt werden kann -, daraufhingewiesen, es bestehe
ein erhöhtes Missbildungsrisiko bei dieser Behandlungsmethode. Der wahre grund dieser
für viele Paare vernichtenden Auffassung, ist, dass sich in der Ärzteschaft wegen der
Honorare der Repro-Mediziner, die aus dem Topf der Gynägologen stammt, Unmut breit macht.
Das im Hintergrund der Art. 6 und 3 GG? Dürfen "Verteilungskämpfe" zwischen
den Ärzten auf Kosten der Kranken ausgetragen werden? Mit freundichen Grüssen Martin
Schafhausen
Antwort : Auch hierzu würde ich Sie bitten, sich an das Büro des Ausschusses (die
Adresse habe ich oben bereits genannt) zu wenden. Vielen Dank.
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Absender : Tobias Köster
Frage : Sehr geehrte Damen, was gedenken Sie zu tun, um die Situation nichtehelicher
Väter hinsichtlich des Sorgerechtes, bzw. Umgangsrechtes zu verbessern. Wir haben kein
Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht will. Das Umgangsrecht oder besser die Umgangspflicht
wird durch manche Mütter erheblich erschwert, in dem sie die Kinder entsprechend
konditionieren (PAS). Dies kann man als nicht sorgeberechtigter Vater dann aber
medizinisch nicht beweisen, weil einem der Besuch mit dem Kind beim Kinderpsychologen
mangels Sorgerecht nicht möglich ist. Daher gilt dann irgendwann das vor dem
Familiengericht, was das Kind, nach entsprechender "Programmierung" durch die
Mutter, sagt: "Ich will gar nicht zum Papa!" und der Umgang ist, mangels
psychologischer Ausbildung zum Thema PAS oder femministischer Gesinnung des
Familienrichters, passé. Daher halte das generelle gemeinsame Sorgerecht in erheblichen
Angelegenheiten auch für die nichtehelichen Väter für sehr, sehr notwendig! Es muß z.
B. sicher gestellt sein, daß die Mutter mit dem Kind nicht einfach in die andere Ecke
Deutschlands wegziehen kann und der Vater hat keine Möglichkeit, die nun hohen
Umgangskosten irgendwo abzusetzen. FRAGE: Welche Veränderungen sind in den Punkten: a.)
Gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall und b) Stärkere Förderung
(familien- und steuerrechtlich) des Umgangs mit den Kindern und c) bessere Ausbildung der
Richter hinsichtlich PAS von Ihrer Seite aus geplant?
Antwort : Ein gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall ist nicht
vorgesehen und aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll. Wenn Vater und Mutter eines Kindes
sich nicht verständigen können auf die gemeinsame Sorge, kann das Gericht es nicht als
Regelfall anordnen. Es würde Ihrem Problem auch nicht gerecht. Die stärkere Förderung
des Umgangs mit den Kindern kann auch nur aufgrund eine Vereinbarung von Vater und Mutter
passieren. Im neuen Kindschaftsrecht sind Veränderungen vorgenommen worden, die das
Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. Richterin und Richter werden im Blick auf das neue
Kindschaftsrecht sich intensiv fortbilden müssen. Das gleiche gilt für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, da sie in Zukunft sehr viel intensiver
betroffene Eltern und Kinder begleiten und beraten sollen.
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Absender : Alleinerziehende Mutter
Frage : Auch mir fällt immer wieder auf, daß Familien immer noch nur Eltern und Kind(er)
sind. Herrn Nowak erklären sie zwar, daß dies nicht so ist, Stichwort: gemeinsame
Verantwortung. Aber was ist mit den Alleinerziehenden wo sich der andere Teil aus der
Verantwortung entzieht? Wir sind doppelt belastet und werden dafür auch doppelt getreten.
E.U.
Antwort : Daß Ehen bzw. Partnerschaften scheitern, kann Politik nicht verhindern. Es gibt
nur die Möglichkeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien in die Lage versetzen,
ihre vielfältigen Aufgaben tatsächlich auch zu meistern. Deshalb ist es von der
gesellschaftlichen Seite her für Alleinerziehende möglich, Beratung anzubieten,
Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen,
Arbeitszeiten entsprechend flexibel zu gestalten.
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Andreas Boenisch
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, wie stellen Sie sicher, daß getrennt lebende und
geschiedene Väter auch weiterhin offiziell Väter mit allen Rechten und Pflichten für
Ihre Kinder sein können, auch wenn die Mütter dieses aus eigenem Interesse nicht
wünschen und das alleiniges Sorgerecht beantragen. - Durch fehlende
Kooperationsbereitschaft (u. a. auch keine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Mediation)
und fehlende Bindungstoleranz seitens des sog. betreuenden Elternteils wird dieser in der
Regel auch nach neuem Kindschaftsrecht leider damit "belohnt", daß er das Kind
nun für sich "alleine" hat (alleiniges Sorgerecht). Wie wollen Sie praktisch
sicherstellen, daß "Eltern bleiben Eltern" nicht nur ein Slogan bleibt, sondern
die gelebte Familie für die Kinder auch nach Scheidung bleibt? Vielen Dank Andreas
Boenisch ISUV e. V. Berlin
Antwort : Ich als Politikerin kann nicht sicherstellen, daß getrennte Eltern ihrer
gemeinsamen Elternverantwortung nachkommen können. Als Beraterin kann ich mir auch nicht
vorstellen, daß ich den einen oder anderen Elternteil gesetzlich zu einer Beratung /
Mediation verpflichten kann. Da müssen sich die Eltern über die Probleme, die sie haben,
hinwegsetzen und gemeinsam sehen, was sie für ihre Kinder tun wollen bzw. können.
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Absender : isuv-wb
Frage : Frage : bestehen schon konzepte, wie die familie besser gefördert werden kann und
vor allem, wie die urteile der gerichte verwirklicht werden sollen Antwort : Es gibt zur
Zeit verschiedene Konzepte, die in einer Arbeitsgruppe intensiv diskutiert werden, um das
Verfassungsgerichtsurteil fristgerecht umzusetzen. können Sie das mal konkretisieren,
vielkleicht beispiele nennen ???
Antwort : Ich kann Ihnen einen Punkt nennen: Soll der Familienlastenausgleich in Zukunft
an einem Kinder-Grundfreibetrag ausgerichtet sein, oder soll/kann das Kindergeld erhöht
werden. Oder sollte es eine Kopplung von beidem geben. Jede Variante ist ausgesprochen
finanzintensiv und Sie können verstehen, daß ich deshalb im Moment dazu nichts Genaueres
sagen kann, weil die Berechnungen noch nicht abgeschlossen sind.
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Tag. Sie heben die besondere Bedeutung der Verantwortung für unsere Kinder
hervor. In einer Zeit, in der, wie Sie richtig erkennen, Familienformen nicht mehr
statisch sind, können Familien zunehmend die vielen, von Ihnen beschriebenen Aufgaben
nicht mehr wahrnehmen. Es bedarf also außerfamiliärer Unterstützung. In dieser
Situation senkt eine SPD-Regierung in Niedersachsen die Standards in Kindergärten. Wie
steht die Bundes-SPD dazu?
Antwort : Ich finde die Senkung von Standards in Kindergärten immer mißlich, aber ich
kann zu Ihrer konkreten Frage nichts Genaueres sagen. Dazu müßte ich die Situation in
Niedersachsen besser kennen.
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Absender : Ulrike Kahmann
Frage : hallo frau hanewinckel, schön, dass über dieses thema einmal gesprochen wird.
meiner meinung nach gibt es nämlich auf staatlicher seite eine art doppelmoral zu diesem
thema. wie ich darauf komme? ich schildere ihnen kurz einen umstand, der mich und meinen
freund betrifft: ich lebe mit meinem freund zusammen. dieser hat vor 2 monaten eine
umschulung durch das arbeitsamt begonnen. auf unterhalt hat er keinen anspruch, da ich
zuviel verdienen würde (auskunft des sozialamtes). ausserdem sei unsere wohnung viel zu
teuer. die wohnung entspricht nach unserem wissen den gängigen preisen in düsseldorf.
die doppelmoral ergibt sich für uns daraus, daß man als unverheiratete kleine familie
keine rechte genießt, aber man troztdem für den partner aufzukommen hat. da macht es
sich der staat ganz schön einfach. auf der einen seite werden rechte für unverheiratete
paare nicht denen der verheiratenen angeglichen, aber wenn es um's bezahlen geht, hält
der staat erstmal beim partner die hand auf.
Antwort : Da haben Sie leider recht, und ich hoffe, daß wir das ändern.
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Absender : Thomas Bausen
Frage : Meiner Meinung nach ist eine Familie nach wie vor eine verschiedengeschlechtliche
eheliche Gemeinschaft mit Kindern. Man kann sie mit einem schutzwürdigen Haus
vergleichen: Mit der Heirat erwirbt man sozusagen ein Grundstück für das Haus; man
gründet eine Familie. Wenn Kinder geboren werden, wird das Haus errichtet und auch, wenn
die Kinder die häusliche Gemeinschaft eines Tages verlassen, so steht das Haus immer
noch. Genauso, wie man alte Häuser unter Denkmalschutz stellt, so sollten auch Ehen
staatlichen Schutz und Fürsorge geniessen, denn schließlich haben es die Ehepartner
gemeinsam auf sich genommen, Nachwuchs heranzuziehen, der die Existenz des Staates auch in
kommenden Generationen sichern wird. Auch bislang kinderlose Ehen sollten so behütet
werden, nicht jedoch andersgeartete häusliche Gemeinschaften, wo der Nachwuchs ganz
offenbar eine nebensächliche Rolle spielt, denn ansonsten hätte man mit einer Ehe der
Wichtigkeit diese Themas nachdruck verleihen können. Meine Frau und ich haben eine Menge
auf uns genommen und auf vieles verzichtet, um verantwortungsbewußte Eltern zu werden.
Wir können nicht einsehen, wieso es nun zu Gedanken kommt, zu Lasten der Kinder den
Familienbegriff auszudehnen. Können Sie das verstehen ?
Antwort : Zu dieser Frage verweise ich Sie auf mein Statement, das im Rahmen der
Ankündigung dieser Online-Konferenz im Internet veröffentlicht wurde.
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Absender : Peter Szettele
Frage : Die Diskussion um häusliche Gewalt und die vereinfachte Wohnungszuweisung ist
nicht neu. Frau Margot von Renesse hat 1995 dazu vor dem Deutschen Bundestag ein Beispiel
gebracht, das ich nicht nachvollziehen kann (aus: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll
13/63 vom 25.10.1995, Seite 5394): "... Wenn Sie erlauben, will ich Ihnen dazu zwei
Fälle aus der jüngsten Vergangenheit aus der Praxis meiner Kollegen am Familiengericht
in Bochum darstellen. Dort gibt es einen Mann, der einfach nicht begreifen kann - was
nicht selten vorkommt -, daß sich seine Frau endgültig von ihm trennen will. Er weigert
sich einfach, zur Kenntnis zu nehmen, daß sie eine Trennungsabsicht hat und die Trennung
durchführen will. Das macht er sehr konkret. Er bedient sich nicht nur einfach aus dem
Eisschrank, der in der Regel aus Sicherheitsgründen nicht abschließbar ist, sondern er
setzt sich auch zu den Mahlzeiten an den Tisch, die sie für sich und die Kinder bereitet
hat. Dabei hat sie vom Anwalt gehört, sie soll nicht kochen und nicht waschen. Trennung
ist Trennung, muß Trennung sein. ..." 1.) Wo ist das Problem? Die Mutter kann doch
aus der Wohnung ausziehen, sich eine Arbeit suchen und Unterhalt für die Alleinerziehung
des Vaters überweisen, wenn sie eine eigene Wohnung haben will. Dann hat sie doch ihre
Trennung. 2.) Ist es "häusliche Gewalt", daß sich der Vater zu seinen Kindern
an den Tisch setzt? 3.) Finden Sie auch, daß der Vater in diesem Beispiel von seinen
Kindern zu trennen ist und die Wohnung zu verlassen hat?
Antwort : Das Beispiel von Frau von Renesse hat offensichtlich nichts mit der Frage von
Gewalt, sondern mit der Frage von Trennung zu tun. Insofern habe ich Ihre Frage nicht ganz
verstanden.
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Absender : Anita Mant, Kerpen
Frage : Sollten nach Ihrer Meinung Lebensgemeinschaften, die nicht dem gesellschaftlich
verankerten Bild entsprechen, als gleichberechtigt anerkannt werden?
Antwort : Ja, wenn sie füreinander Verantwortung übernehmen und die Absicht haben, auf
Dauer miteinander zu leben.
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Absender : isuv-wb
Frage : Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es
verbesserungen zu vorher zu sehen ??? ich meinte allerdings, ob es schon erfahrungen gibt,
wie die neuen gesetze angenommen werden. gibt es jetzt weniger "krieg" bei
scheidungen usw.
Antwort : Diese Frage zu beantworten, dafür ist es noch etwas früh, da das neue
Kindschaftsrecht erst seit einem Jahr gilt. Ich rechne damit, daß wir in zwei Jahren
Erfahrungen vorliegen haben.
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Absender : Alleinerziehende Mutter
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, ihre Antwort ist zwar nett und menschlich, ziehlt
aber nicht darauf ab, worauf ich hinaus will. Die Diskussionen die Familien gerade auch
steuerlich zu stärken, dies steht in ihrer Macht. Nur, so wie das sehe, werden wirklich
nur die herkömmlichen Familien gestärkt. Doch alleinerziehende Mütter/Väter arbeiten
doppelt, erziehen doppelt und werden behandelt wie Einzelpersonen. Ich bin der Meinung
auch Alleinerziehende sollten dem Splittingverfahren unterwerfen werden. Und die seltenen
Väter, welche sich um ihre Kinder kümmern, sollten diese doch,teilweise sehr hohe mehr
Belastung, auch steuerlich ansetzen können. Wenn dies mal machbare wäre, dann wäre
vielleicht eine sozialer Ausgleich endlich in Sicht. Denn wenn es so weitergeht wie bis
jetzt stößt leider auch diese Regierung die Schwachen ins endgültige aus.
Antwort : Liebe alleinerziehende Mutter, Ich bin nicht dafür, alleinerziehende dem
Splitting-Verfahren zu unterwerfen. Ich bin dafür, das Ehegatten-Splitting abzuschaffen,
und damit auch Alleinerziehenden mehr Steuergerechtigkeit widerfahren zu lassen. Ich
hoffe, daß wir dahin kommen, daß in Zukunft jeder Mann und jede Frau, die ein zu
versteuerndes Einkommen hat, individuell besteuert wird.
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Absender : Susanne Kampen, Berlin
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, die Informationen über die vorgesehenen
Sparmaßnahmen der Regierung beunruhigen mich, weil ich befürchte, daß dort auch die
Familien wieder schlechter gestellt werden könnten. Die Regierung hat doch versprochen,
sich gerade für Familien einzusetzen. Können Sie mir hierzu etwas sagen? Danke für Ihre
Antwort.
Antwort : Die Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker bemühen sich im Rahmen der
Arbeitsgruppe für einen neuen Familienlastenausgleich alles zu tun, daß Familien nicht
schlechter gestellt werden. Es erweist sich allerdings als schwierig und sehr umfangreich,
das Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Ich rechne damit, daß zum Sommer ein
entsprechender Vorschlag auf dem Tisch liegt.
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Hallo. Nach dem neuen Schröder-Blair-Papier sollen Sozialleistungen abgebaut und
die Wirtschaft gefördert werden. Wie verträgt sich diese Aussage mit der Zukunft der
Familie, die auf Sozialleistungen angewiesen ist?
Antwort : Das Schröder-Blair-Papier ist für mich bisher nicht mehr und nicht weniger als
ein Papier. Darüber wird mit Sicherheit innerhalb der SPD heftig diskutiert werden
müssen. Eine ganze Reihe von Aussagen oder vermutlichen Forderungen werde ich nicht
unterstützen. Auch in Zukunft ist die Familie auf gesellschaftliche Leistungen
angewiesen. Wie diese konkret ausgestaltet werden, wird in zwei Arbeitsgruppen innerhalb
der SPD erarbeitet werden.
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Absender : Fritz Nally
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel. Welche Konsequenzen für die von der SPD
angestrebte Verbesserung der Familienpolitik hat das sehr enttäuschende Wahlergebnis
(=Vertrauensentzug durch den Wähler) ???
Antwort : Ich hoffe, daß das sehr enttäuschende Wahlergebnis bei der Europawahl einen
Schub für die Familienpolitik bringen wird.
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Absender : unbekannt
Frage : Den Grundsatz der gewaltfreien ERziehung halte ich für einen interessanten
Ansatz, mich würde nun interessieren, wie Sie einen solchen Ansatz in einem Gesetz
umsetzen wollen und wie die GEwaltfreiheit "überprüft" denn auch in der
Realität umgesetzt oder unter Umständen auch überprüft werden könnte
Antwort : Wir wollten die gewaltfreie Erziehung 1994 ins Grundgesetz, Artikel 6,
aufnehmen. Dafür gab es damals keine Mehrheit. Auch bei der Abstimmung zum neuen
Kindschaftsrecht gab es 1998 für diesen Satz keine Mehrheit. Die Möglichkeit, die ich
sehe, liegt entweder im Grundgesetz (dafür ist allerdings eine 2/3-Mehrheit nötig) oder
in einer entsprechenden Änderung des BGB. Die Überprüfung der Gewaltfreiheit ist in der
Familie ausgesprochen schwierig. Aber wir setzen darauf, daß die Diskussion über die
Gewaltfreiheit in der Erziehung eine Bewußtseinsänderung schafft.
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Absender : Marlies Haupt
Frage : Was gedenken Sie zu tun, den Vorabankündigungen, dem Streichorgienkonzert des
Finanzsministers Eichel entgegenzuwirken. Hier werden wieder die Einkommen von Familien
ins Kalkül gezogen werden und steuerlich belastet, statt entlastet.
Antwort : Die Einkommen der Familien werden nicht ins Kalkühl gezogen, sondern sie sollen
entlastet werden. Ich kann Ihnen versichern, daß es mit mir eine große Gruppe von
Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion gibt, die genau dies fordern und umsetzen werden.
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Absender : Ulrike Kahmann
Frage : hallo frau hanewinckel, es tröstet mich zwar durchaus, daß sie meiner meinung
sind. aber welche lösungsmöglichkeiten gibt es für uns? denn der praktische alltag
gestaltet sich durch diese regelung nicht eben einfach. wo kann man unterstützung
bekommen?
Antwort : Frau Kahmann, vermutlich sind Sie alle Wege schon gegangen. Für mich ist es
etwas schwierig, aus den wenigen Informationen Ihnen jetzt Genaueres zu sagen. Entweder
suchen Sie sich eine Beratung vor Ort oder aber, sie machen sich die MÜhe und schreiben
mir konkret, wie die Probleme bei Ihnen liegen.
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Absender : Christa Jockers, Düsseldorf
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, nach meinen Informationen besteht in dem
entsprechenden Bundestagsausschuß auch ein Unterausschuß, die Kinderkommission. Warum
haben Sie beim Thema Familie - was natürlicherweise (!?) Kinder beinhaltet, keinen
Gesprächspartner aus der Kinderkommission benannt?
Antwort : Die Kinderkommission ist ein Unterausschuß unseres Ausschusses und z.T.
personengleich mit Ausschußmitgliedern. Bei dieser Konferenz haben die jeweiligen
Fraktionen ihre Sprecherinnen benannt, die Belange der Kinderkommission werden durch uns
hier mitvertreten. Aber ich kann mir vorstellen, daß die Kinderkommission zu einem von
ihr vorzustellenden Thema in der nächsten Zeit eine eigene Online-Konferenz anbieten
wird.
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Absender : Peter Röbke-Doerr
Frage : Zur Zeit herrscht bei Scheidungsfamilien durch die gängige Rechtsprechung ein
starkes Gefälle an Einflußmöglichkeiten zwischen (gutwilligen) Vätern und (unwilligen)
Müttern. Damit entziehen die Gerichte den Vätern fast immer die Kinder -- so die Frau
das will. Gibt es bei Ihnen eine Gesetzesintitiative, die diese alten Zöpfe endlich
kürzt? Konkret: Das übliche Umgangsrecht gesteht dem Kind alle 14 Tage ein Wochenende
beim jeweils nicht betreuenden Elternteil zu. Das entspricht dem Wissensstand der frühen
siebziger. Alle neuen Untersuchungen reden davon, daß das Kind ein Drittel des Jahres
beim nicht betreuenden Teil sein soll. Gibt es da was Neues von Ihnen?
Antwort : Es gibt nichts Neueres als das neue Kindschaftsrecht, das seit einem Jahr
geltendes Recht in Deutschland ist.
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Absender : Holger Partikel
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinkel, ein Zitat aus Ihrer Antwort: "Andererseits ist
es leider so, daß jede dritte Frau Opfer von häuslicher Gewalt und damit Opfer ihres
gewalttätigen Ehemanns oder Partners wird. Diese Zahlen sind belegbar." Nach
Auskunft aus dem Bundesministerium fuer Familie etc. sind dies "Schaetzungen von
Nicht-Regierungsorganisationen". Da Sie andere Erkenntnisse haben, lassen Sie mich
doch bitte die Quelle wissen - wenn ich an Ihrer Glaubwuerdigkeit nicht zweifeln soll.
Danke.
Antwort : Nichtregierungs-Organisationen sind für mich vertrauenswürdige Partnerinnen.
Ich kann Ihnen gern die Quelle nennen. Bitte schreiben Sie mir dazu an mein Büro, da ich
die entsprechenden Unterlagen hier nicht mit dabei habe. Die eMail-Adresse habe ich oben
bereits angegeben.
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Absender : Karla Mayer
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, was kann zum Schutz von Frauen und Kindern gegen
gewalttätige Männer/Väter getan werden? Das trügerische Familienidyll ist überholt!
Antwort : Gewalt in der Familie muß als Thema enttabuisiert werden. Ein notwendiger
nächster Schritt ist die Zuweisung der ehelichen Wohnung an die Frauen. In Zukunft sollen
nicht die Frauen in erster Linie in den Frauenhäusern vor gewalttätigen Männern Schutz
suchen müssen, sondern die gewalttätigen Männer müssen die Wohnung verlassen und -
wenn es irgendwie geht - eine Beratungsstelle aufsuchen können.
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Absender : Gunda Reuter
Frage : Sehr geehrte Frau Hanewinckel, Gewalt gegen Frauen (und Kinder) findet oft genug
hinter der bürgerlichen Fassade statt. Befürworten Sie eine breite Öffentlichkeit zur
Abschreckung solcher Täter?
Antwort : Ich befürworte eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit. Noch immer
vermuten viele, daß in sog. "besseren" Familien Gewalt gegen Frauen und Kinder
nicht stattfindet. Das ist leider ein Irrtum. Mir geht es in erster Linie mit einer
öffentlichen Diskussion um Information und Aufklärung, darum, daß das Tabu endlich
gelüftet wird und die Gesellschaft insgesamt sich dem Problem der Gewalt stellen muß.
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Grüne/Bündnis 90 Irmingard Schewe-Gerigk
Eine Wende in der Familienpolitik ist überfällig
Es war und ist offensichtlich: Um die finanzielle Situation der Familien ist es seit
Jahren schlecht bestellt. Immer mehr Familien kommen kaum noch über die Runden. Kinder
sind zum Armutsrisiko Nummer 1 geworden. 12,6 Prozent aller Haushalte, die in der
Bundesrepublik Sozialhilfe beziehen, sind Familien mit Kindern. Bei den Alleinerziehenden
ist die Zahl noch alarmierender: Hier ist es mehr als jeder fünfte Haushalt. 97 Prozent
davon sind alleinerziehende Frauen. Arbeitslosigkeit, Mangel an bezahlbaren Wohnungen und
ein unzureichender Familienleistungsausgleich sind das traurige Erbe der Kohl-Regierung.
Auch die mageren Leistungen beim Erziehungsgeld gehen auf ihr Konto: Heute bekommen nur
noch halb so viele Familien Erziehungsgeld wie bei seiner Einführung Mitte der achtziger
Jahre. Und: Statt Familien entsprechend zu untersützen, wurde einseitig die Ehe als
Lebensform subventioniert. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind finanziell und in
vielen anderen Bereichen rechtlich benachteiligt. All dies darf nicht so bleiben. Für uns
ist Familie da, wo Kinder sind, unabhängig vom Trauschein.
Die rot-grüne Bundesregierung hat sich eine neue Familienpolitik auf ihre Fahnen
geschrieben. Für Rot-Grün ist klar: Gerechtigkeit für Menschen, die Kinder erziehen,
muß das familienpolitische Ziel Nummer 1 sein. Familien brauchen eine sichere Zukunft.
Erste Schritte sind schon getan: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde
bereits 1999 auf 250 Mark angehoben. Mit der Steuerreform wird eine durchschnittlich
verdienende Familie mit zwei Kindern bis 2002 um rund 2700 Mark entlastet. Spürbare
Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage der Familien wird es zudem noch in diesem Jahr
durch die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Familienleistungsausgleich
geben. Für weitere wichtige familienpolitische Projekte haben SPD und Bündnisgrüne
ebenfalls den Grundstein in der Koalitionsvereinbarung gelegt. Die rot-grüne
Bundesregierung wird das Erziehungsgeld zu einem Elterngeld weiterentwickeln durch
Anhebung der Einkommensgrenzen und einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung
während des Erziehungsurlaubs, die Kindererziehung bei der Altersversorgung der Eltern
angemessen berücksichtigen, die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende und Familien mit
pflegebedürftigen Kindern verbessern, Schutz und Rechtssicherheit für alle auf Dauer
angelegten Lebensgemeinschaften garantieren und das Recht für Kinder auf gewaltfreie
Erziehung gesetzlich verankern.
Absender : Matthias Mathey
Frage : Hallo, meine Damen! Ich bitte sie, sich einmal ganz entspannt fuenf Minuten Zeit
zu lassen und sich folgende Situatuon zu vergegenwaertigen. Eine Diskusion sollte doch das
Ziel haben, ein Ziel gemeinsam zu erarbeiten und zu deffinieren. Dies gehr aber nicht,
wenn sich der Disskusionsleiter zwanghaft an den fallenden Woertern und Argumenten
festhaellt, da dadurch das Diskusionstema mehr oder weniger zerredet wird. Man sollte sich
hier vielleicht mal an den Satz erinnern: ....Der Buchstabe toetet, aber der Sinn schafft
Leben..... Damit ist doch mehr oder weniger festgestellt, das das Problem des
Diskusionstemas nur an Worten, nicht am Sinn scheitern kann. Will man aber eine positive
Regelung herbeifuehren, so sollte man doch einmal ueberlegen, ob nicht in dem einen Fall
das Wort Familie durch Lebensgemeinschaft ersetzt werden kann. Wuerde man demzufolge
Artic. 6 GG so belassen wie er ist und daneben die freie Wahl der Lebensgemeinschaft in
familierer oder ausserfamiliaerer Lebensform einfuehren, so bliebe das Familienrecht in
seiner Fuelle erhalten und weiterhin geschuetzt und gefoerdert waere die Familie.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften benoetigen ohnehin nicht das Recht der
Kimdererziehung u.s.w. da sie ja wohl schwerlich schwanger werden koennen und ihre
Lebensform, die sie ja freiwillig gewaehlt haben, keine Kinder erwarten laesst und nicht
dem Durchschnitt der Bevoelkerung entsprechen duerfte. Es ist auch nicht zu erwarten, dass
eine Standartisierung diesbezueglich eintritt. So ist doch festzuhalten, dass Diskusionen
zwingend notwendig sind. Foerdern sie doch zunaechst einmal die Weiterbildung des
Einzelnen, sowie die Ueberwindung gewisser Hemmnisse. Weiter sollte sich u.a. der
Diskusionsteilnehmer ernst genommen werden und am Ende sollte nach meiner Meinung immer
eine Abstimmung zweier Vorschlaege sein, wofuer sich dann entschieden werden sollte. Zwei
Vorschlaege deswegen, weil es immer eine richtige und eine falsche Loesung geben wird. Das
Ergebnis sollte dann so ungefaehr wie: Unsere Diskusion am... ueber Tema.... hat ergeben
dass.... an die zustaendigen Stellen in Verwaltung, Wirtschaft und andere zustaendige
Stellen weitergeleitet werden, damit die Arbeit ihren Lohn bekommen kann und dadurch
reizvoller wird, dass man sich ernst genommen fuehlt und in den politischen
Meinungsbildungsprozess eingebunden ist. Palaver, Palaver. Ja, Ja, die alten Indianer....
Mit freundlichen Gruessen Matthias Matehy
Antwort : Lieber Herr Mathey, vielen DAnk für Ihren Brief. Ich bin wie Sie der Meinung,
daß der FAmilienbegriff noch immer viel zu eng ausgelegt wird. Auch ich befürworte eine
Änderung. Familie ist für mich da, wo Kinder sind, unabhängig davon, ob die Eltern
miteinander verheiratet sind. Sie sprechen weiterhin die gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften an. In der Koalitionsvereinbarung mit der SPD haben wir festgelegt,
daß wir die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften beenden wollen.
Dazu dient das Institut der eingetragenen Partnerschaft. Zudem wollen wir neben den
Pflichten auch die REchte erweitern, d.h., Veränderungen im Mietrecht, im Adoptionsrecht
sowie beim Sorgerecht. Auch wenn Sie sagen, daß in gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften keine Kinder zu erziehen sind, bin ich dennoch der Ansicht, daß z.B.
die lesbische Mutter mit ihrer Partnerin sehrwohl das Sorgerecht beanspruchen kann. Viele
Grüße an die alten Indianierinnen.
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Absender : guenter@dantrimont.de
Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, haben Sie meinen offenen Brief vom 19.5.99
gelesen, den ich auch in das Diskussionsboard der Grünen gestellt habe unter
http://194.221.99.80:8080/read?3265,7 Kurz: Es ist ja kaum eine Hausarbeit so schwer wie
die Kindererziehung - und kaum eine Frau hat so viel damit am Hals wie eine
alleinerziehende Mutter. Wie weit wird sich nun Ihr berechtigter Wunsch zur größeren
Beteiligung der Männer an der Hausarbeit dahingehend auswirken, daß auch bei getrennt
lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht einen höheren Anteil erhält und ebenso der
Anteil alleinerziehender Väter auf ein vergleichbares Maß wie bei den alleinerziehenden
Frauen ansteigt? Mfg. Günter Dantrimont
Antwort : Sehr geehrter Herr Dantrimont, bei der Reform des Kindschaftsrechts haben wir
unter einer starken BEteiligung der Väter Vorschläge für das gemeinsame Sorgerecht
verankert. Selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, daß das Interesse der Väter
an der gemeinsame Sorge nicht nur ein theoretischer Rechtsanspruch sein sollte, sondern
daß sich die Väter auch in der Wirklichkeit mehr um ihre Kinder kümmern. Der Slogan:
"Den Müttern die Sorge, den Väter das Recht" der damals von einigen
Alleinerziehenden geprägt wurde, darf keinen Bestand haben. Allerdings sehe ich auch
nicht, daß weitere gesetzliche Maßnahmen die geschiedenen Väter zu vermehrtem Umgang
mit ihren Kindern bringen kann. Viele Grüße.
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Absender : michael griffig, kolpingwerk deutschland
Frage : "Eine Wende in der Familienpolitik ist überfällig." Wie wahr! Wie
überzeugen Sie Ihre Parteifreundin Christine Scheel, Vorsitzende des Finanzausschusses,
von dieser Notwendigkeit? Sie wird heute morgen im Radio mit der Ankündigung zitiert,
dass für die Anhebung des KIndergeldes um DM 10 (ein deutliches Signal gegen
Familienarmut!) Einschnitte beim Erziehungsgeld gemacht werden. Ist das die neue
Familienpolitik der rot-grünen Bundesregierung?
Antwort : Sehr geehrter Herr Griffig, auch ich habe mich heute morgen über die
Äußerungen meiner Kollegin Christine Scheel sehr geärgert. Die Umsetzung des
BVerfG-Urteils ist mit einer Kindergelderhöhung von 10 DM monatlich nicht zu erreichen.
Ich bin auch strikt dagegen, das Erziehungsgeld, das ja ein Ausgleich für eine
Reduzierung der Erwerbstätigkeit in den ersten beiden Jahren des Kindes sein soll, zur
Disposition zu stellen. Es darf keine Umverteilung unter den Familien geben. Dieses Thema
werde ich heute nachmittag mit meiner Kollegin Scheel in der Fraktionssitzung besprechen,
denn wir haben vor acht Monaten vereinbart, das Erziehungsgeld zu einem Elterngeld
weiterzuentwickeln und die Einkommensgrenzen anzuheben. Diese Ziel darf trotz der
bestehenden Haushaltslücke nicht außer acht gelassen werden.
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Absender : Ferdinand Bruss
Frage : klar hat Familie Zukunft, das ist seit uber 10.000 Jahren so gewesen. Fraglich ist
nur, wie lange Familie in Deutschland Zukunft haben wird? Der "Geburtsfehler"
der 57-er Rentenreform zeigt sich heute mit uberdeutlicher Scharfe. Die Familie hat wegen
der Kinder weniger Einkommen, hohere Kosten und zum Dank durfen die Kinder in der nachsten
Generation die Rentenanspruche der Single-Rentner mit erarbeiten. Wer heute Kinder hat,
ist eigentlich doof und selber Schuld, denn die Schlauen geben das Geld heute fur sich us.
Selbst im engsten Verwandtenkreis kann ich heute schon absehen, dass meine drei Kinder fur
6 Rentner aufkommen mussen, da Schwester und Schwager zwar jeweils verheiratet, aber
kinderlos sind. So ist das Leben fern jeder Statistik. Wann werden die notwendigen
Reformen dazu endlich angegangen? Oder will die jetzige Regierung auch nochmal 16 Jahre
ins Land gehen lassen? Ferdinand Bruss 30900 Wedemark
Antwort : Sehr geehrter Herr Bruss, Sie sprechen das Problem des Generationenvertrages an.
In der Tat ist dieser Vertrag aus dem Gleichgewicht gekommen, da erfreulicherweise die
Menschen zunehmend älter werden und lange Rentenbezugszeiten haben. Dagegen steht der
Anteil der jungen Menschen bedingt durch die niedrige Geburtenrate (1,3 Kinder pro Frau)
und die hohe Erwerbslosenquote, so daß die Einzahlungen der Beitragszahler heute gerade
mal die Renten decken. Wir werden in Zukunft die Alterssicherung verändern müssen. Dabei
ist auch eine Generationengerechtigkeit nötig. Das heißt eine angemessene Beteiligung
sowohl der Beitragszahler/innen als auch der Rentner/innen. Daneben muß auch die
eigenständige Alterssicherung der Frauen geregelt werden, damit langfristig die
Hinterbliebenenrente überflüssig wird.
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Absender : Joachim Kipka
Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung!
Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und
MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere
Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem
unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den
Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst
gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche
zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine
Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen.
Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka
Antwort : Sehr geehrter Herr Kipka, nichteheliche Lebensgemeinschaften oder auch
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind für mich keine "abartigen"
Formen der Familie. Sie sind der Meinung sind, daß der Zeitpunkt für Familien mit
mehreren Kinder sehr ungünstig liegt. Ich glaube, einen wirklich guten Zeitpunkt für
alle Familien gibt es wegen der unterschiedlichen TAgesabläufe nicht. Wie ich weiß, sind
viele Privathaushalte schon jetzt an das Internet angeschlossen und ich hoffe daher auf
eine rege Beteiligung.
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Absender : Robert Marxen
Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der
Lauf des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der
Menschheit. Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren
Zeiten noch als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als
"Großfamilie unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf
sicherlich nicht zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme
zurückgeführt werden, deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne
mich mit der Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher
auseinanderzusetzen, kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie"
erst dann die Rede sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft
befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern
zusammenlebt und diese betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch
gleichgeschlechtliche Erwachsene in Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe"
rechtlich vereinbart werden muß) besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht
um ausschließlich "leibliche Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich
vornehmlich auf diese Form von Familie erstrecken. Ich denke, dass die
"Verfassungsmütter" und "Verfassungsväter" bei der Formulierung des
Artikels 6 unseres Grundgesetzes die "vollständige Familie" im Blick hatten,
als sie deren besonderen Schutz normierten.
Antwort : Sehr geehrter Herr Marxen, Sie haben sehr gut das beschrieben, was ich unter
einem erweiterten Familienbegriff verstehe. Leider hat sich das Bundesverfassungsgericht
in seien Urteilen stets auf die enge Definition von Ehe und Familie bezogen. Gerade die
gesellschaftliche Entwicklung zeigt, daß es nicht ausreicht, unter Familie das
verheiratete Ehepaar mit Kindern zu verstehen. Wir befassen uns im Bundestag gerade mit
dem letzten Urteil des BVerfG zur Familienförderung. Ein Weg, mehr Geld für die
Förderung von Kindern wäre, das Ehegattensplitting, das lediglich den Trauschein
subventioniert, zu kappen.
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Gymnasium Rinteln
Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, Wie stellen Sie sich eine gesetzliche Verankerung
des Rechtes für Kinder auf gewaltfreie Erziehung vor?
Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Rinteln, das Recht der Kinder
auf gewaltfreie Erziehung soll im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, in dem
festgelegt wird. Daneben sollen andere entwürdigende Erziehungsmethoden als nicht
akzeptabel festgelegt werden. Weiterhin arbeite ich daran, daß nicht nur der Tierschutz
grundgesetzlich verankert wird, sondern auch der Kinderschutz. Allerdings ist für diese
Grundgesetzänderung eine Zweidrittel-Mehrheit des Parlaments erforderlich, die ich z.Zt.
noch nicht sehe.
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Absender : Manfred nowak Frage : Hallo Frau Schewe-Gerigk, nach Ihren thematischen
Einlassungen ist "Familie da, wo Kinder sind, unabhängig vom Trauschein".
Hiermit schließen Sie Elternteile vom Begriff Familie aus, sofern dem anderen Elternteil
die Alleinsorge zuerkannt wurde. Ist dies Absicht? -manfred nowak-
Antwort : Sehr geehrter Herr Nowak, wenn Sie von Ihrer Ehefrau geschieden sind und alleine
leben, sind Sie nach unserer Definition keine Familie, aber Sie haben natürlich eine
Familie.
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Absender : Hartmut Schewe
Frage : Ist Ihnen bekannt, dass in Fällen von Trennung und Scheidung von Müttern sehr
oft der Missbrauchsvorwurf gegen den Vater erhoben wird - in ca. 80 - 90% aller Fälle
frei erfunden? Wie sollte Ihrer Meinung nach in solchen Fällen künftig verfahren werden?
Befürchten Sie nicht, dass Ihre Initiative, "prügelnde Männer" sofort der
Wohnung zu verweisen , eine Einladung für erfundene Vorwürfe ist, wie es bislang mit dem
Missbrauch des Missbrauchs geschieht?
Antwort : Sehr geehrter Herr Schewe, Ihre Angabe, daß 80 - 90% aller Mißbrauchsvorwürfe
frei erfunden sind, ist nicht zutreffend und ist eine Verharmlosung der Situation. Mir
sind auch einige Prozesse bekannt, in denen durch unsachgemäße Beurteilung der Situation
nicht nachweisbare Vorwürfe erhoben wurden. Daß prügelnde Ehemänner für eine
bestimmte Zeit die gemeinsame Ehewohnung verlassen müssen, um den Frauen und ihren
Kindern Schutz zu gewähren, halte ich für eine wirksame Maßnahme. In Österreich gibt
es bereits seit fast zwei Jahren ein solches Gesetz. Natürlich muß die Polizei und
später die Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen genau überprüfen. Es ist aber nicht
länger hinnehmbar, daß die geschlagenen Ehefrauen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus
gehen müssen, während der gewalttägige Ehemann in der Wohnung bleibt. Ich hoffe, daß
dieses Gesetz noch im Herbst im Bundestag verabschiedet wird. Der Schutz vor Gewalt ist
eine staatliche Aufgabe.
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Absender : Wirth
Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der
BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die
medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn
z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte
von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es
nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen
zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der
Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die
Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare
deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die
Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die
Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10
000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch
eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation
auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte
Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen
werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es
ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es
wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in
dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob
ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener
Antwort : Sehr geehrter Herr Wirth, die von Ihnen benannte Methode der künstlichen
Befruchtung ist mir nicht bekannt. Ich bin der Meinung, daß alle Behandlungsmethoden
gleichmaßen akzeptiert werden müßten. In Ihrer Angelegenheit werde ich mich aber noch
genauer mit der Bundesgesundheitsministerin in Verbindung setzen. Sobald ich eine Auskunft
habe, melde ich mich bei Ihnen. Bitte geben Sie mir doch Ihre Adresse an.
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Absender : guenter@dantrimont.de
Frage : Sehr geehrte Frau Schewe-Gerigk, haben Sie meinen offenen Brief vom 19.5.99
gelesen, den ich auch in das Diskussionsboard der Grünen gestellt habe unter
http://194.221.99.80:8080/read?3265,7 Kurz: Es ist ja kaum eine Hausarbeit so schwer wie
die Kindererziehung - und kaum eine Frau hat so viel damit am Hals wie eine
alleinerziehende Mutter. Wie weit wird sich nun Ihr berechtigter Wunsch zur größeren
Beteiligung der Männer an der Hausarbeit dahingehend auswirken, daß auch bei getrennt
lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht einen höheren Anteil erhält und ebenso der
Anteil alleinerziehender Väter auf ein vergleichbares Maß wie bei den alleinerziehenden
Frauen ansteigt? Mfg. Günter Dantrimont
Antwort : Leider habe ich Ihren offenen Brief vom 19.5.99 im Diskussionboard nicht gelesen
und auch jetzt keine Verbindung herstellen können. Vielleicht können Sie Ihren Brief ja
noch einmal als Text in diese Online-Konferenz reinkopieren? Danke.
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Absender : Holger Partikel
Frage : Eine Neuerung nach dem Regierungswechsel zu Rot-Gruen ist, dass die Bezeichnung
"Familienministerin" ausgewechselt wurde durch die Bezeichnung
"Frauenministerin" (so gesehen nicht nur in der Presse, sondern auch in den
offiziellen Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium fuer Familie, Frauen, Senioren
und Jugend). Frage 1: Wer ist nach dieser Neuregelung in der neuen Regierung fuer
Familienpolitik zustaendig? Frage 2: Sie werden im Rahmen einer Gesetzesinitiative in der
Presse wie folgt zitiert: "Unannehmbar sei, daß voll erwerbstätige Mütter mit
Kindern pro Tag noch immer fast drei Stunden mehr im Haushalt arbeiteten als ihre
Männer." Woher haben Sie diese Erkenntnis ?
Antwort : Sehr geehrter Herr Partikel, es ist nicht richtig, daß die Bezeichnung
"Familienministerin" ausgewechselt wurde. Frau Bergmann ist zuständig für
Familie, SEnioren, Frauen und Jugend. In der jeweiligen Zuständigkeit äußert sie sich
entsprechend auch als Seniorenministerin oder auch Jugendministerin. Zu Ihrer zweiten
Frage: Daß erwerbstätige Mütter pro Tag drei Stunden mehr im Haushalt arbeiten als ihre
Männer, hat das Statistische Bundesamt im Jahre 1995 ermittelt. Liebe Frau Fischer, liebe
Teilnehmer, die Fraktionssitzung der Grünen läuft bereits seit einer halben Stunde.
Heute ist der Finanzminister da, um über die Einsparungen im Bundeshaushalt zu berichten.
Daher muß ich mich jetzt verabschieden. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen.
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Absender : Kerstin Fischer
Frage : Beim bisherigen Verlauf der Diskussion vermisse ich die Klärung der Frage, ob die
Privilegierung der Ehe im Grundgesetz anlässlich der Vielzahl von alternativen
Lebensformen und der hohen Anzahl der Scheidungen überhaupt noch gerechtfertigt ist.
Antwort : Sehr geehrte Frau Fischer, ich freue mich über Ihre Mitteilung, denn Sie sind
nach ein einhalb Stunden der Online-Konferenz die erste Frau. Die Grünen haben sich immer
gegen eine Priviligierung der Ehe und Subventionierung durch den Staat ausgesprochen. Das
ist auch für uns der Grund, daß Ehegattensplitting weitgehend zu reduzieren. Wir wollen
dieses Geld zur Förderung des Lebens mit Kindern einsetzen. Unserer Meinung nach muß der
Staat die unterschiedlichen Lebensformen akzeptieren und darf nicht einseitig eine
Lebensform begünstigen. Freundliche Grüße
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Absender : wolfgang krenzer
Frage : hallo, die grünen haben mE die position einer frauenbeauftragten in verschiedenen
gremien geschaffen. inwieweit sollten diese beauftragten in *gleichstellungsbeauftragte*
umbenannt werden, da bei verschiedenen situation sehr wohl auch männer benachteiligt
werden. kleines bsp sind hier die schulen, die bei den benachrichtigungsschreiben an
eltern immer von einer *intakten* familie ausgehen. nach dem neuen kindschaftsrecht ist
jedoch das *gemeinsame* sorgerrecht der standard, aber als vater ist man von der
information der schule abgeschnitten, es ist mE eine *bringschuld* der schule und nicht
eine *holschuld* des vaters.
Antwort : Sehr geehrter Herr Krenzer, ich finde nicht, daß die Informationen der Schule
eine Bringschuld für geschiedene Väter hat. Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihre
Kinder besitzen, ist es m.E. die Aufgabe Ihrer geschiedenen Frau, Sie mit den notwendigen
Informationen zu versorgen.
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Sehr geehrte Frau Schewe- Gerigk, kürzlich hat die CDA den Vorschlag zur
Einführung eines Familiengehaltes gemacht. Halten Sie dieses nicht für einen sehr
progressiven Vorschlag, werden sie von der CDU hier nicht links überholt?
Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler, ich halte den Vorschlag der CDU zur
Einführung eines Familiengehaltes für nicht sachgerecht. Ich befürchte, daß das
Familiengehalt die Nichtberufstätigkeit der Mutter manifestiert und sie langfristig vom
Arbeitsmarkt fernhält. Hinzu kommt, daß die CDU keine Vorschläge macht, wie dieses
Erziehungsgehalt, das ca. 65 Mrd. kostet, finanziert werden soll. Es stellt sich auch die
Frage, warum die CDU dies nicht während ihrer Regierungszeit umgesetzt hat, wenn sie es
tatsächlich so ernst meint.
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Absender : wolf becker
Frage : ist es zufall, daß jede partei heute frauen entsendet ?? familie besteht doch aus
beiden geschlechtern, und geht auch jede/n an
Antwort : Sehr geehrter Herr Becker, es ist kein Zufall, daß hier heute Frauen mit Ihnen
über Familienpolitik diskutieren, da der Frauenanteil in dem zuständigen Ausschuß
überproportional hoch ist. Offensichtlich besteht bei Männern nicht ein so großer
Wunsch an der Familienpolitik. Ich bedaure das sehr und wünsche mir auch in diesem
Bereich mehr Geschlechtergerechtigkeit.
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CSU(/CDU) Maria Eichhorn
Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes unter dem
besonderen Schutz des Staates.
Nicht beliebige Zweisamkeiten werden der Obhut des Staates anvertraut. Vielmehr ist
durch die Verfassung der Staat verpflichtet, mit der Familie die kleinste soziale Einheit
zu schützen, auf die die Gesellschaft angewiesen ist, weil sie ihr Fortbestehen sichert.
Familie ist kein Auslaufmodell. Seit der Verabschiedung unserer Verfassung vor 50 Jahren
ist sie das Leitbild des Zusammenlebens geblieben. Trotz hoher Scheidungsraten sieht eine
große Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor in Ehe und Familie die erstrebenswerten
Lebensformen, denn sie gewähren die Sicherheit und Stabilität, die Menschen sich
grundsätzlich wünschen. Sie sind der Ort gegenseitigen Vertrauens, der Liebe und
Geborgenheit. In ihnen werden Werte eingeübt und erlernt, die für das Zusammenleben in
der Gesellschaft unerläßlich sind: Toleranz, Solidarität und Rücksichtnahme.
Familie soll auch in der Zukunft lebbar sein. Dazu braucht sie uneingeschränkte
Unterstützung und Rückhalt. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, die in der Verfassung
herausgehobene Stellung der Familie nicht anzutasten. Eine rechtliche Gleichstellung
alternativer Lebensgemeinschaften lehne ich daher ab. Denn sie bestreitet den
grundlegenden Wert von Ehe und Familie. Den Vorrang von Ehe und Familie hat das
Bundesverfassungsgericht in seinen jüngsten Beschlüssen zur finanziellen Förderung von
Familien wieder bestätigt. Nun ist es Aufgabe der Politik, ein Gesamtkonzept vorzulegen,
das Familien, besonders mit mehreren Kindern, spürbar entlastet und solide finanziert
ist. Es darf nicht dazu kommen, daß Familien ihre Förderung selbst bezahlen. Ein solches
Konzept muß zum einen die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und
Erwerbstätigkeit weiter verbessern und zum anderen die Erziehungsleistung in der Familie
aufwerten. Daher sollte es die Weiterentwicklung der Anerkennung der Erziehungszeiten in
der Rentenversicherung, familiengerechte Arbeitszeiten und -modelle umfassen sowie den
Ausbau des Angebots von Kinderbetreuungseinrichtungen fördern.
Familie hat Zukunft, wenn alle daran mitarbeiten, eine familien- und kinderfreundliche
Gesellschaft zu schaffen. Investition in Familie ist die Zukunftssicherung von uns allen.
Absender : Wirth
Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der
BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die
medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn
z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte
von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es
nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen
zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der
Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die
Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare
deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die
Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die
Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10
000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch
eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation
auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte
Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen
werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es
ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es
wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in
dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob
ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener
Antwort : Sehr geehrter Herr Wirth, vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Anliegen bezieht sich
auf ein gesundheitspolitisches Thema. Deswegen kann ich Ihnen jetzt diese Frage nicht
beantworten, bin aber gerne bereit, sie aufzugreifen, wenn Sie sich über meine
persönliche Internetadresse an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Anne Lickert-Merkle
Frage : Was wird in Zukunft mehr wieder für Familien mit mehreren Kindern getan, so dass
man wieder gerne Kinder in die Welt setzt? Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Ich habe 4
Kinder und finde, dass es viel zu wenig angepaßt ist? Wie sieht es mit der
Kinderbetreuung oder Ganztagsschulen aus? Werden Firmen gefördert, die ein familiäres
Klima schaffen und so eine Art Kinderhort in Firmen einrichten? Was wird die Zukunft an
Verbesserungen für Großfamilien bringen.
Antwort : Sehr geehrte Frau Lickert-Merkle, vielen Dank für Ihre Fragen. Die
Familienpolitiker und Politikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erarbeiten zur Zeit
ein Gesamtkonzept zur Familienförderung. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben, um zu
klären, wie wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und zusätzlich
insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders unterstützen
können. Die Frage des Kindergeldes, insbesondere die Unterstützung von
Mehrkinderfamilien spielt dabei eine große Rolle. Die Betreuung von Schulkindern
außerhalb der Schulzeit hat in Hinblick von Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine
zunehmende Bedeutung. In Bayern, woher ich komme, wird die Mittagsbetreuung an Schulen
zunehmend selbstverständlich. Die kind- und familiengerechte Grundschule, bei der die
Kinder grundsätzlich bis 13.00 Uhr in der Schule betreut werden, wird zur Zeit in Bayern
umgesetzt. Seit einigen Jahren bereits werden Unternehmen, die für die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sich besonders einsetzen, unterstützt und durch Modellprojekte
gefördert. Sowohl auf Bundes-, Landes- und auch kommunaler Ebene wurden und werden dafür
Preise ausgesetzt.
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Absender : Joachim Kipka
Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung!
Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und
MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere
Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem
unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den
Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst
gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche
zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine
Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen.
Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka
Antwort : Sehr geehrter Herr Kipka, vielen Dank für Ihre Frage. Familien können auch
Teilfamilien sein, z. B. Alleinerziehende mit Kindern. Unsere Aufgabe ist es, sich für
alle Familien einzusetzen.
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Absender : Robert Marxen
Frage : Sehr geehrte Frau Eichhorn, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der Lauf
des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der Menschheit.
Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren Zeiten noch
als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als "Großfamilie
unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf sicherlich nicht
zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme zurückgeführt werden,
deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne mich mit der
Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher auseinanderzusetzen,
kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie" erst dann die Rede
sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft befinden. Dabei spielt
es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt und diese
betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch gleichgeschlechtliche Erwachsene in
Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe" rechtlich vereinbart werden muß)
besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht um ausschließlich "leibliche
Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich vornehmlich auf diese Form von
Familie erstrecken. Ich denke, dass die "Verfassungsmütter" und
"Verfassungsväter" bei der Formulierung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes
die "vollständige Familie" im Blick hatten, als sie deren besonderen Schutz
normierten.
Antwort : Sehr geehrter Herr Marxen, vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn die
Verfassungsmütter und Verfassungsväter bei der Formulierung des Artikel 6 des
Grundgesetzes die vollständige Familie im Blick hatten, ist es uns heute unbenommen
selbstverständlich auch Teilfamilien unter diesen Schutz zu stellen. Der Artikel 6 hat
für uns nach wie vor grundlegende Bedeutung.
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Absender : Isa
Frage : Meinen Sie nicht, daß es für ein Kind besser ist, bei schwulen/lesbischen Eltern
aufzuwachsen, die ihr Kind lieben, als in einem Heim, wo Mißbrauch, Drogenkonsum und
Abgleiten in Kriminalität leider immer ncoh an der Tagesordnung sind!?
Antwort : Hallo Isa, vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Meinung teile ich nicht. Ich habe
nur Heime kennengelernt, in denen Kinder gut untergebracht und betreut und gut auf ihr
künftiges Leben vorbereitet werden. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Tobias Bär
Frage : Ehepaare, die aufgrund Unfruchtbarkeit oder Sterilität keine Kinder bekommen
können, stehen ganz selbstverständlich dennoch unter dem besonderen Schutz der Ehe -
zurecht, ist dies doch auch ohne Kinder eine auf Dauer angelegte Schicksalsgemeinschaft.
Warum können nun zwei Schwule/Lesben nicht die gleiche Schicksalsgemeinschaft eingehen?
Gerade dadurch, daß dies ihnen verwehrt bleibt, wird doch die Institution "Ehe"
unterhöhlt. Gibt es irgendeinen sachlichen Grund, der diese Diskriminierung rechtfertigen
würde?
Antwort : Sehr geehrter Herr Bär, vielen Dank für Ihre Frage. Die Ehe ist eine auf Dauer
angelegte Lebensgemeinschaft zweier Menschen verschiedenen Geschlechts. Wir sind gegen
eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, wenden uns aber auch
gegen ihre Privilegierung. Die geplante Einrichtung eines Rechtsinstitutes für
gleichgeschlechtliche Partnerschaften lehnen wir ab. Für Regelungen, die von den
Betroffenen als Diskriminierung empfunden werden, gibt das Privatrecht genügend Raum,
selbst vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Gegebenenfalls könnten ergänzend
notwendige Gesetzesänderungen vorgenommen werden, z. B. beim Zeugnisverweigerungsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Christof Kühn, 0172 / 4799715
Frage : Sehr geehrte Frau Eichhorn! Für Ihre Kollegin Hanewinckel (SPD) ist Familie
"Haushalte(n)mit Angehörigen mindestens zweier Generationen". Für Frau
Schewe-Gerigk (Grüne) und Frau Lenke (F.D.P.)ist Familie da / dort, "wo Kinder
sind". Wie definieren Sie eine Familie? Familie = Ehe? Christof Kühn, Auf den Wiesen
5, 67549 Worms, Tel/Fax: 06241 / 78073, 0172 / 4799715, E-mail: christofkuehn@gmx.de
Antwort : Sehr geehrter Herr Kühn, vielen Dank für Ihre Frage. Eine kurze Antwort finden
Sie unter meiner Stellungnahme auf die Frage von Herrn Nowak. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Hartmut Schewe
Frage : Wäre es nicht ehrlicher und anständiger, sich von der Familie als einer
lebenslänglichen Versorgungseinrichtung zu verabschieden (was sie im Einzelfall ja
durchaus sein kann und auch oft bleiben wird). Es ist doch unredlich, auf der einen Seite
Scheidungen zu ermöglichen und auf der anderen Seite solche juristischen Perversitäten
zuzulassen, dass u. U. sogar noch die Erben eines Geschiedenen für die
Unterhaltsansprüche aus einer seit Jahrzehnten nicht mehr bestehenden Ehe aufkommen
müssen. Oder das "Zweitfrauen" für die Unterhaltsansprüche der
"Erstfrauen" geradezustehen haben. Sollte nicht mehr das Zeichen gesetzt werden,
dass jeder Mensch zuerst mal für sich selbst verantwortlich ist und bleibt, statt die Ehe
als lebenslängliches Versorgungsinstitut zu betrachten? Und zwar Zeichen, die über
Lippenbekenntnisse hinausgehen!
Antwort : Sehr geehrter Herr Schewe, vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn die
Scheidungen in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen haben, ist es richtig, am
Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes festzuhalten. Tatsache ist, daß
die Mehrzahl der Geschiedenen wieder eine feste Bindung anstreben. Ich gebe Ihnen recht,
daß die Eigenverantwortung im Vordergrund stehen muß. In der Tat gibt es Fälle von
Unterhaltsansprüchen, die zwar rechtlich in Ordnung aber dennoch vom Verständnis her
schwer nachzuvollziehen sind. Ein Überdenken der rechtlichen Situation ist sicher
angemessen. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Manfred Nowak
Frage : Hallo Frau Eichhorn, in Ihren thematischen Einlassungen vermisse ich den versuch
einer Definition, was eine Familie ist. Fühlen Sie sich in der Lage dies nachzuholen?
-manfred nowak-
Antwort : Sehr geehrter Herr Nowak, vielen Dank für Ihre Frage. In meinem Statement zur
Online-Konferenz habe ich Familie als die kleinste soziale Einheit in unserer Gesellschaft
bezeichnet. Sie ist die Basis für vielschichtige Bindungen. Familie ist der Ort des
Vertrauens, der Toleranz und der Achtung im Zusammenleben. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Tobias Köster
Frage : Sehr geehrte Damen, was gedenken Sie zu tun, um die Situation nichtehelicher
Väter hinsichtlich des Sorgerechtes, bzw. Umgangsrechtes zu verbessern. Wir haben kein
Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht will. Das Umgangsrecht oder besser die Umgangspflicht
wird durch manche Mütter erheblich erschwert, in dem sie die Kinder entsprechend
konditionieren (PAS). Dies kann man als nicht sorgeberechtigter Vater dann aber
medizinisch nicht beweisen, weil einem der Besuch mit dem Kind beim Kinderpsychologen
mangels Sorgerecht nicht möglich ist. Daher gilt dann irgendwann das vor dem
Familiengericht, was das Kind, nach entsprechender "Programmierung" durch die
Mutter, sagt: "Ich will gar nicht zum Papa!" und der Umgang ist, mangels
psychologischer Ausbildung zum Thema PAS oder femministischer Gesinnung des
Familienrichters, passé. Daher halte das generelle gemeinsame Sorgerecht in erheblichen
Angelegenheiten auch für die nichtehelichen Väter für sehr, sehr notwendig! Es muß z.
B. sicher gestellt sein, daß die Mutter mit dem Kind nicht einfach in die andere Ecke
Deutschlands wegziehen kann und der Vater hat keine Möglichkeit, die nun hohen
Umgangskosten irgendwo abzusetzen. FRAGE: Welche Veränderungen sind in den Punkten: a.)
Gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall und b) Stärkere Förderung
(familien- und steuerrechtlich) des Umgangs mit den Kindern und c) bessere Ausbildung der
Richter hinsichtlich PAS von Ihrer Seite aus geplant?
Antwort : Sehr geehrter Herr Köster, vielen Dank für Ihre Fragen. Die Situation
nichehelicher Väter wurde bei der Reform des Kindschaftsrechts erheblich verbessert. Der
Gesetzgeber ist allerdings nicht in der Lage, allen Einzelfällen gerecht zu werden. Mit
freundlichen Grüßen
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Absender : 0712756702@t-online.de
Frage : Was gedenkt die CDU/CSU gegen die verheerenden und oft vernichtenden Folgen
(gemeint sind nicht nur die finanziellen) einer Trennung oder Scheidung zu tun? Wenn hier
nicht bald etwas geschieht, werden es die staatlichen Institutionen sein, die jede Art von
Familie vernichten. Heute kann man doch nur alle vor einer Ehe warnen und vor allem davor,
Kinder in die Welt zu setzen. Wenn die im Trennugsfalle "Familien"gerichten und
"Jugend"ämtern in die Hande fallen ... o, mein Gott! Nicht nur ich musste
miterleben, wie mein Junge gegen unser beider Willen von mir gerissen wurde. Mein
Entschluss steht fest, ich werde nie wieder zum Verbrecher am eigenen Kind, indem ich
(noch eins) zeuge. Eine Familie der traditionellen Art kommt für mich nicht mehr in
Frage, das Leid eines eigenen Kindes wehrlos mitansehen zu müssen ... nie wieder! Was
gedenken Sie, gegen diese zynischen Missstände, die viele Eltern (meist Väter) zu
solchen Schlüssen zwingen. Das sind KEINE Einzelfälle. Mit freundlichen Grüßen H.
Schewe
Antwort : Sehr geehrter Herr Schewe, vielen Dank für Ihren Beitrag. Da es sich
offensichtlich um ganz spezielle persönliche Erfahrungen handelt, ist es schwierig, auf
diesem Wege darauf zu antworten. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Helene Weiß
Frage : Wie bzw. wodurch bestreiten rechtlich gleichgestellte gleichgeschlechtliche Paare
den Wert von Familie/Ehe? Sie nennen als Werte Toleranz, Solidarität und Rücksichtnahme.
Antwort : Sehr geehrte Frau Weiß, vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist sie
unvollständig. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Sehr geehrte Frau Eichborn, die CDA haben kürzlich den Vorschlag eines
Familiengehaltes gemacht. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag
Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler, vielen Dank für Eure Frage. Die
Familienpoliteriker und Familienpolitikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben ein
Konzept für ein Familiengeld erarbeitet. Dieses Konzept baut auf dem Erziehungsgeld auf
und enthält auch Elemente, die die CDA vorschlägt. Uns geht es um die Umsetzung der
Urteile des Bundesverfassungsgerichts und insbesondere um die Förderung von Familien mit
niedrigen und mittleren Einkommen. Unsere Vorstellungen sind im Vergleich zur CDA etwas
differenzierter und nach unserer Meinung zielgenauer. Wir haben eine Studie in Auftrag
gegeben, um ein schlüssiges Konzept vorlegen zu können. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Frank Rieger
Frage : Hallo Frau Eichhorn Ich bin Vater eines Zwillingpärchens,wir haben aber vor noch
weitere Kinder in die Welt zu setzen. Davon abgesehen das man ja mit mehr als zwei Kinder
schon von der Bevölkerung als Asozial,bzw. als Kindergeldabsahner angesehen wird,würde
mich interessieren,da Sie in Ihrem Statement eben das Gesamtkonzept für Kinderreiche
Familien ansprechen,wie ein Ansatz bzw. eine Hilfe für Familien aussehen könnte Mfg
Frank Rieger
Antwort : Sehr geehrter Herr Rieger, vielen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich darüber,
daß Sie eine so positive Einstellung zu Kindern haben. Die Familienpolitiker und
Familienpolitikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind derzeit dabei, eine
Gesamtkonzept zur Förderung von Familien zu erarbeiten. Dabei sollen einerseits die
Urteile des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und andererseits insbesondere die
Förderung von Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen ermöglicht werden. Wir
haben dazu eine Studie in Auftrag gegeben, mit der geklärt wird, wie unser Vorhaben am
besten verwirklicht werden kann. Wir wollen ein Familiengeld einführen, das neben der
steuerlichen Entlastung Familien gezielt unterstützt. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Marlies Haupt
Frage : Was gedenken Sie zu tun, den Vorabankündigungen, dem Streichorgienkonzert des
Finanzsministers Eichel entgegenzuwirken. Hier werden wieder die Einkommen von Familien
ins Kalkül gezogen werden und steuerlich belastet, statt entlastet.
Antwort : Sehr geehrte Frau Haupt, vielen Dank für Ihre Frage. Wir stellen den bisherigen
Ankündigungen von Rot/Grün ein Gesamtkonzept zur Familienförderung dagegen. Bitte
vergleichen Sie dazu die schon beantworteten Fragen. Leider muß ich jetzt zur
Fraktionssitzung und bitte um Verständnis, daß ich die weiteren Fragen nicht beantworten
kann. Einen schönen Tag wünscht Ihnen Maria Eichhorn
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Absender : wb
Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es
verbesserungen zu vorher zu sehen ???
Antwort : Sehr geehrte wb, da das Kindschaftsrecht im letzten Jahr in Kraft getreten ist,
liegen uns noch keine Erfahrungswerte vor. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Sehr geehrte Frau Eichhorn, gibt es für Sie auch Familien ohne Eheschliessung?
Antwort : Liebe Schülerinnen und Schüler, vielen Dank für Eure Frage. Im Idealfall
besteht die Familie aus Vater, Mutter und Kindern. In der Realität gibt es aber immer
mehr Teilfamilien, d. h. Alleinerziehende mit Kindern. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Tobias Bär
Frage : Hallo Frau Eichhorn, ging meine Frage verloren?
Antwort : Hallo, Herr Bär, Ihre Frage habe ich bereits beantwortet. Klicken Sie sich
einfach auf die Seite "2" im Protokoll der Konferenz. Mit freundlichen Grüßen
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Absender : Helene Weiß
Frage : Die Realität zeigt, es gibt sie, die homosexuellen Familien. Welche Formen von
rechtlicher und sozialer Sicherung empfehlen Sie lesbischen und schwulen Familien mit
Kindern? Wie kann verhindert werden, daß diese Kinder die gesellschaftliche und
politische Intoleranz ausbaden müssen?
Antwort : Sehr geehrte Frau Weiß, vielen Dank für Ihre Frage. Wir lehnen die Einführung
eines Rechtsinstitutes für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab. Für Regelungen, die
von den Betroffenen als Diskriminierung empfunden werden, gibt das Privatrecht die
Möglichkeit selbst vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Eine ähnliche Frage wurde
bereits von mir beantwortet. Ich bitte Sie, dort nachzulesen. Mit freundlichen Grüßen
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FDP Ina Lenke
Ehe, Familie und andere Verantwortungsgemeinschaften sind nicht nur Ausdruck persönlicher
und sozialer Bindung; sie sind auch das kleinste soziale Netz
Die Probleme in diesem sozialen Netz sind Ergebnis der Veränderungen unserer
Gesellschaft. Schließlich verblassen traditionelle Rollenverteilungen immer mehr, wandeln
sich klassische partnerschaftliche Beziehungsmuster beständig. Nicht nur
Lebensgemeinschaften haben in den letzten Jahren insgesamt zugenommen.
Liberale Politik setzt sich dafür ein, daß jeder seine individuelle Lebensform frei von
gesellschaftlichen und staatlichen Zwängen wählen kann. Wir wollen Sorge dafür tragen,
daß aus der Übernahme von Verantwortung für andere im Rahmen von Familien und
Lebensgemeinschaften keine Nachteile erwachsen.
Kinder brauchen Zukunft
Der Gesetzgeber hat auf Inititative der Liberalen in den letzten Jahren einige zentrale
Verbesserungen für Kinder erreicht, etwa die rechtliche Gleichbehandlung von ehelichen
und nicht-ehelichen Kindern im Erbrecht. Die von der F.D.P. veranlaßte
Kindschaftsrechtsreform hat mit der Durchsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als
Regelfall die gesellschaftliche Entwicklung nachvollzogen, daß immer mehr Kinder aus
geschiedenen und unverheirateten Elternhäusern kommen.
Ein Blick auf die Daten der letzten Jahre zeigt, daß Haushalte mit Kindern unter 18
Jahren insgesamt ökonomisch deutlich schlechter stehen als vergleichbare Haushalte ohne
Kinder. Vor allem die Situation Alleinerziehender gibt zu denken. Sie ist im Durchschnitt
viel ungünstiger als die von verheirateten Eltern. Unter den Ehepaar-Familien, besonders
unter denen mit mehreren Kindern, ist ebenfalls ein relativ großer Kreis als
einkommensschwach anzusehen.
Es geht nun darum, zeitgemäße Instrumente der Familienpolitik zu entwickeln. In diesem
Sinne muß das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Familienpolitik als Chance
begriffen werden, das System der Familienpolitik grundlegend zu reformieren. Ziel ist, den
"Familien" die Aufgabe der Kindererziehung finanziell zu erleichtern.
Familienpolitik ist Zukunftspolitik
Das bedeutet: Die derzeitigen Vorgaben der Steuer- und Sozialpolitik müssen so gestaltet
werden, daß sowohl klassische Familien als auch unverheiratete Eltern mit Kindern,
Alleinerziehende und vor allem Mehrkinderfamilien gegenüber kinderlosen
Lebensgemeinschaften und Single-Haushalten gestärkt werden.
Ein erster Einstieg zum Umbau des Sozialstaates ist die Zusammenführung aller
familienpolitischen Leistungen in einem "Familiengeld". Der Umfang des Anspruchs
ergibt sich aus der Höhe der vom Bundesverfassungsgericht genannten Freibeträge.
Diejenigen, deren Einkommen unterhalb der Freibeträge bleibt, sollen das Familiengeld als
"Negativsteuer" ausbezahlt bekommen. Für die anderen, deren Einkommen der
Steuerpflicht unterliegen, bleibt der Betrag des Familiengeldes steuerfrei.
Ein solches familienpolitisches Konzept würde die klassische staatliche
Familienförderungspolitik hinter sich lassen. Wir Liberale verstehen uns als die Partei
des modernen Sozialstaates. Aus der Übernahme von Verantwortung für andere dürfen keine
Nachteile erwachsen. Aus diesem Grund bedürfen besonders Verantwortungsgemeinschaften mit
Kindern der Förderung und des sozialen Ausgleichs. Familie ist dort, wo Kinder sind. Hier
muß eine intelligente Familienpolitik greifen
Absender : Matthias Mathey
Frage : Hallo, meine Damen! Ich bitte sie, sich einmal ganz entspannt fuenf Minuten Zeit
zu lassen und sich folgende Situatuon zu vergegenwaertigen. Eine Diskusion sollte doch das
Ziel haben, ein Ziel gemeinsam zu erarbeiten und zu deffinieren. Dies gehr aber nicht,
wenn sich der Disskusionsleiter zwanghaft an den fallenden Woertern und Argumenten
festhaellt, da dadurch das Diskusionstema mehr oder weniger zerredet wird. Man sollte sich
hier vielleicht mal an den Satz erinnern: ....Der Buchstabe toetet, aber der Sinn schafft
Leben..... Damit ist doch mehr oder weniger festgestellt, das das Problem des
Diskusionstemas nur an Worten, nicht am Sinn scheitern kann. Will man aber eine positive
Regelung herbeifuehren, so sollte man doch einmal ueberlegen, ob nicht in dem einen Fall
das Wort Familie durch Lebensgemeinschaft ersetzt werden kann. Wuerde man demzufolge
Artic. 6 GG so belassen wie er ist und daneben die freie Wahl der Lebensgemeinschaft in
familierer oder ausserfamiliaerer Lebensform einfuehren, so bliebe das Familienrecht in
seiner Fuelle erhalten und weiterhin geschuetzt und gefoerdert waere die Familie.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften benoetigen ohnehin nicht das Recht der
Kimdererziehung u.s.w. da sie ja wohl schwerlich schwanger werden koennen und ihre
Lebensform, die sie ja freiwillig gewaehlt haben, keine Kinder erwarten laesst und nicht
dem Durchschnitt der Bevoelkerung entsprechen duerfte. Es ist auch nicht zu erwarten, dass
eine Standartisierung diesbezueglich eintritt. So ist doch festzuhalten, dass Diskusionen
zwingend notwendig sind. Foerdern sie doch zunaechst einmal die Weiterbildung des
Einzelnen, sowie die Ueberwindung gewisser Hemmnisse. Weiter sollte sich u.a. der
Diskusionsteilnehmer ernst genommen werden und am Ende sollte nach meiner Meinung immer
eine Abstimmung zweier Vorschlaege sein, wofuer sich dann entschieden werden sollte. Zwei
Vorschlaege deswegen, weil es immer eine richtige und eine falsche Loesung geben wird. Das
Ergebnis sollte dann so ungefaehr wie: Unsere Diskusion am... ueber Tema.... hat ergeben
dass.... an die zustaendigen Stellen in Verwaltung, Wirtschaft und andere zustaendige
Stellen weitergeleitet werden, damit die Arbeit ihren Lohn bekommen kann und dadurch
reizvoller wird, dass man sich ernst genommen fuehlt und in den politischen
Meinungsbildungsprozess eingebunden ist. Palaver, Palaver. Ja, Ja, die alten Indianer....
Mit freundlichen Gruessen Matthias Matehy
Antwort : Hallo Matthias Matehy, ich stimme mit Ihnen überein, Familie besteht heute
nicht nur aus Mann, Frau und Kindern. In den letzten Jahrzehnten haben sich viele
verschiedene Verantwortungsgemeinschaften gebildet, die für sich gegenseitig
Verantwortung übernehmen. Familie ist da, wo Kinder sind, wie z.B. Vater mit Kind oder
Mutter mit Kind, auch nichtverheiratete Paare mit Kinder sind natürlich eine Familie. Als
Mitglied der Bundestagsfraktion der FDP ist es für mich wichtig, zu sagen, daß auch
gleichgeschlechtliche Verantwortungsgemeinschaften einen anerkannten Stellenwert in der
Gesellschaft inne haben müssen, denn auch sie sorgen füreinander. Kurz zum Art. 6 GG:
Soweit mir bekannt ist, hat vor einigen die vor einigen Jahren, die nach der
Wiedervereinigung eingesetzte Verfassungskommission hierzu Vorschläge unterbreitet, die
jedoch an dem Widerstand der Unionsparteien gescheitert sind.
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Absender : Wirth
Frage : Wie laesst sich das Folgende mit Art. 6 GG vereinbaren: - eine seit Jahren in der
BRD uebliche (d.h. erfolgreich angewendete) Methode der kuenstlichen Befruchtung ist die
Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Sie wird v.a. dann angewendet, wenn die
medizinische Ursache des unerfuellten Kinderwunsches auf der Seite des Mannes liegt. Wenn
z.B. keine Samenleiter vorhanden sind, aber die Hoden vollfunktionsfaehig sind. - Hunderte
von Kindern wurden mit Hilfe dieser Methode gezeugt und geboren. Dennoch hat die ICSI es
nie geschafft als ANERKANNTE METHODE in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen
zu werden. Auf diesen formalen Mangel beruft sich die Gemeinsame Erklaerung der
Spitzenverbaende der Krankenkassen. In der Konsequenz verweigern Krankenkassen die
Kostenuebernahme. - Zwei Konsequenzen dieser Sparmassnahme seien kurz aufgezeigt: a) Paare
deren unerfuellter Kinderwunsch eine andrologische Ursache hat, muessen fuer die
Behandlung in vollem Umfang selbst aufkommen. Denn die Kassen verweigern nicht nur die
Uebernahme der Zusatzmassnahme ICSI (ca. 2 000 DM), sondern der Gesamtbehandlung (ca. 10
000 DM). Damit entsteht eine Ungleichbehandlung zu Paaren, deren unerfuellter Kinderwunsch
eine gynaekologische Ursache hat. b) Die Krankenkassen bewegen sich in ihrer Argumentation
auf ethisch fragwuerdigem Boden, denn als Begruendung wird angefuehrt, dass eine erhoehte
Missbilungsrate nicht ausgeschlossen werden koenne (aber eben auch nicht nachgewiesen
werden kann!) und dass deshalb eine Kostenuebernahme nicht moeglich sei. Mit Verlaub: es
ist nicht die Aufgabe der Krankenkassen ueber finanziellen Druck mitzuentscheiden, wer es
wert ist Kinder zu haben und wer nicht. Die Bundesgesundheitsministerin hatte ich in
dieser Frage vor Wochen schon angeschrieben. Von dort kam keinerlei Reaktion, nichts! Ob
ich von Ihnen wohl etwas hoere? Mit freundlichen Gruessen: ein Betroffener
Antwort : Hallo Herr Wirth, mit diesem Problem habe ich mich noch nicht befaßt. Ich
würde vorschlagen, daß Sie sich mit der Bundesärztekammer in Verbindung setzen, um noch
einmal die Stellungnahme der Krankenkassen zu überprüfen. Wenden Sie sich dann doch
persönlich an mich unter Ina Lenke MdB, Bundeshaus, 53113 Bonn.
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Absender : Isa
Frage : Hallo, Frau Lenke, die F.D.P. propagiert eine Politik, die vor allem
gutverdienenden Singles oder Verheirateten ohne Kinder zugute kommt: Dies sind nämlich
diejenigen, die sich problemlos privat absichern können - sei es Krankenversicherung oder
Rentenversicherungen etc. Familien mit Kindern aber, die auf den Solidarschutz der
Gemeinschaft angewiesen sind, können von ihrer Partei keinerlei außergöhnlichen Schutz
durch die Gemeinschaft erwarten. Volkswirtschaftlich mögen Sie ja sogar recht haben: Wenn
sich alle selber versorgen (v.a. altersversorgen), dann sind Kinder für das Erfüllen des
Generationenvertrages nicht mehr nötig und damit im betriebswirtschaftlichen
Familiendenken nur ein Störenfaktor, der bis zur absoluten Selbständigkeit ca. 300.000
DM gekostet hat. Das Geld für die Altersversorgung auf die Seite gelegt - da kann man
schon lange von zehren anstatt zwei oder drei Kinder aufzuziehen. Ich finde diese
Privatisierung von Versorgungsleistungen zutiefst unanständig, weil sie eine Gesellschaft
schafft, in der Altruismus Dummheit und Kinder Ruin bedeuten. Die F.D.P. sollte ihr
sozio-ökonomisches Gesellschaftsbild wirklich einmal überdenken. Nicht alle können und
wollen leben wie der Single Westerwelle! Übrigens: Ihre Partei hat im Vorstand und in der
Fraktion die meisten Alleinstehenden und Kinderlosen.
Antwort : Hallo Isa, wie schön, daß Sie sich melden, ich "streite" mich gerne
mit Ihnen. Daß wir nur für Gutverdienende da sind, ist Quatsch! Das sagen unsere
politischen Gegner und man soll nicht alles glauben, was gesagt wird. Ich schicke Ihnen
gerne unser Parteiprogramm (Tel: 0228/1683666). Daß wir im Vorstand viele Kinderlose
haben, kann sein, da wir viele junge Leute im Vorstand haben, die mit Ihrer
Familienplanung noch nicht so weit sind. Ich bin jetzt frauen- und familienpolitische
Sprecherin der Bundestagsfraktion. Wir haben in der Vergangenheit uns für Familien
eingesetzt und ich werde das weiter tun. Viele Jahre war ich Vorsitzende des
Sozialausschusses meiner Gemeinde. Und ich weiß, was vor Ort Familien brauchen. Frauen
brauchen Kindergartenplätze, wenn sie wieder arbeiten gehen wollen. Familien brauchen
finanzielle Unterstützung. Das BVerfG-Urteil hat a l l e n Parteien ins Stammbuch
geschrieben, mehr für die Familie zu tun, damit der Unterschied zwischen Kinderlosen
Paaren, die zwei Gehälter haben kleiner wird.
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Absender : Michael A. Schmidtke, Berlin
Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, als junger Mensch habe ich mich noch nicht so sehr mit
der Famielienpolitik beschaeftigt, daher weiss ich wenig ueber die rechtlichen
Fortschritte unter der letzten Regierung. Folgt man Ihren Ausfuehrungen, dann erwaehnen
Sie die rechtliche Gleichberechtigung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern im
Erbrecht. Ist das alles, was von 1982 bis 1998 unternommen worden ist? Sicherlich koennen
Sie noch weitere Errungenschaften nennen, sonst muesste man den Eindruck
haben, dass erst mit der neuen Regierung Bewegung in diesen Politikbereich gekommen ist.
Mit freundlichen Gruesse Michael A. Schmidtke
Antwort : Hallo Michael Schmidtke, natürlich ist das Erbrecht nicht alles, was in der
alten Regierung für Familie getan wurde. Das Kindergeld wurde erhöht, 20 Mrd. sind für
die Familien mehr ausgegeben worden. U.a. auch der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz, den ich für ganz wichtig halte, wurde eingeführt. Die neue Regierung
will das Kindergeld jetzt um 10,00 DM erhöhen und erhöht gleichzeitig die Steuern auf
Benzin, Strom und Heizöl. Das ist jetzt in Bewegung gekommen.
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Absender : Manfred Nowak
Frage : Hallo Frau Lenke, in Ihren thematischen Einlassungen führen Sie aus, "daß
aus der Übernahme von Verantwortung für andere im Rahmen von Familien und
Lebensgemeinschaften keine Nachteile erwachsen". Was ist nach Ihrer Meinung
"Verantwortung"? Die Inkaufnahme von Nachteilen bei inadäquater Ausübung von
Macht ist für mich gerade "Verantwortung". -manfred nowak-
Antwort : Hallo Herr Manfred Nowak, Verantwortung bedeutet für mich in einer
Partnerschaft und auch in der Gesellschaft z.B. in meiner Gemeinde für andere da zu sein.
Ich habe fünf Jahre ehrenamtlich in einem Altenheim Dienst getan und festgestellt, daß
meine Hinwendung zu anderen auch für mich viel gebracht hat.
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Absender : Joachim Kipka
Frage : Ich finde eine Diskussion zu diesem Thema überflüssig, das ist meine Meinung!
Für mich kann eine Familie nur aus unterschiedlichen Geschlechtern (reallerArt) sein und
MUSS Kinder haben. Aber Ok, ich bin gerne gewillt auch "abartige" andere
Lebensauffassungen hinzunehmen (nicht zu akzeptieren), solange Sie mich nicht mit Ihrem
unnatürlichen Verhalten konfrontieren. Mein eigentliches Anliegen war es aber den
Diskussionsmitgliedern mitzuteilen das der angegebene Termin für die Diskussion äußerst
gut für Familien gelegt wurde. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden in der Woche
zu dieser Zeit sicher rege an der Diskussion teilnehmen. Glückwunsch! Über eine
Stellungnahme der verschiedenen teilnehmenden Parteien würde ich mich wirklich freuen.
Mit freundlichem Gruß Joachim Kipka
Antwort : Hallo Herr Jochaim Kipka, nichts auf der Welt, was zwischen Menschen passiert,
kann "abartig" sein. Von daher freue ich mich, daß Sie anderen Menschen mit
anderen Verhaltensmustern auch akzeptieren wollen.
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Absender : Robert Marxen
Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, "Nichts ist von Ewigkeit - das lehrt uns der Lauf
des Universums und auf dem von uns bewohnten Planeten Erde die Geschichte der Menschheit.
Dies gilt zweifellos auch für die Entwicklung der Familie. Was in früheren Zeiten noch
als Regelfall galt, also das Zusammenleben mehrer Generationen als "Großfamilie
unter einem Dach", ist heute zum Ausnahmefall geworden. Dies darf sicherlich nicht
zuletzt auf die Schaffung finanzieller Alterssicherungssysteme zurückgeführt werden,
deren Existenz heute vermutlich niemand mehr missen möchte. Ohne mich mit der
Begriffsbestimmung "Familie" im soziologischen Sinne näher auseinanderzusetzen,
kann aus meiner Sicht von einer "vollständigen Familie" erst dann die Rede
sein, wenn sich Erwachsene mit Kindern in einer Lebensgemeinschaft befinden. Dabei spielt
es keine Rolle, ob ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt und diese
betreut und umsorgt oder ob dies mehrere, auch gleichgeschlechtliche Erwachsene in
Partnerschaft (die keineswegs als "Ehe" rechtlich vereinbart werden muß)
besorgen. Im übrigen muß es sich dabei durchaus nicht um ausschließlich "leibliche
Kinder" handeln. Der Grundrechtsschutz sollte sich vornehmlich auf diese Form von
Familie erstrecken. Ich denke, dass die "Verfassungsmütter" und
"Verfassungsväter" bei der Formulierung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes
die "vollständige Familie" im Blick hatten, als sie deren besonderen Schutz
normierten.
Antwort : Hallo Herr Robert Marxen, wie Recht Sie haben, die in den letzten Jahrzehnten
sich entwickelnde anderen Verantwortungsgemeinschaften ohne und mit Kindern, sind
gesellschaftliche Realität. Somit müssen wir auch unsere Gesetze überprüfen, ob sie
diesen gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen. Da Sie ein politisch interessierter
Mensch sind, fordere ich Sie auf, nicht nur über das Internet zu diskutieren, sondern
auch sich in die örtliche und überregionale Politik "einzumischen". Ich freue
mich auf Sie!
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Absender : Regina Winter, Düsseldorf
Frage : Sehr geerhte Frau Lenke, als "Bestandteil" eines sog.
Doppelverdienerehepaares habe ich den Eindruck, daß diese Form der Familie - nämlich nur
in Form zweier Eheleute - vom Staat demnächst nicht mehr die Förderung erhalten soll,
wie bislang. Wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit Art. 6 GG?
Antwort : Hallo Regina Winter, die F.D.P. wird sich an den Art. 6 GG halten. Die Form der
Familie- zwei Eheleute ohne Kinder- ist eine Verantwortungsgemeinschaft, die eine wichtige
Funktion in unserer Gesellschaft hat, nämlich füreinander da zu sein. Vom
Doppelverdienderehepaar profitiert die Gesellschaft besonders, da durch die
Steuerprogression die Paare eine hohe Steuerbelastung haben. Die F.D.P. hat schon in der
alten Legislaturperiode eine andere Steuergesetzgebung gefordert, die die Bürger nicht zu
stark belastet. Unsere Steuerreform beinhaltet Steuersätze von 15, 25, 35 %.
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, wie soll eine modere Familienpolitik aussehen?
Antwort : Hallo Gymnasium Rintenl, moderne Familienpolitik muß den verschiedenen
Lebensentwürfen der Menschen gerecht werden. Deshalb kann die traditionelle Familie
(Vater, Mutter, Kinder), nicht mehr das alleinige Leitbild sein, nach dem sich Politik
ausrichtet. Wir als Politikerinnen sollten besonders Lebensgemeinschaften mit Kindern
unterstützen. Kinder kosten Geld und deshalb muß auch die Steuerpolitik auf
Kinderförderung ausgerichtet sein. Ich persönlich bin für viele praktische Hilfen,
gerade was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beinhaltet. Statt Beauftragtenwesen und
strenge Gesetze, brauchen wir vor Ort flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten und das ist
die Aufgabe von Kommunalpolitikern/innen.Auch der Erziehungsurlaub ist ein wichtiges
Element von Familienpolitik.
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Absender : wolfgang becker
Frage : liegen schon erfahrungen mit dem neuen kindschaftsrecht vor, gibt es
verbesserungen zu vorher zu sehen ???
Antwort : Hallo Wolfgang Becker, muß ich mich erkundigen, bitte Ihre Fax-Nummer oder
E-Mail Adresse an mich.
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, was wollen Sie konkret tun, um die Situation der
Alleinerziehenden zu verbessern?
Antwort : Hallo Gymnasium Rinteln, Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz, flexible
Betreuungsmöglichkeiten vor Ort, Förderung von Tagesmüttern, dem
Bundesverfassungsgericht folgend und Haushaltsfreibetrag und Kinderbetreuungsfreibetrag
ins Steuerrecht einarbeiten. Das neue 630 DM-Gesetz abschaffen, damit Frauen, die
Unterhalt bekommen, das Geld wieder ohne Abzüge in der Tasche haben.
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Absender : Tobias Köster
Frage : Sehr geehrte Damen, was gedenken Sie zu tun, um die Situation nichtehelicher
Väter hinsichtlich des Sorgerechtes, bzw. Umgangsrechtes zu verbessern. Wir haben kein
Sorgerecht, wenn die Mutter es nicht will. Das Umgangsrecht oder besser die Umgangspflicht
wird durch manche Mütter erheblich erschwert, in dem sie die Kinder entsprechend
konditionieren (PAS). Dies kann man als nicht sorgeberechtigter Vater dann aber
medizinisch nicht beweisen, weil einem der Besuch mit dem Kind beim Kinderpsychologen
mangels Sorgerecht nicht möglich ist. Daher gilt dann irgendwann das vor dem
Familiengericht, was das Kind, nach entsprechender "Programmierung" durch die
Mutter, sagt: "Ich will gar nicht zum Papa!" und der Umgang ist, mangels
psychologischer Ausbildung zum Thema PAS oder femministischer Gesinnung des
Familienrichters, passé. Daher halte das generelle gemeinsame Sorgerecht in erheblichen
Angelegenheiten auch für die nichtehelichen Väter für sehr, sehr notwendig! Es muß z.
B. sicher gestellt sein, daß die Mutter mit dem Kind nicht einfach in die andere Ecke
Deutschlands wegziehen kann und der Vater hat keine Möglichkeit, die nun hohen
Umgangskosten irgendwo abzusetzen. FRAGE: Welche Veränderungen sind in den Punkten: a.)
Gemeinsames Sorgerecht von nichtehelichen Eltern als Regelfall und b) Stärkere Förderung
(familien- und steuerrechtlich) des Umgangs mit den Kindern und c) bessere Ausbildung der
Richter hinsichtlich PAS von Ihrer Seite aus geplant?
Antwort : Hallo Tobias Köster, nach Neufassung des Familienrechts haben wir
inzwischenzeit das gemeinsame Sorgerecht, unabhängig davon, ob Sie mit der Mutter
zusammen leben oder nicht. Wenn die geschiedenen Partner sich nicht verstehen und ihren
Streit auf dem Rücken der Kinder austragen, ist der Staat machtlos. Was ist eigentlich
PAS? Zu b.) habe ich auch noch eine Frage: Was meinen Sie damit, daß der Staat den Umgang
mit Kindern fördern soll?
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Absender : Peter Meissner
Frage : Die folgende Frage stellen ich allen anwesenden Damen ... Bei oberflaechlicher
Betrachtung der verschiedenen Statements scheint es ganz unterschiedliche Definitionen
davon zu geben, was frau (in der Politik) unter Familie versteht. Die griffigste
Definition kam vor einiger Zeit von der Gleichstellungbeauftragten der SPD: "Familie
ist, wo ein Kühlschrank steht ..." Wie stehen Sie der Definition aus Kindersicht:
"Familie, das ist Mama, Papa, Oma, Opa, meine Geschwister ..." Frau Schenk
kommentiert dies zwar mit der Bemerkung "Die Zeit der Ehe und Kleinfamilie als der
einen, dominierend gelebten Familienform ist vorbei." aber ich frage doch mal lieber
nach, ob dies auch die Position der anderen Politiker-Frauen ist ... Oder in einer anderen
Variante und auf den Punkt gebracht: Sind Männer in den Familien noch akzeptiert oder nur
noch vorläufig geduldet ?
Antwort : Hallo Peter Meissner, Männer sind ein wichtiger Bestandteil der FAmilie und
haben als Väter von Söhnen und Töchtern wichtige Aufgaben. Auf Männer wollen wir nicht
verzichten!! Das ist leider meine letzte Antwort bei dieser Aktion. Wir haben jetzt eine
Fraktionsitzung an der ich teilnehmen muß. Herzlichen Dank für all' Ihre Fragen. Ihre
Ina Lenke, frauen- und familienpolitische Sprecherin der F.D.P.
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Absender : Marlies Haupt
Frage : Was gedenken Sie zu tun, den Vorabankündigungen, dem Streichorgienkonzert des
Finanzsministers Eichel entgegenzuwirken. Hier werden wieder die Einkommen von Familien
ins Kalkül gezogen werden und steuerlich belastet, statt entlastet.
Antwort : Hallo Marlies Haupt, parlamtarisch und politisch werden wir für die Familien in
Deutschland uns einsetzen, wenn der SPD Finanzminister Eichel bei den Familien durch
Umschichtungen oder ein "Streichkonzert" seinen Haushalt "schön"
rechnen will.
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Absender : Tobias Köster
Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, die von Ihnen angesprochene Neufassung des
Familienrechtes erlaubt die gemeinsame Sorge bei nichtehelichen Eltern nur mit Zustimmung
der Kindsmutter. Wenn sie diese aus egoistischen Motiven (ich will meine Ruhe) nicht gibt,
bleiben sie als nichtehelicher Vater aussen vor! PAS ist auf deutsch:"
Eltern-Kind-Entfremdung" (zwischem getrenntlebenden Elternteil und Kind) und ihre
Frage zeigt mir, daß Ihnen diesbezüglich der Hintergrund für eine familiengerechte
Diskussion fehlt, als Informationsquelle empfehle ich Ihnen "www.Pappa.com" Der
Staat soll solche Fälle von "programmierter" Entfremdung durch den
alleinerziehenden Elternteil stärkstens ahnden. Das meinte ich z. T. durch
familienrechtliche Förderung des Umgangs von getrenntlebenden Elternteilen mit den
Kindern. Steuerrechtlich meinte ich, daß auch getrenntlebende Elternteile die Kosten für
Kinderbetreuung (Umgang) ab einem gewissen Prozentsatz des Nettoeinkommens absetzen
können müßten. So gibt es Fälle, in denen der umgangsverpflichtete ( seit 07/98)
Elternteil durch Wegzug der Mutter z. B. 700km alle 3 Wochen anreisen muß. Dies ist
natürlich nur mit dem Flugzeug sinnvoll möglich und verursacht hohe Kosten. Die können
aber steuerlich zur Zeit noch nicht geltend gemacht werden! Was gedenken Sie (oder Ihre
Partei) zu tun? Mit freundlichen Grüßen
Antwort : Hallo Herr Köster, auf die Schnelle möchte Ihnen zu Ihren Fragen nicht
antworten, damit muß ich mich näher beschäftigen. Deshalb bitte ich Sie an folgende
E-Mail-Adresse: ina.lenke@liberale.de noch einmal Ihre Mitteilungen zu schicken. Im
übrigen wußte in diesem Raum niemand, was Sie mit PAS meinen. Jetzt wissen wir es.
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Absender : Barbara Hofmann, Frankfurt
Frage : Sehr geehrte Frau Lenke, welche Maßnahmen zur Förderung von Familien auf
europäischer Ebene werden von Ihnen besonders befürwortet ?
Antwort : Hallo Barbara Hofmann, in einem gemeinsamen Europa sollten die Staaten selbst
entscheiden, welche Familienförderung in ihrem Bereich gelten soll. Positive Anregungen
sind z.B. in Frankreich, dort gibt es Ganztagsschulen. Auch in Skandinavien, wo der Anteil
von berufstätigen Frauen annähernd an den der Männer kommt und die Kinderbetreuung
firmenintern geregelt wird. Was in Europa brauchen, ist eine gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik.
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Absender : Gymnasium Rinteln
Frage : Die Abschaffung des neuen 630 DM-Gesetzes hätte aber zur Folge, daß Frauen
wieder ohne soziale Absicherung wären (z.B. ohne Rentenanspruch)!
Antwort : Hallo Gymnasium Rinteln, haben Sie einmal nachgerechnet, wie viel die jetzige
Absicherung im Alter bei 630 DM mit Zuzahlung bringt? Knapp 5,00 DM/Monat höhere Rente.
Jede, die auf 630 DM Basis gearbeitet hat, wußte, daß kein Rentenanspruch erarbeitet
wurde. Deshalb plädiere ich nicht für die schnelle Mark, sonder für eine Teilzeitarbeit
mit sozialer Absicherung. Das neue Gesetz schafft ungleiche Voraussetzungen, die unter den
jetzigen Bedingungen arbeiten wollen. Warum haben SPD und Grüne für die
"Millionärsfrauen" ohne eigene Einkünfte 630 DM zugelassen, aber für die
geschiedene Frau, die von ihrem Mann Unterhalt bekommt, die Belastungen bei 630 DM höher
werden lassen. Das neue Gesetz gehört abgeschafft!!
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PDS Christina Schenk
Die Zeit der Ehe und Kleinfamilie als der einen, dominierend gelebten Familienform ist
vorbei
Zu beobachten ist eine Pluralisierung der Lebensformen. Viele heterosexuelle Paare
bevorzugen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft und den 5-15 Prozent Lesben und Schwulen
ist der Gang zum Standesamt ohnehin verwehrt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für
ein Single-Dasein. Die Zahl der Alleinerziehenden wächst - auch die Zahl der Kinder, die
von Co-Müttern und -Vätern mitbetreut werden. Männer und Frauen entscheiden sich, in
Wohngemeinschaften zu leben, statt mit ihrer Zweierbeziehung. Oftmals sind die
"besten Freundinnen" eine wichtigere Konstante im Leben als die jeweilige
Liebesbeziehung. Neue Begriffe wie "Patchworkfamilien" oder
"LebensabschnittsgefährtInnen" markieren den Wandel.
Familie ist da, wo Nähe ist
Damit verschwindet jedoch nicht die Familie. Familie als Netzwerk von engen Bindungen wird
es immer geben. Zur "eigenen" Familie zählen wir im Grunde alle, zu denen eine
enge Beziehung besteht und mit denen emotionale und materielle Unterstützung, Beistand
und Fürsorge gelebt werden - ob mit oder ohne Kindern. Nur wird das Zusammenleben immer
weniger von starren Normen bestimmt - seien sie nun biologisch, religiös oder ökonomisch
begründet. Statt dessen wird es freiwilliger und zunehmend selbstbestimmter.
Die Ehe ist privilegiert
Diese Vielfalt der Lebensformen schlägt sich a